Liebe Suki, danke für den Bericht. Ich frage mich, ob die 15 jährige Mutter denn überhaupt jemals geplant hatte ihr Baby in die Adoption zu geben. Ich google morgen mal.
Zitat von BibiBlocksteinLiebe Suki, danke für den Bericht. Ich frage mich, ob die 15 jährige Mutter denn überhaupt jemals geplant hatte ihr Baby in die Adoption zu geben. Ich google morgen mal.
Zitat von SukiIst das wirklich üblich dass bei einer minderjährigen Mutter das Jugendamt einen Vaterschaftstest fordert?
LG Suki
#
Hallo Suki,
ja soweit wie ich weiß, wird bei Minderjährigen Müttern vom Vormund des Kindes ( den bekommt das Neugeborene automatisch ) ein Vaterschaftstest veranlasst.
Gibt die Mutter bei Meldung der Geburt ihres Kindes nicht automatisch den leiblichen Vater des Kindes an, werden auch bei Erwachsenen Nachforschungen angestellt, um eventuelle Unterhalstforderungen nachkommen zu können. Ggf. muss die Mutter ansonsten ja damit rechnen, dass sie für anfallende Kosten zukünftig ganz alleine aufkommen muss, wenn sie sich weigert, den leiblichen Vater zu nennen. Pikant ist es allerdings, wenn die Mutter den Namen des leiblichen Vaters nicht nennen kann oder absichtsvoll vorgibt, ihn nicht zu kennen. Dann kann nur ein Vaterschaftstest Gewissheit bringen; allerdings auch nur dann, wenn potentielle Männer hierfür in Frage kommen können- man kann ja schließlich nicht das gesamte soziale männliche Umfeld testen lassen.
Um das konkrete Beispiel bewerten zu können, müsste man tatsächlich wissen, warum das JA denn überhaupt einen Vatereschaftstest veranlasst hat. Möglicherweise hat ja auch der angegebene potentielle Vater geweigert die vaterschaft anzuerkennen; ein heute nicht selten vorkommende Haltung - und diese muss gar nicht im Zusammenhang damit stehen, dass er auch die Mutterschaft in Zweifel gezogen hat.
Ich habe in meinem entfernten Bekanntenkreis eine junge Frau, die bei der Geburt ihres Kindes minderjährig war. Sie und das Baby standen unter Obhut des JA. Aber ein Vaterschaftstest wurde nach ihrer Aussage nicht durchgeführt. Der Vater hatte die Vaterschaft aber auch anstandslos anerkannt.
Sonst habe ich noch folgenden Bericht gefunden: http://www.dcrs-online.com/news/...002575.html Mutter ist erst 16 Jahre alt Vertauschtes Baby soll von zweitem Elternpaar adoptiert werden
von Bianca Wollert
Der Fall der vertauschten Babys in einer saarländischen Klinik nimmt immer bizarrere Formen an. Nun wird offenbar erwägt, dass das zweite Elternpaar das vertauschte Baby des ersten Elternpaares adoptiert, weil die Eltern beide noch minderjährig sind.
Zudem sei nun bekannt geworden, dass das Jugendamt bei dem minderjährigen Elternpaar einen DNA-Test zur eindeutigen Feststellung der Vaterschaft angeregt habe. Zunächst hatte es geheißen, dieser sei auf Grund des Misstrauens des Vaters durchgeführt worden.
Nach Informationen der «Saarbrücker Zeitung» (Freitagsausgabe) zufolge soll dagegen das Jugendamt automatisch die Vormundschaft über das Neugeborene der bei der Entbindung erst 15 Jahre alten Mutter übernommen haben. Nach den geltenden Bestimmungen habe die Behörde dann die von der Mutter angegebene Vaterschaft per DNA-Analyse feststellen lassen.
Die beiden Kinder seien noch nicht ausgetauscht worden. Statt zu einem Babytausch könnte es auch zu einer Zusammenführung beider Kinder in einer Familie kommen. Das Elternpaar, das irrtümlicherweise das Kind der 15-Jährigen seit einem halben Jahr aufgezogen hat, denke derzeit darüber nach, dieses Mädchen nun zusätzlich zu ihrer leiblichen Tochter zu adoptieren.
Ob dies auch im Sinne der minderjährigen Mutter ist, ist wohl fraglich. Ebenso scheint hier das Jugendamt sehr bestimmend in die Mutterschaft der Minderjährigen eingegriffen zu haben.