mit 18 wurde ich von meinem "nicht" leiblichen Vater adoptiert, da ich zu meinem leiblichen Vater nur noch wenig Kontakt hatte und er in meiner gesamten Jugend nicht wirklich für mich da war bzw. er einfach nicht die Vaterrolle ausgefüllt hat die man eig erfüllen sollte. Zwar zahlte er für meinen Unterhalt und wir unternahmen alle paar Monate mal etwas für ein Wochenende aber naja ... wie es halt immer so ist.
Nun stellte sich heraus, dass ich damals nach Minderjährigem Recht adoptiert wurde und mein leiblicher Vater komplett aus meinem Leben "gestrichen" wurde. Zwar waren wir beim Notar und beim Gericht aber so strikt war mir dies damals nicht bewusst, bzw. war es mir iwie mit 18 Jahren nicht ganz klar was das bedeuten würde.
Zu meinem leiblichen Vater hatte und habe ich immer noch Kontakt und er wird auch immer mein Vater bleiben - ohne Frage - nur ganz aus meinem Leben wollte ich ihn eig. nicht haben, denn Erzeuger bleibt nunmal Erzeuger. Ich denke ihm ist es auch nicht ganz bewusst, dass ich nicht mehr "sein Sohn" bin und er quasi nicht mehr mein Vater.
Nun stellt sich für mich die Frage wie ich dieses Missverständniss aus der Welt räumen kann?
ZitatNun stellt sich für mich die Frage wie ich dieses Missverständniss aus der Welt räumen kann?
Ich fürchte gar nicht.
Hast Du denn damals nicht mit deinem biologischen Vater über die Adoption gesprochen? Er muss doch seine Einwilligung gegeben haben. Immerhin warst Du 18 und ihr hattet guten Kontakt.
Nein musste er eben nicht da ich 18 Jahre alt war und ich dann quasi selbst entscheiden kann. Mit ihm drüber gesprochen ja. Aber wie schon gesagt ich und er wussten das quasi so genau nicht. Er ist da um es mal lapidar auszudrücken "entspannt" Er hat wohl auch den Info Brief und alles erhalten, so wie es normal ist.
das ist wirklich bitter, aber Du bist selber schuld.
Du warst bereits achtzehn, und der Notar hat Dich und Deinen Stiefvater bestimmt über die Unterschiede aufgeklärt.
Nachträglich ändern lässt sich nach geltendem Unrecht an einer einmal getroffenen Entscheidung nie mehr etwas. Offizielle Begründung: Rechtssicherheit.