Danke, liebe Brigitte!!! Das ist wieder einmal sehr informativ!!!
Am besten:
ZitatDie Spender müssen nun zwar ein späteres Kennenlernen fürchten, nicht aber finanzielle Forderungen, weil der Ehemann als Vater gilt. Er kann seine Vaterschaft später nicht anfechten, wenn er einmal die Zustimmung zur Befruchtung gegeben hat. Zwar kann das Kind theoretisch auf Unterhalt klagen und auch vom Spender erben, aber dazu müsste es erst einmal seinen sozialen Vater gerichtlich aberkennen. Allerdings gelten die Gesetze nur für Spenden an lizensierten Fruchtbarkeitskliniken.
War auf der Webseite von der netten Dame und war so sehr erschüttert über Samenkinder :((((((((((((((((((( Verdammt ist das grausam für alle Kinder. :( Da bin ich ja noch harmlos gegen .
Weiss net was sagen dazu.Hatte mich noch nie damit beschäftigt mit dem "thema"aber werde ich ab heute mal machen.Man muss ja dazu lernen. Danke Brigitte für den Link und deine Mühe
Zitat von BrigitteNachfolgender Bericht zeigt m.E., dass im menschlichen Ausleben von Elternglück keine Fehlentwicklung/Perversität ausgelassen wird, sei es Adoption, Samenspende oder was sicherlich auch bald kommt, das Clonen...
Wenn ich diesen Satz jetzt wörtlich nehme, dann steht dort dass du Adoption für eine Fehlentwicklung oder Perversität hältst. Klärst du mich bitte auf ob du das so gemeint hast?
Was den Artikel an sich betrifft bin ich eurer Meinung. Ganz schlimm für die Betroffenen!
Wie ich das verstanden habe vbon Brigitte meinte sie mit "pervers"nicht das der akt der Ado pervers ist sondern das es "abnormal" SRY ist das Kinder von ihren Müttern getrennt werden und in Fremdfamilien kommen,denn dieser Akt ist von Mutter Natur einfach Abnormal. Denn eine Frau bekommt ja keen Kind damit es "andere" "Eltern" bekommt. Ich berufe mich immer wieder auf meine Geliebte Mutter Natur weil es halt so eingerichtet ist das eine Frau ein Kind bekommt ,es säugt und es auch behält =) Mutter Natur ist ja nicht so widernatürlich das man direkt vorsieht sein eigen Fleisch und Blut herzugeben. Das wäre ja wirklich von M.N "pervers"^^Oh mann -.- Hoffentllich verstanden ?!^^
Dass klare Regelungen im Sinne der Kinder durchaus möglich sind, zeigt das Ausland: Während der deutsche Gesetzgeber das Problem ignoriert, entstehen in vielen europäischen Ländern Gesetze gegen anonyme Samenspenden.
Da frag' ich mich doch, was für Pfeifen bei uns auf der Regierungsbank sitzen und die Gesetze machen. Komisch, im Ausland geht vieles/alles, und bei uns heißt es immer geht nicht, gibt's nicht.
Ansonsten ist dieser Artikel grausam und es besteht m.E. dringender Handlungsbedarf.
was sind das denn für Frauen, die unbedingt ein Kind mit fremdem Samen austragen müssen. Für mich ist das (fast) so, als hätte sie mit einem fremden Kerl gepennt.
Die armen Kinder, die nicht das Ergebnis einer Liebesnacht sind - sondern einer wahnwitzigen Anmaßung von Menschen.
Die Überschrift heißt hier zwar "ElternGlück", aber auch die Großeltern bestehen heute offenbar darauf "Großeltern" sein zu dürfen und klagen die Anwendung der modernen Methoden der Reproduktionsmedizin ein:
Zitat aus dem Artikel: "Israel. Eine verstorbene 17-Jährige könnte noch biologische Mutter werden. Die Eltern hatten beantragt, dass die Eizellen ihrer Tochter mit den Spermien eines Samenspenders befruchtet und danach eingefroren werden. Das erlaubte das Gericht nicht. Es ließ allerdings zu, dass die Eizellen der Toten tiefgekühlt aufbewahrt werden."
Wenn es der Staat nicht zulässt, dass die Eier befruchtet werden, wozu dann überhaupt die Entnahme? Hoffen die Behörden samt Großeltern auf die unbefleckte Empfängnis oder darauf, dass sich in einigen Jahren die Gesetze noch mehr lockern?
Zitat von mausi51....aber auch die Großeltern bestehen heute offenbar darauf "Großeltern" sein zu dürfen ....
Das "Bestehen" auf die Großelternschaft gibt es auch bei Adoptionen. Habe erst von einem Fall aus dem Bereich unseres Jugendamtes gehört, wo die werdenden Eltern, beide 15 Jahre, sich für eine Adoption entschieden haben. Die Eltern der werdenden jungen Mutter vielen aus allen Wolken und wollten, dass ihre Tochter das Kind behält aber sie haben keinen rechtlichen Einfluss auf die Adoption. So wurde das Kind zur Adoption freigegeben. LG Bilyboy
Der Vergleich hinkt aber gewaltig, denn erstens ist in "deinem" Fall das leben bereits am Entstehen, im anderen Fall kann davon überhaupt keine Rede sein und zweitens kennst Du die Beweggründe "deiner" Großeltern nicht weshalb sie ihre Kinder von der Adoption zurückhalten wollten.
Es kann gut sein, dass sie einfach ihre Kinder vor einer zweiten großen Dummheit bewahren wollten, nachdem die erste bereits passiert war. Im Übrigen finde ich es sehr merkwürdig, dass die erziehungsberechtigten Eltern hier derart übergangen wurden, denn beide Jungeltern waren noch minderjährig. Wie kann es da sein, dass die Adoption nur zwischen JA und Eltern ausgeschnapst wurde?
Von JA finde ich diese Vorgehensweise verantwortungslos dem Kind gegenüber! Zumindest hätte man den Versuch unternehmen müssen, das Kind mit der Unterstützng der Großeltern in der Familie zu lassen. Das gilt natürlich nur, sofern die Lage dazu überhaupt geeignet war und keine Kriminalität festgestellt wurde, was es ja durchaus geben kann.
War das in den NBL oder in den ABL? Damit ziele ich nur auf das JA ab, nicht etwa auf die Familienverhältnisse!
Zitat von mausi51Der Vergleich hinkt aber gewaltig,
Tja, etwas anders gelegen, aber trotzdem interessant
Zitat von mausi51...[Du] kennst die Beweggründe "deiner" Großeltern nicht weshalb sie ihre Kinder von der Adoption zurückhalten wollten. Es kann gut sein, dass sie einfach ihre Kinder vor einer zweiten großen Dummheit bewahren wollten, nachdem die erste bereits passiert war.
Wer kennt die Beweggründe von "Großeltern" in Adoptionsgeschichten schon - wollen sie nicht häufig vor "Dummheiten" bewahren - vielleicht sehen es die werdenden Großeltern von schwangeren Kindern, die ihre Kinder zur Adoption "bewegen" genau so. Beweggründe hin oder her, interessant ist, dass sie kein rechtliches Mitspracherecht haben!
Zitat von mausi51 Im Übrigen finde ich es sehr merkwürdig, dass die erziehungsberechtigten Eltern hier derart übergangen wurden, denn beide Jungeltern waren noch minderjährig. Wie kann es da sein, dass die Adoption nur zwischen JA und Eltern ausgeschnapst wurde?
Das ist der springende Punkt: die Adoption wurde nur zwischen JA und Eltern "ausgeschnapst" weil das die rechtliche Lage in Deutschland ist. Die Minderjährigkeit spielt hier keine Rolle. ( Zum auch hinkenden Vergleich : Wenn Minderjährige abtreiben wollen, wird als Voraussetzung von der Einwilligungsfähigkeit gesprochen -aber auch das Konzept ist ja umstritten). Ob auch bei einer Adoption die Einwilligungsfähigkeit geprüft werden muss, weiß ich dagegen nicht.
Zitat von mausi51Von JA finde ich diese Vorgehensweise verantwortungslos dem Kind gegenüber!
Ich nicht
Zitat von mausi51Zumindest hätte man den Versuch unternehmen müssen, das Kind mit der Unterstützng der Großeltern in der Familie zu lassen.
Über den Kopf der Mutter (die ihre Eltern kennt) und dem Vater??
Zitat von mausi51 Das gilt natürlich nur, sofern die Lage dazu überhaupt geeignet war und keine Kriminalität festgestellt wurde, was es ja durchaus geben kann.
Zumindest waren sich sie Eltern einig, dass die Lage nicht geeignet war.
Zitat von mausi51War das in den NBL oder in den ABL? Damit ziele ich nur auf das JA ab, nicht etwa auf die Familienverhältnisse!