Der Suchpool bittet um Ihre Unterstützung mit Ihrem Namen!
Der Unterschied zwischen Abstammungs- und Geburtsurkunde besteht darin, dass im Adoptionsfall oder im Fall einer Zwangsadoption, in der Abstammungsurkunde grundsätzlich die Namen der leiblichen Eltern und der Adoptiveltern eingetragen sind, sowie das Datum der erfolgten Adoption. Geburtsurkunde ist nicht gleich Abstammungsurkunde.
Was heißt das für jeden Adoptierten?
Sie wissen mitunter nicht, dass Sie Adoptivkinder sind und dieses wird erst durch den Einblick in Ihre Abstammungsurkunde erfahren, so zum Beispiel durch eine Eheschließung.
Bei dem Wegfall der Abstammungsurkunde kann somit eine wahre Identität ihrer leiblichen Eltern nicht mehr nachvollzogen werden, nur wenn sie wissen, dass sie adoptiert sind, besteht die Möglichkeit einen Auszug aus dem Geburtenregister zu bekommen.
Wir sind der Meinung, dass Jeder von uns das Recht auf seine wahre Herkunft hat!
Es ist es enorm wichtig, dass dieses Gesetz nicht in Kraft gesetzt wird, damit auch in Zukunft jedem Einzelnen von uns das Recht bleibt, seine leiblichen Eltern kennen zu lernen, sofern diese das möchten.
Wir bitten Sie daher, sich an dieser E-Mailaktion zu beteiligen und bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Um möglichst viele Stimmen für die Liste zu bekommen, schließen wir uns mit anderen Portalen zusammen. Wir werden, nach Abschluss der Aktion, die Namen zu einer gemeinsamen Liste zusammen fügen!
Bitte machen Sie auf Ihrer Seite auf diese Aktion, mit einem Link auf http://www.suchpool-ddr-buerger.info , aufmerksam oder sammeln Sie über Ihre gut besuchte Website Unterschriften.
Hallo Uli, da man mit einer Unterschrift dort ja den Inhalt der Aktion und nicht die Person, die dahinter steht, unterstützt, denke ich darüber nach daran teilzunehmen.
Ich habe aber zuvor noch eine Frage: Zur Zeit ist es ja noch so, dass man die Abstammungsurkunde beim Standesamt zwecks Eheschließung vorlegen muß. Wobei die Adoptierten, die noch nichts von ihrem Status wissen es erfahren würden. Nun wird das Papier Abstammungsurkunde abgeschafft mit der Begründung dass man die Daten ja aus dem Geburtenregister erfahren kann. Meine Frage ist: Wird der Standesbeamte, der die Heirat durchführt, einen Auszug aus dem Geburtenregister anfordern um zu überprüfen dass kein Fall von Geschwisterheirat vorliegt? Und falls er dies tut, hat er dann die Pflicht die namen der leiblichen Eltern zu erwähnen (also gegebenenfalls auf die Adoption aufmerksam zu machen)?
Liebe Grüße, Bianka PS: Die Möglichkeit einen Auszug aus dem Geburtenregister zu bekommen besteht doch nicht nur wenn man adoptiert ist...
Die Initiatoren dieser Aktion haben sich bei mehreren Standesämtern erkundigt.
mit folgendem Ergebnis: die Standesämter bzw. die Beamten wissen selbst noch nicht bescheid, wie das ganze im endeffekt aussehen soll. Die Schulungen für die Beamten beginnen erst im November. Erst dann wird alles endgültig feststehen. Bis jetzt sieht es so aus, das wenn man nicht weiß oder auch nicht vermutet, das man adoptiert ist, wird man es aller vorrausicht nach aus den papieren ab 2009 nicht mehr erfahren. Wir können nur hoffen, das die Verantwortlichen für dieses Gesetz, selber noch dahinter kommen und es dementsprechend ändern werden.
einfach da wo die grüne schrift ist auf das *JA* klicken. dann müßte sich ein email formular öffnen. oder einfach eine email an die webmaster@suchpool-ddr-buerger.info mit deinem namen senden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz – PStRG) gefunden und zwar über den Link: http://drucksachen.bundestag.de - Bundestagsdrucksache - Wahlperiode 16 - 16/1831 - S. 36/37
a) Personenstandsurkunden Die Arten von Personenstandsurkunden, die nach dem Entwurf erteilt werden können, sind gegenüber den des gelten- den Rechts reduziert. Dies hängt zum einen mit der vorgesehenen Abschaffung des Familienbuchs zusammen, aus dem beglaubigte Abschriften und Auszüge erteilt werden können, zum anderen aber auch mit dem ersatzlosen Wegfall des Ge- burtsscheines und der Abstammungsurkunde. Letztere haben kaum praktische Bedeutung erlangt, im Ausland sind solche besonderen Urkunds-Formen nicht bekannt. Da der Geburts- schein nur Angaben über das Kind, nicht aber über seine Eltern enthält, hat er sich als vollwertiger Geburtsnachweis nicht durchgesetzt. Die Abstammungsurkunde mit ihrem bei adoptierten Kindern erweiterten Inhalt sollte dazu dienen, bei der Prüfung der Ehefähigkeit der Verlobten ein etwaiges Ehe- verbot der Verwandtschaft festzustellen. Da in der Praxis über diese Personenstandsurkunde keine Eheverbotsfälle aufgedeckt worden sind und ein entsprechender Nachweis zudem bei begründetem Verdachtsfall auch über eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags des Betroffenen geführt werden kann, ist kein Bedürfnis zur Beibehaltung dieser Urkunde gegeben. Aus diesen Gründen soll künftig außer der beglaubigten Abschrift nur noch die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister ausgestellt werden. Eine weitere, insbesondere den Bürger entlastende Neuerung ist die Möglichkeit, eine Personenstandsurkunde nicht mehr nur bei dem Standesamt erhalten zu können, bei dem der Registereintrag geführt wird. Voraussetzung für die Erleichterung bei der Urkundenbeschaffung (z. B. über das Wohnsitz-Standesamt) ist allerdings, dass das den Registereintrag führende und das empfangende Standesamt über entsprechend sichere elektronische Wege zur Übermittlung und zum Empfang der Registerdaten verfügen (§ 55 Abs. 2 i. V. m. § 56 Abs. 4 PStG-E).
Meine Meinung: Empörend, was die "Verantwortlichen" da vom grünen Tisch aus entscheiden, wahrscheinlich, ohne je mit einem Adoptierten gesprochen zu haben (wahrscheinlich kennen die gar keinen). Man muß ihnen klarmachen, dass es Menschen mit berechtigten Ansprüchen und Anliegen gibt, die über ihren (sehr begrenzten) Horizont hinausgehen.
Eigentlich ist es ja logisch dass die Regierung glaubt die Abstammungsurkunde hätte keinen Sinn. Der Sinn warum bei einer Heirat die Abstammungsurkunde vorgelegt werden muß/mußte ist ja nicht um eine Adoption aufzudecken! Der Grund besteht ja darin, dass ein Eheverbot aufgedeckt werden sollte/könnte. Und das war ja scheinbar noch nie der Fall.
Es beschäftigt die Politiker nicht ob jemand dadurch erfährt dass er adoptiert ist. Die denken dass alle Adoptiveltern die Gesetze kennen und über das Recht auf Herkunft Bescheid wissen.
ich hoffe nicht ,daß ich zu spät dran war (hatte heute mal wieder ein bißchen mehr zeit zum stöbern im Forum) und hab bei beiden klar mit NEIN gestimmt!
Aber auch das ist eine Möglichkeit, die Bürger mundtot zu machen und von Entscheidungen auszuschließen, damit man sie gnadenlos manipulieren kann!!
Die Abstammungsurkunde wird am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Grund hierfür ist, dass der Hauptzweck der Abstammungsurkunde, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen, kaum praktische Bedeutung hat. Ob eine Adoption vorliegt, ist dann nur noch aus einem „beglaubigten Registerausdruck″ des Geburtseintrags ersichtlich, da dort wie bisher auch in der Abstammungsurkunde die leiblichen Eltern vermerkt werden.
Drucksache 713/08 Verordnung des Bundesministeriums des Innern Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV) ... Grundsätzlich bestehen Registereinträge aus einem urkundlichen und einem Hinweisteil, § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes. Der beglaubigte Registerausdruck nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes enthält somit auch die Hinweise. Absatz 3 regelt, dass ein Registerausdruck mit Hinweisen nur auf Verlangen zu erteilen ist, da die Hinweise regelmäßig nur den Zusammenhang zu einem anderen Personenstandsregister herstellen und mangels Beweiskraft für Beurkundungszwecke nicht geeignet sind. Der Hinweis auf eine in das Testamentsverzeichnis aufgenommene Mitteilung ist nur der Person zugänglich zu machen, auf die sich der Geburtseintrag bezieht; die Berechtigung anderer Antragsteller zur Benutzung des Personenstandsregisters erstreckt sich nicht auf das Testamentsverzeichnis.