Wie einige hier wissen, versuche ich an meine leibliche Tochter, die vor 36 Jahren adoptiert wurde, ein Schreiben anzubringen und sie ueber die Adoption, respektive deren Hintergruende, aufzuklaeren. Das Adoptionsamt Frankfurt stellt sich ebenso stur wie die Adoptionseltern, die die Weiterleitung meines Briefes an Nathalie verweigern ! Das zeugt meiner Ansicht nach einmal mehr davon, dass oft genug Menschen Kinder adoptieren aus egostischgen Gruenden und nicht aus Gruenden, die dem Kind helfen. Wie auch immer: Ich habe dem Adoptionsamt nun nochmals geschriebene und diesen Brief mache ich oeffentlich, allerdings habe ich die Namen weggelassen oder gekuerzt, da ich niemanden an den Pranger stellen will, obwohl ich denke nur "Unrecht scheut Oeffentlichkeit" und es waere besser die Namen der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin offen zu machen, das waere eine demokratische Kontrolle. Freundlich an Alle, und weiterhin Mut zum kaempfen. Hans Hier ist mein Schreiben:
Sehr geehrte Frau T., Ich zitiere aus der “Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle” “Die Unterstützung bei der Suche von und nach Adoptierten ist eine Frage der Einstellung und nicht ein Problem von – fehlenden- Paragraphen”.
In meinem Schreiben an Sie warf ich ausdrücklich mehrere Fragen auf, die ich Sie bat zu beantworten. Diese Bitte basiert auf meinem Recht.
1.) Nun beantrage ich ein zweites- und letztes Mal, mir schriftlich und rechtsmittelfähig zu bescheiden, weshalb Sie bzw. das Amt sich weigert, den Empfehlungen des Landesjugendamtes nachzugehen. Dass ich das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung Ihres Bescheids besitze, ist Ihnen sicher bekannt. Sollte dieses Schreiben ergebnislos bleiben, bin ich auch bereit, eine Leistungsklage gegen Sie und Ihr Amt wegen Verweigerung meiner Rechte zu erheben und dies dann auch öffentlich zu machen.
Ich zitiere nochmals aus meinem Brief an Sie: “ ... aus der offiziellen Empfehlung des LJA: Wohnt der Adoptierte nicht mehr zu Hause, gehen wir direkt auf ihn zu.” Aus diesem Grunde möchte ich Sie nochmals herzlich bitten, Ihre Entscheidung, nicht direkt an meine leibliche Tochter Nathalie zu gehen, zu überdenken und mir auch dieses Ergebnis Ihrer Entscheidung schriftlich mitzuteilen.”
Zitatende.
In Ihrem Schreiben an Herrn N.N. behaupteten Sie, mein Einzelfall sei geprüft worden. Dies ist eine Leerformel ohne Inhalt, eine Behauptung also, die durch nichts nachprüfbar, deshalb nur eine willkürliche Behauptung, aber keinesfalls rechtsgültig ist. 2.) Ich beantrage daher, mir diese “Prüfungsgründe” schriftlich und rechtsmittelfähig darzulegen, damit ich meine Rechte vor dem Verwaltungsgericht wahren kann. Als drittes: Ich empfinde es als eine sehr ignorierende Art und Weise Ihrerseits, zu behaupten, die “Angelegenheit” sei “abgeschlossen”. Nicht Sie, sondern ich bestimme, wann diese “Angelegenheit”, wie Sie den Wunsch des leiblichen Vaters abwertend beschreiben, abgeschlossen ist. 3.) Ich beantrage daher, mir schriftlich und rechtsmittelfähig zu begründen, weshalb Sie sämtliche wissenschaftliche, also psychologische und analytische Erkenntnisse, die in Zusammenhang mit der “Eltern-Kind-Suche” stehen, ignorieren und sich nicht bemühen, den Kontakt direkt zu meiner Tochter aufzunehmen.
Ich bedauere, dass Sie sich weigern, auf meine juristischen Rechte einzugehen. Das Empfinden, von Ihnen von Anfang an lediglich “abgewimmelt” worden zu sein, kann ich nicht ausschließen. Dies hat ursächlich damit zu tun, wie oberflächlich Sie, Frau T., mit meinen bisherigen Schreiben und Anträgen umgingen. Diese Oberflächlichkeit vermittelt Ihre persönliche unreflektierte Identifikation mit den Adoptiveltern, aber nicht mit den Rechten meiner Tochter Nathalie.
Das Grundgesetz sieht ein lebenslanges “Veto-Recht” von Adoptionseltern n i c h t vor. Erst Recht nicht bei der schlichten Weitergabe eines Briefes an die Adoptierte. Dieses willkürliche “Veto” von Adoptionsnehmenden gegenüber einer 36-jährigen Frau namens Nathalie steht auch nicht im Einklang mit den allgemeinen Menschenrechten, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland schriftlich verpflichtet hat.
4.) Die Adoptionseltern haben nicht das Recht, Nathalies Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung (FamRZ 35, 113-120 [1988]), sowie die Adoptionsgründe zu verweigern (Frank, R.. FamRZ 35, 113-120 [1988]); sowie: Hassenstein, B.: Der Wert der Kenntnis der eigenen genetischen Abstammung, FamRZ 35, 120-123 (1988). Insbesondere nicht, da meine Tochter bereits 36 Jahre alt ist. Sie, Frau T., haben die Pflicht, die Rechte meiner Tochter zu wahren und nicht Rechtlosigkeit von Nathalie zu akzeptieren.
5.) Ich beantrage also auch hier eine schriftliche und rechtsmittelfähige Begründung, weshalb dieses Grundrecht seitens der Adoptionsstelle unterlaufen wird.
Die Menschen haben in aller Regel ein tief liegendes Interesse daran, zu erfahren, wer ihre Vorfahren waren, was diese gemacht und wie sie gelebt haben. Auch Adoptierte haben dieses Interesse und ein Recht, zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind. Dieses Recht leitet sich ab aus dem Artikel 2 Grundgesetz, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie es das Bundesverfassungsgesetz in seinem Urteil vom 31.1.1989 beschlossen hat.
Unterstellt, Ihre Behauptung, die Adoptionseltern würden nach 36 Jahren Adoption eine Weitergabe meines Schreibens an Nathalie verweigern, sei richtig, muss festgestellt werden, dass ich als leiblicher Vater wohl als “Störfaktor” behandelt werde und Sie als Amt diese menschlich verächtliche Ansicht durch Passivität unterstützen. Die Gründe der Adoption zu erfahren und gegebenenfalls den leiblichen Vater kennen zu lernen, ist Teil einer gesunden seelischen Entwicklung eines jeden Menschen. Die Abwehr eines Briefes an meine Tochter zeugt davon, dass die Adoptionseltern das seelische und leibliche Wohl meiner Tochter nicht interessiert. Sie, Frau T., als Amtsträgerin, unterstützen dieses negative Verhalten. Und Sie verhindern durch Ihre Weigerung, direkt an meine Tochter Nathalie zu gehen, das Recht meiner Tochter, alles über ihre Adoption zu erfahren.
Sehr geehrte Frau T., das Wissen um die Adoptionsgründe und die Herkunft meiner Tochter Nathalie sind für ihr Wohlbefinden von immenser Bedeutung. Falls Sie diese Bedeutung nicht anerkennen, empfehle ich Ihnen, sich in der breiten Sachliteratur kundig zu machen. Dabei empfehle ich Ihnen insbesondere folgende Literatur: Irmela Wiemann, in: "Pfad", 4/2001, S. 18-22: eine wissenschaftliche Untersuchung, die auf die fatalen Folgen für Adoptivkinder aufmerksam macht, wenn deren leibliche Eltern durch die Adoptiveltern bewusst oder unbewusst abgewertet werden. Das Kind nimmt dies als Botschaft wahr "Meine Eltern sind schlecht, also bin ich auch schlecht." Deykin, E. Y./Campbell, L./Patti, P.: The postadoption experience of surrendering parents. American Journal of Orthopsychiatry 54, 271-280 (1984). Ebertz, B.: Adoption als Identitätsproblem. Zur Bewältigung der Trennung von biologischer Herkunft und sozialer Zugehörigkeit. Lambertus, Freiburg (1987).
Knoll, K.-D./Rehn, M.-L.: Adoption. Studie über den Adoptionserfolg und die psychosoziale Integration von Adoptierten. Diakonisches Werk Bayern, Nürnberg (1984/1985).
Textor, M. R.: Die Situation der leiblichen Eltern. In: Bayerisches Landesjugendamt (Hg.): Offene Formen der Adoption. Lockerung des Inkognitos. Selbstverlag, München, 27-38 (o. J.).
Zum Abschluss:
Jeder Mensch, ob adoptiert oder nicht, hat das Recht, alles über seine leiblichen Eltern und seine Abstammung und Herkunft zu erfahren. Dabei ist es völlig egal, ob diese leibliche Eltern Verbrecher oder Heilige sind, Ausländer oder Nationale. Dieses Recht ist unveräußerlich!
In Erwartung des adäquaten schriftlichen und rechtsmittelfähigen Bescheids an die Ihnen bekannte Anschrift,
deinen zorn und ohnmacht kann ich von a-z nachvollziehen ... da ich selbst als adoptierte bisher keine hilfe seitens der vermittlungsstelle, heutiger skf, und div. JÄer über zeit und verbleib nach meiner geburt, geschweige auskünfte zu meinen leiblichen eltern erhalten habe. ja, es gibt viel literatur inzw. dazu, aber vieles bleibt eben nur worte, kommt nie dort an wo sie verstanden werden sollten ... da sitzt oft noch die alte garnitur schreibtischtäter, die nicht mehr anders können ... und macht ist sicher ein erhebendes gefühl für manchen .... vermutlich läßt zudem das a-gesetz den ausführenden einen dermaßen großen ermessensspielraum bei entscheidungen, daß alles rechtlich abgedeckt ist. sie belassen adoptierte so oftmals nach eigenem gutdünken lieber unter der käseglocken-scheinwelt, getrennt vom eigenen ich ... als selber aktiv zu werden, nachzudenken ... so macht keiner was verkehrt, und der arbeitsaufwand ist überschaubar! der mensch an sich spielt heute keine rolle mehr .... der kann geklont, auseinandergenommen, zusammengebaut, zerlegt, verschoben und verscherbelt werden, hauptsache es nutzt wem und ist bezahlbar ...
seit deinem super Brief an das zuständige JA sind vier Jahre vergangen, in denen du hier nicht mehr geschrieben hattest. In einem anderen Faden habe ich nun gestern mit großer Freude gelesen, dass es dir tatsächlich gelungen ist, den Kontakt zu der Tochter herzustellen. GRATULATION dazu!! Es wurde mir auch ganz warm ums Herz zu erfahren, dass ihr nun einen sehr guten und vertrauten Umgang miteinander habt. Das ist leider sehr selten der Fall.
Da sich 99 Prozent aller suchenden Herkunftseltern von Amts wegen beugen lassen, würde es mich einmal interessieren wodurch sich "dein" JA letztendlich hat seinerseits beugen lassen. Lag es einzig an dem (sicher ungewohnten) Druck deinerseits oder kam da am Ende doch noch Einsicht zum Tragen?
ich freue mich sehr, dass du Erfolg bei deiner Suche hattest. Und ich habe deinen Brief von vor 4 Jahren mit großem Interesse, großer Freude und persönlichem Gewinn gelesen.
Ich komme ja von der anderen Seite des Adoptionsdreiecks, aber das Kämpfen bei den Ämtern um sein Recht kenne ich nur allzugut. Und wir haben als Adoptiveltern schon viel kämpfen müssen und ähnliche Briefe an Ämter geschrieben. Unsere Kinder haben Förderbedarf, aber wir müssen oft um das, was den Kindern rechtlich zusteht, kämpfen. Nächtelang haben wir Gesetzestexte im Internet gelesen um in den Briefen besser argumentieren zu können. Und ich denke, das wird uns auch noch weiter begleiten. Von daher würde mich mal die Reaktion auf deinen Brief interessieren.
Persönlich: wir haben die Daten über die Herkunft unserer Kinder, die uns helfen, ihre leiblichen Verwandten aufindig machen zu können (neben dem, dass die Schwestern ja eh zusammengeblieben sind). Zum Glück sind wir da nicht mehr auf ein Amt angewiesen.