ich habe noch von keinem Fall gehört, wo ein unverheirateter Mann adoptiert hat.
Liebe Grüße, Bianka
Was hältst Du von Patrick Lindner? Und was passiert, wenn in Zukunft tatsächlich gleichgeschlechtige Paare adoptieren dürfen?
Was ich von Patrick Lindner halte sag ich nicht ;-)
Aber Du hast Recht, er hat als unverheirateter Mann adoptiert. Vielleicht hat er eine HP oder Fanseite. Dann könntest Du ihn fragen, was in der Geburtsurkunde steht.
In manchen Ländern ist es ja durchaus möglich, als Alleinstehender oder als gleichgeschlechtiges Paar zu adoptieren. Da stehen dann eben 2 männliche, oder 2 weibliche Namen als Eltern. Und bei dem Alleinstehenden eben nur ein Name.
in der Geburtsurkunde steht der Vater alleine drin, in der Abstammungsurkunde die Eltern, die das Kind geboren haben und der Zeitpunkt der Adoption und durch wen das Kind adoptiert wurde und ggfs. noch die Namensänderung ab Zeitpunkt der Adoption.
Ganz abgeschafft wird die Abstammungsurkunde nicht, sie wird es nur nicht mehr in Papierform geben, sondern lediglich in digitalisierter Form. So ist es bis jetzt wenigstens vorgesehen.
Die Thematik hatte mich als Verwaltungsmensch doch interessiert und ich musste mich mal schlaumachen bei meinem ehemaligen Arbeitgeber.
so gesehen ist das schon richtig, die Papierform der Urkunde wird nicht automatisch bei geburt erstellt und ausgehändigt.
Folgende Info habe ich erhalten:
Die nach derzeitigem Recht aus den Personenstandseinträgen auszustellenden Personenstandsurkunden sind vielfältig. Die Geburt kann durch einen Geburtsschein, eine Geburtsurkunde, eine Abstammungsurkunde, eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages oder einen Auszug aus dem Familienbuch nachgewiesen werden, liegt der Gedanke zugrunde, dass die Urkunde nur die Daten offenbaren soll, die zur Erfüllung des jeweiligen Nachweiszweckes erforderlich sind. Abstammungsurkunde und Geburtsschein sollen zukünftig entfallen. Die durch diese Urkunden zu führenden Nachweise, z.B. Angaben über die leiblichen Eltern bei Adoption können dann einem beglaubigten Registerausdruck entnommen werden.
Der Effekt, über die Geburt nur die für den Verwendungszweck der Urkunde erforderlichen Daten zu offenbaren, bleibt dadurch erhalten, dass auf Verlangen bestimmte Angaben (z.B. über die Eltern des Kindes) nicht in die Geburtsurkunde aufgenommen werden.
Beispiel: Ein adoptiertes Kind wird im Testament der leiblichen Mutter berücksichtigt. Der Nachweis des Mutter-Kind-Verhältnisses konnte bisher sowohl durch eine Abstammungsurkunde als auch durch eine vollständige beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags erfolgen. An ihre Stelle tritt künftig ein beglaubigter Registerausdruck.
Erster Fall: Grundsätzlich NEIN. Er muss schon ganz spezifisch den Registerausdruck erstellen lassen, sonst erhält er lediglich die sog. Geburtsurkunde (eben ohne die leiblichen Eltern).
Zweiter Fall: Ja.
Wichtig ist immer nur, dass der Grund für die Erstellung der Urkunde angegeben wird. Vergisst man das, bekommt man eine "einfache Ausfertigung", die nicht auf Adoption zurückschliessen lässt.
also ich kann dir da noch eine möglichkeit der standesämter belegen. als ich geheiratet hab war ich nach damaligen gesetz noch nicht volljährig (noch keine 21 j.) da wurde mir tatsächlich eine art dokument ähnlich einer abstammungsurkunde ausgestellt, in dem aber wirklich alles über meine a-eltern und deren herkunft stand. heute frage ich mich, ob das überhaupt zulässig war offenbar schon ... andererseits können standesämter bei eheschließungen doch ohne weiteres intern feststellen, wer mit wem verwandt ist
Im Extremfall ja, mein lieber Kollege windet sich aber raus: Die Sachbearbeiter werden verpflichtet genau nachzuhaken, wozu die Urkunde sein soll. Naja, sein Wort in Gottes Gehörgang.
In der extra von mir angeforderten (aber auch meinen A-Eltern vorgelegenen) Abstammungsurkunde mit Randvermerken ist lediglich meine H-Mutter Mit Vor- und Zunamen angegeben, ihr damaliger Wohnort, die Geburtszeit sowie der Name, desjenigen vermekt, der meine Geburt gemeldet hat. Mein H-Vater ist nicht angegeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer Heirat das Standesamt tatsächlich aufgrund des Randvermerks (-> Adoption) Recherchen hinsichtlich meines H-Vaters anstellen würde. Hierfür müssten sie zuerst feststlenne, dass es keine JA-Akte mehr gibt und die Amtsgerichtsakte anfordern. Da man aber nicht únbedingt heiraten muss, um Nachwuchs zu bekommen, bin ich diesem Problem jedoch nicht weiter nachgegangen. (Selbstverständlich weiß ich selbst, dass mein Partner nicht mein Bruder ist ;-)). Dennoch werde ich meinen H-Vater nachtragen lassen. Enis
ZitatHmmh, irgendwie bin ich verwirrt. Wenn man von einem jetzigen Adoptionsfall ausgeht. Also ein Adoptierter weiß nichts von seiner Adoption und will heiraten. Erfährt er dann, dass er adoptiert ist?
Und zweiter Fall: ein Adoptierter weiß, dass er adoptiert ist und begibt sich auf die Suche nach seinen leiblichen Eltern. Erhält er dann, wie heute, diesen Randvermerk, also die Auskunft über Namen etc. seiner leiblichen Eltern?
LG Brigitte
ZitatErster Fall: Grundsätzlich NEIN. Er muss schon ganz spezifisch den Registerausdruck erstellen lassen, sonst erhält er lediglich die sog. Geburtsurkunde (eben ohne die leiblichen Eltern).
Zweiter Fall: Ja.
Wichtig ist immer nur, dass der Grund für die Erstellung der Urkunde angegeben wird. Vergisst man das, bekommt man eine "einfache Ausfertigung", die nicht auf Adoption zurückschliessen lässt.
Tritiom
hab ich fall 1 richtig verstanden??????????
adoptierte erhalten nur deshalb, weil sie nichts von ihrer ado wissen (egal wie alt sie sind), mit abschaffung der abstammungsurkunde nicht mehr automatisch die information, wer ihre leiblichen eltern sind? weil sie unwissendlichlich keinen spezifischen registerausdruck anfordern können damit wird ja für adoptierte das tabu noch einmal verschärft einfach toll!!! ein hoch auf die neue offenheit und abhängigkeit erwachsener adoptierter, als würde das nicht schon zu genüge durch JÄ praktiziert! siehe auskünfte, siehe aktenaufbewahrung, siehe akteneinsicht, was allein schon einen unschätzbaren wert für erwachsene adoptierte darstellt .... mit solchen mehthoden werden menschen tatsächlich zum 'besitz' einer anderen familie gemacht!
Jawohl, Bonnie. Aber an diesem Gesetzesentwurf wird noch gearbeitet.
Ausserdem geht Papa Staat doch davon aus, dass zwischen den Menschen Offenheit und Ehrlichkeit herrscht. Warum sollten Eltern ihrem Kind verschweigen, dass es adoptiert ist? Ist eben auch mal wieder ein beispiel für politische Schönrederei!
war da nicht noch platz auf der portalseite? ich finde, geplante gesetzliche änderungen sowie mißstände und konsequenzen sowie protest sollten in kurzinfo jeden besucher und betroffenen sofort sichtbar informieren, sonst geht das alles zu leicht unter vielleicht unter betreff: wer weiß das?
Jetzt wollte ich erst was anderes schreiben, weil ich erst nicht verstand was das mit Adoption zu tun hat. Aber mir ist doch dieses kleine Licht aufgegangen. ich bin gespannt, ob es in den nächsten Jahren dann Statistiken gibt, wie viele Adoptierte ihren Pflichtanteil nicht erhalten... Obwohl ich für eine Neureglung bin, grade weil ich auch denke, dass die Kinder, die sich zum Schluß so mit ihren Eltern verbunden fühlen, dass sie diese im Alter pflegen, haben einfach auch mehr verdient als die, die sich vor der Verantwortung drücken.