gleich vorweg: ich bin ein 'greenhorn' in Sachen Adoption, versuche aber schon seit gut 2 Jahren an die Unterlagen meiner (1996) verstorbenen Mutter zu kommen um mehr über ihr Leben zu erfahren und ggf. ein paar Erklärungen zu bekommen. Die Adoption meiner Mutter fand 1946 statt und ich habe mich an das Amtsgericht in Eutin (dorthin wurde meine Mutter an meine Großeltern vermittelt) gewandt mit der (naiven) Bitte um Akteneinsicht. Man teilte mir mit, daß ich ausschließlich aus RECHTLICHEN, nicht jedoch persönlichen Gründen die Akte meiner Mutter einsehen dürfte. Und falls ich einen rechtlichen Grund anführen könnte, dürfe ich auch nur in Gegenwart eines Rechtspflegers die Akten einsehen, wobei sämtliche Daten, die den (mir bisher unbekannten) Vater meiner Mutter betreffen, ausgespart bleiben müßten. Und dies 60 (!) Jahre nach der Adoption.... Ich habe nochmal per Brief versucht, meine Gründe darzulegen - schließlich will ich ja niemandem schaden, niemanden anpöbeln, beschuldigen, verantwortlich machen - aber es ist nichts zu machen, das Amtsgericht Eutin verweigert die Einsicht. Hat jemand eine Idee, was ich noch tun könnte, um an die Akten zu kommen ??? Wie lange bleiben die Akten denn beim Amtsgericht ?? Und gibt es in jedem Fall noch Akten beim Jugendamt oder ist in Eutin das Jugendamt gleichbedeutend mit dem Amtsgericht ??? Ich wäre sehr dankbar,wenn mir jemand ein paar Tips geben könnte.
Hallo Annette, vielleicht hilft Dir das hier weiter?
ZitatDie Nutzungsmöglichkeiten der seit dem 01.01.1876 [2] bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern sind im Personenstandsgesetz (PStG) [3] geregelt. Nach § 61 Abs. 1 PStG kann Einsicht in die Personenstandsbücher, die Durchsicht der Bücher und die Erteilung von Personenstandsurkunden nur von Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Weitergehende Einschränkungen bestehen für die besonders sensiblen Daten bestimmter Personengruppen (nichteheliche Geburten, Adoptionen, Geschlechtsumwandlungen), die uneingeschränkt und zu Lebzeiten nur für diejenigen Personen zugänglich sind, auf die sich der jeweilige Eintrag bezieht.