dürfen eigentlich die leibl. Geschwister eines Kindes, das aus dem Ausland nach Deutschland adoptiert wurde, eigentlich auch dieses Kind auf eigene Faust suchen oder unterliegen die auch dem Ausforschungsverbot wie die H-Mütter in Deutschland?
Seinerzeit, als wir unsere tochter adóptiert haben, legte man uns nahe, ihrer Familie / P-Familie zu schreiben, was wir auch eine Zeitlang gemacht haben. Irgendwann kam mein Mann auf die Idee, die Geschwister anzurufen, aber man behauptete, die gäbe es nicht und die würde man auch nicht kennen.
Nun liegt für uns die Vermutung nahe, daß man (P-Familie) den Kontakt bewußt abgeblockt hat, weil sie davon ausging, wir wollten ihnen die Kinder abnehmen, was wir andererseits nicht vorhaben, weil die eine ganze Ecke älter sind und nicht aus ihrem Leben gerissen werden können und außerdem stand das auch nie zur Debatte.
Ich gehe davon aus, daß sie bald volljährig sein müssen und möchte nun einfach wissen, ob sie auch von sich aus suchen dürfen, und wenn ja, ob ihre suche dann auch von uns abhängig gemacht wird/werden kann. Denn ich (meine Tochter) würde mich schon gern finden lassen - und hätte gegen Kontakte selbstredend nichts einzuwenden.
Mich würde mal interessieren, was Ihr dazu zu sagen habt (die FachFRAUEN).
och pingsdorf weißt doch wo du die findest, fachleute sitzen in jugendämter, vermittlungsstellen, amtsgerichte, anwaltskanzleien etc., die werden dir darüber konkret auskunft geben können
Interessant, dass auf Gegenfrage kein postimng mehr erfolgt ??? Wer adoptiert, oder, wie anscheinend geschehen(?) wissentlich ein Kind aus einer Familie nimmt, muss sich doch bereits im Vorfeld mit den Konsequnezen seines Handelns auseinandersetzen. ????
Ich beantwortge aber dennoch gerne die anfangs gestellte Frage. H-Geschister haben kein Anrecht darauf, auf amtswegen zu erfahren, wo das adoptierte Geschwister verblieben ist.