Es war ja zu erwarten, dass die Petition abgelehnt wird. Es ist zwar enttäuschend, aber auch sehr aufschlussreich. Für mich ist die Stellungnahme mehr als lächerlich. Sagt sie doch nichts weiter aus, als dass für unsere Gesetzgeber alles in bester Ordnung ist. Eine ernsthafte Begründung kann ich nicht daraus lesen!
Wenn ich schon lese, dass eine Ausstellung eines beratungsscheines für eine abgabewillige Mutter zuviel Bürokratie bedeuten würde, dann kann ich nur sagen: Danke, dass das Bundesministeriums für Justiz wenigstens ein wares gesicht gezeigt hat! Aber all das war zu erwarten. Grade nachdem Zypries vor wenigen Monaten noch öffentlich erwähnte, dass adoptierbare Kinder gebraucht werden.
ZitatSoweit vorgeschlagen wird, die Verwandtschaftsverhältnisse zur leiblichen Familie bestehen zu lassen und den Adoptierten ein lebenslanges Recht auf Adoptionsaufhebung zu gewähren, ist aus Sicht des Petitionsausschusses Folgendes festzustellen: Beide Vorschläge widersprechen dem Grundsatz der Volladoption, die seit Inkrafttreten des Adoptionsgesetzes am 1. Januar 1977 für die Minderjährigenadoption gilt. Das Prinzip der Volladoption entspricht internationalen Standards und hat sich über die Jahre bewährt. So geht das Europäische Adoptionsübereinkommen, das von Deutschland ratifiziert ist, von einer Volladoption aus.
Na, dann sollten wir wohl doch die Abschaffung der Volladoption fordern?
Hallo Ihr Lieben, auch ich habe es fast geahnt, dass eine Ablehnung folgen wird. Aber wie man lesen kann, winden sie sich alle ganz schön aus der Verantwortung. Alles zum Wohl des Kindes, als ob die wissen wollen und können, was für jedes einzelne Kind richtig ist.
Die Herkunftseltern bleiben immer die Dummen, machen wir doch eine Petition, dass keine Mutter ihr Kind mehr weggeben soll, damit man endlich einmal zum Nachdenken kommt.
Die Gerichte haben alle sicherlich noch nie ein Kind hergegeben oder ein Kind verloren, und sie mussten sicherlich auch nicht kämpfen ihr Kind behalten zu dürfen. Mir scheint es so, dass nur die Adoptionswilligen und Adoptionseltern die wahre Größe besitzen.
An die vielen unschuldigen Herkunftsmütter, so wie man es bei Mausi lesen kann, denken die alle nicht. Ja nicht ein wenig sozial denken. Hauptsache die Gesetze sind wasserdicht.
ZitatBestehen Zweifel, ob das Geschäft dem Gesetz oder dem wahren Willen der Beteiligten entspricht, so sollen die Bedenken erörtert werden. Für eine verpflichtende Aufklärung durch eine weitere Stelle besteht daher kein Bedürfnis; es würde nur überflüssige Bürokratie aufgebaut.
Wieso dürfen die von einem Geschäft sprechen? Und warum wird die Bürokratie bei Abtreibubgen in Kauf genommen?
ZitatDie erzwungene Beibehaltung eines Vornamens, zu dem die Adoptiveltern keinen Bezug finden, kann das Verhältnis zwischen Eltern und Kind beeinträchtigen.
So so, der Vorname kann also das verhältnis beeinträchtigen? Na hoffentlich beeinträchtigt die Augen- oder Hautfarbe das Verhältnis nicht!
ZitatHierbei berücksichtigt die Fachkraft, dass sich viele Adoptiveltern immer noch scheuen, das Kind über seine Herkunft aufzuklären, weil sie wünschen, es sei ihr leibliches Kind.
Moment mal, ich dachte, wer sich nicht damit abfinden kann, dass ein adoptiertes Kind kein leibliches Kind ist, der dürfte gar nicht adoptoieren!
ZitatIm Übrigen hat das Kind, wenn es 16 Jahre alt ist, nach § 61 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes (PstG) das Recht, selbst Einsicht in den Geburteneintrag zu bekommen oder eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenbuch zu erhalten. Das Kind erfährt damit, ob es adoptiert ist oder nicht.
Hoffen wir mal, dass die Lehrer die Schulkinder darauf hinweisen. Oder wer sonst sollte dies tun, wenn es die A.Eltern nicht tun? Aber unsere nächste Forderung sollte diesbezüglich wohl sein, dass jeder Bürger an seinem 16. Geburtstag seine Personenstandsurkunde überreicht bekommt!
ZitatAus der Sicht des Petitionsausschusses werden durch die geltende Rechtslage die Menschenwürde und die Menschenrechte aller Beteiligten gewahrt. Vor diesem Hintergrund ist dem Petitionsausschuss kein Änderungsbedarf im Sinne des Anliegens ersichtlich.
Na dann!
Und alles was unter III. steht, unterstreicht nur wie wenig Ahnung die Politik von der Realität haben!
entschädigung margaretha??? wir sind gebrauchs-artikel!!!!! wie du siehst, haben wir dies nun schriftlich, es geht um geschäfte ... mich wundert, warum es noch keinen passus in a-verträgen gibt, der adoptierte verpflichten, glücklich über dieses geschäft zu sein ...
Zitat von bonnieentschädigung margaretha??? wir sind gebrauchs-artikel!!!!! wie du siehst, haben wir dies nun schriftlich, es geht um geschäfte ... mich wundert, warum es noch keinen passus in a-verträgen gibt, der adoptierte verpflichten, glücklich über dieses geschäft zu sein ...
... Tse, tse, tse.
Und dabei hörst du es doch immer wieder von Außenstehenden. Du bist adoptiert ? Du hast gute Eltern erwischt ? DANN SEI DOCH FROH ... SONST WÄRST DU VIELLEICHT IM HEIM GELANDET !!! Du hast keine guten Ado-Eltern erwischt ? ABER IMMER NOCH BESSER ALS IM HEIM AUFZUWACHSEN !!!
Die Gesellschaft ist noch nicht so weit, um sich damit ernsthaft auseinander zu setzen. Engstirnigkeit und materielle Werte sind wichtiger als die psychische Gesundheit von unmündigen Kinder, aus denen mal geschädigte Erwachsene werden.
Zu der Ablehnung und vor allem der Begründung fällt mir nicht sehr viel mehr ein, als
ABER wir werden weiter machen. Wie war das. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
was glaubst du, was bei komplett unsinnigen hirnrissigen, um 180° verdrehten argumentationen an wunder noch herauskommen kann? sich mit der garantie begnügen, den vornamen zu behalten? tzzzz, auf sowas pfeif ich, das ist im verhältnis zu anderen gravierenden einschränkungen kinderkram! die frage ist doch, ob man bei dem tempo überhaupt noch änderungen erleben wird, und wenn, welche interessen sie denn verfolgen ... wann war denn die letzte 'zum wohle' der menschenwürde der betroffenen (den a-eltern wird die ja nicht genommen)?
Sorry, Harald, da verstehe ich Deine Einstellung nicht.
Von meinem Ehemann kann ich mich auch ein Leben lang scheiden lassen! Und meine verwandtschaftlichen Herkunftsrechte erlöschen mit der Heirat auch nicht! Und Adoption ist nicht wirklich etwas anderes wie eine Heirat. Sich fremde Menschen gründen rechtlich belegt eine Familie! Nur das bei Adoptionen die Kinder unter 16 Jahren nicht entscheiden dürfen, ob sie der Hochzeit zustimmen!
bianka, das ist ein sehr guter vergleich, nur daß ein geschäftspartner unmündig (minderjährig) dabei ist und später auch vertraglich bleibt ...
zum besseren verständnis für harald: ' ... nur daß ein geschäftspartner unmündig (minderjährig) dabei ist, und später dem gesetz nach auch für immer bleibt' ...
Hallo harald, im Gesetz ist doch definiert dass eine Adoption aufhebbar ist. Und die Gründe warum ein Mensch diese Aufhebbarkeit in Anspruch nimmt, hat doch niemanden zu interessieren. Es gibt ja kein absolutes Aufhebungsverbot!
ZitatStell Dir jetzt einfach mal vor, man lässt sich von seinen Eltern Unterhalt und Studium bezahlen, kündigt ihnen aber nach dem Motto "kein Bock mehr" die Verwandtschaft, nachdem sie plötzlich verarmt sind und man nun ihnen unter die Arme greifen müsste.
Stell Du Dir doch dann bitte mal vor, man lässt sich jahrelang von seinem Ehepartner aushalten, geht nicht mehr arbeiten, und reicht dann aber die Scheidung ein, weil man keinen Bock hat den plötzlich verarmten Ehepartner unter die Arme greifen zu müssen. So etwas darf auch nicht sein, und dennoch läßt die Gesetzgebung Scheidungen zu! Sorry, ich bin mittlerweile sogar so weit, dass ich Minderjährigenadoptionen komplett ablehne!
Eine Gleichheitsdiskussion können wir uns sparen. Klar sollte ein adoptiertes Kind wie ein leibliches behandelt werden. Nur haben leibliche Kinder ja nun mal keine 2 Elternpaare!
vielleicht wäre es sinnvoller, eine anfrage an das EU-parlament zu machen (incl. übersetzung, da hätten sie mal was sinnvolles zu tun), wie der punkt a-aufhebung in sämtlichen mitgliedsstaaten behandelt wird. so hätten wir dies im europäischen recht zum vergleich. wäre u.u. eine argumentationshilfe.
brigitte das ist genau so eine hirnrissige begründung. mag ja nicht so häufiger vorkommen dieses nicht-zustande-kommen, und selbst wenn (wie es bei mir war, da waren es fast fünf jahre, da waren kinder allerdings noch mittel zum zweck) wird das nicht unbedingt bemerkt, da wird den zukünftigen a-elten mindestens ein jahr zeit dafür eingeräumt??? zum wohle des test-kindes? wenn ein kind nach der acht-wochen-frist zu a-bewerber-eltern kommt, manchmal ja noch früher, und in dem erwähnten zeitraum zwischen ihnen und kind tatsächlich keine beziehung entstehen konnte, und kind dem JA dann wieder auf den tisch geknallt wird, hat das kind doch nach diesem jahr überhaupt keine beziehung zu irgend wem noch weder zur leiblichen mutter, noch zu a-bewerbern und wenn ich mich nicht irre, erfährt dies dann die leibliche mutter nicht einmal
damit wird aber sehr früh die bindungsfähigkeit eines kindes 'getestet' und aufs spiel gesetzt ursache liegt in so einem 'fall' für mich eindeutig in den a-bewerber/eltern (zu deren wohl diese frist ja offensichtlich eingeräumt wird), denn kind kann ja nicht anders als kind sein ... tzzz, was nicht alles 'zum wohl' des kindes sein soll