hatte schon mal geschrieben, da war aber das generell die Frage der Aufbewahrungsfrist, die ich ja mittlerweile geklärt habe. Aber was für Möglichkeiten hat man, wenn ein Amt einen mitteilt, dass die Akten weg sind? Wie kann so was passieren, dass trotz der 30 Jahre Aufbewahrungsfrist die Akten weg sein sollen?
Hallo Perle, das ist eine gute Frage, die Dir wohl niemand beantworten kann. Ich würde sagen Schlamperei! Das einzige was Du tun kannst ist Dir einen Anwalt zu nehmen. Nur davon kommen die Akten ja auch nicht wieder! Hast Du die adoptionsakte beim Amtsgericht schon angefordert? Und Deine Abstammungsurkunde? Oder beim JA einen Auszug aus dem Geburtenregister?
Also ich bin hier wahrscheinlich nicht die erfahrenste Person, aber soweit ich weiss muss ein Amt diese Unterlagen haben. Wenn der fall vorher von einem anderen Amt betreut wurde und dieses nicht mehr existiert muss das nachfolgende amt die Unterlagen erhalten.
Ich würde nochmal nachhacken, oft genug stellen sich die Ämter ja auch bissi naja an. Ich habe am Monatg auch eine E-mail an mein zuständiges Jugendamt geschrieben und um Einsicht gebeten. gestern rief ich an weil bisher noch keine Antwort erfolgt ist. Die Sachbearbeiterin hat sich im Hintergrund verleugnen lassen.
Aber ich werde da solange Anrufen bis ich Auskunft bekomme.
Also es ist so, vor nem Jahr haben wir nachgefragt, im Januar 2008 sagte mir die zuständige dann, dass die Akten weg seien, aber sie das Archiv noch mal suchen lassen wollte. Jetzt sagte sie mir heute, dass sie noch keine Antwort hat, außer dass sie suchen und sie mir bis Mitte März bescheid sagt. Ich versteh das ja auch nicht so recht, wieso sie die Akten nicht mehr haben sollten. ABer wie gesagt im Januar sagte sie mir ja, die seien weg, darauf hin hab ich mich erkundigt, wie lang die Aufbewahrungsfrist sind und ihr dann gesagt, dass die auch vor dem STichtag 1.1.2002 30 Jahre beträgt und sprich sie müssten Sie noch haben. Daraufhin lässt sie ja noch mal suchen, was aber auch gut 1 1/2 MOnate her ist. Wie gesagt, geb ihr jetzt noch die Chance bis Mitte März und wenn dann noch immer keine Akten gefunden sind, lass ich mir mal ihren Chef geben... Zu not muss ich evtl. wirklich mit nem Anwalt drohen, was ich eigentlich aber so gar nicht möchte.
Hab sogar nen anderes Jugendamt für diese Aufbewahrungsfristen angerufen, die waren hier in Düsseldorf sehr freundlich und haben auch HIlfe angeboten, obwohl sie nicht dafür zuständig sind
Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, ist auch meine JA-Akte nicht mehr vorhanden. Meine Weggabe erfolgte weit vor 2002, sodass die ab diesem Zeitpunkt geltenden Aufbewahrungsfristen für mich keine Relevanz haben. Eine Aufbewahrungsfrist galt aber bestimmt schon immer so lange, wie das zur Adoption "freigegebene" Kind noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat. Anders formuliert: in meinem Fall wurde die Akte weit vor meiner Volljährigkeit vernichtet - vermutlich weil sie bei einem Umzug des Amtes lästig war. Diese Handlungsweise spiegelt aber, in meinen Augen, sehr deutlich wieder, welch`Geisteskind die damals an der Adoption Wirkenden waren. Da meine A-Eltern nach der Reform des Adoptionsrechtes 1976 keinen Einspruch erhoben haben, also diesem neuenh Recht damit passiv zugestimmt haben. Mit dem Ausspruch durch das Vormundschaftsgericht habe ich zu deisem Zeitpunkt die volle Stellung eines ehelichen Kindes auf allen Rechtsgebieten gegenüber meinen annehmenden A-Eltern erhalten. Alle verwandtschaftlichen Beziehungen zu meiner Ursprungsfamilie und etwaige Ansprüche erloschen damit also; für das JA war damit wohl die vollständige Integration in die neue Familie erfolgt. Warum sollte man nun noch die Akte aufnewahren??? Anders kann ich mir Handeln der damaligen Adoptionsstelle nicht erklären. Heute sind ganz andere Mitarbeiter tätig, die den unglaublichen Vorgang prinzipiiell nicht zu verantworten haben. Dennoch wurde mir auf meine Anfragen jahrelang eine falsche Auskunft erteilt, nämlich, dass meine JA-Akte bei einem Brandt vernichtet worden sei. Erst nach Einschalten des Landrates habe ich - sehr zügig übrigens - eine für mich nachvollziehbare Antwort erhalten. Für das fehlende Interesse an meiner Nachfrage haben sich die heutig tätigen Mitarbeiter mir gegenüber aber entschuldigt.
also ich bin vor ca 14 jahren adopiert wurden und vor 23 jahre bin ich ins heim gekommen... Also meine Akten müssten noch da sein. Hab mich wie gesagt bei nem anderen Jugendamt erkundigt und die haben gesagt 30 Jahre. Da ich noch nicht 30 bin stellt sich mir gar nicht die Frage. Also weggeschmissen werden dürften sie noch nicht sein, weil die 30 Jahre aufbewahren müssen. Bei mir ist auch der Fall, dass die Frau, die jetzt für mich zuständig ist, dass die damals uach den Fall betreut hat und genua weiß, was so passiert ist. Also sie konnte sich noch sehr gut daran erinnern... Hoffentlich findet die die.
hi perle, konntest du denn herausfinden, über welche vermittlungsstelle du vermittelt wurdest? das muß ja nicht immer das JA gewesen sein, wenn z.b. eine christliche institution die vormundschaft für dich damals übernommen hat, kann es sein, daß sie dich dann auch vermittelt haben. bei mir war das damals der heutige verein sozialdienst kath. frauen (skf), und der hat mir in keiner weise weitergeholfen, bzw. mauert wenn es um akteneinsicht geht. ich hab hier noch von niemand volljährigem adoptierten gehört, der/die bei diesem verein akteneinsicht und aufarbeitungshilfe über die zeit 'davor' erhalten hätte! wieso sie so verfahren dürfen, weiß ich allerdings auch nicht
Leitsatz/Zusammenfassung: 1. Ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht fehlt, wenn sich der Antragsteller die begehrten Informationen in der Zwischenzeit auf anderen Weg beschafft hat und nicht ersichtlich ist, dass die Einsicht insoweit zu weiteren Erkenntnissen führen könnte.2. Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot des § 1758 I BGB entfällt, wenn sowohl der oder die Annehmenden als auch das Kind einer Aufdeckung der Adoption und ihrer Umstände zustimmen.3. Ein neuer Sachantrag, der den Verfahrensgegenstand ändert, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden.