habe gerade im Internet eine interessante gesetzliche Grundlage zur Einsicht in die Personenstandsregister beim Standesamt gefunden. Danach dürfen Standesämter keinem Antragsteller Einsicht in die Abstammunsunterlagen verweigern, wie hier schon mehrfach berichtet wurde. Das dürfte dann wahrscheinlich auch das Familienbuch einschließen, in das man eingetragen wurde. Daher sollten alle Adoptierten auf Einsicht in das Familienbuch der leiblichen Eltern bestehen, was Suche und Finden erheblich vereinfachen kann. Ab sofort nicht mehr abwimmeln lassen und sich auf u. a. Gesetz berufen!
Die Nutzungsmöglichkeiten der seit dem 01.01.1876 [2] bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern sind im Personenstandsgesetz (PStG) [3] geregelt. Nach § 61 Abs. 1 PStG kann Einsicht in die Personenstandsbücher, die Durchsicht der Bücher und die Erteilung von Personenstandsurkunden nur von Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.Weitergehende Einschränkungen bestehen für die besonders sensiblen Daten bestimmter Personengruppen (nichteheliche Geburten, Adoptionen, Geschlechtsumwandlungen), die uneingeschränkt und zu Lebzeiten nur für diejenigen Personen zugänglich sind, auf die sich der jeweilige Eintrag bezieht. Martina
" Weitergehende Einschränkungen bestehen für die besonders sensiblen Daten bestimmter Personengruppen (nichteheliche Geburten, Adoptionen, Geschlechtsumwandlungen), die uneingeschränkt und zu Lebzeiten nur für diejenigen Personen zugänglich sind, auf die sich der jeweilige Eintrag bezieht. "
Eben. Und deshalb ist es für Adopztierte eben nicht so einfach! Enis PS. Bei unehlichen Kindern ist es so, dass sie beispielsweise im Familienbuch der leiblichen Väter gar nicht auftauchen. Im Falle des Todes würde allenfalls eine Ziffer auf das vermeintliche Kind verweisen; wobei dieses lediglich dann über den Tod in Kenntnis gesetzt werden würde, wenn noch rechtliche vewndtschaftliche Bezüge bestehen würden. Und diese existieren ja bekanntlich nach Abschluss einer Adoption nicht mehr. Über den Tod meiner leiblichen Mutter wurde ich übriegns genauso wenig aus den oben genannten Gründen in Kenntnis gesetzt
Martina übermittlte folgenden Gesetzestext (Auszug):
"uneingeschränkt und zu Lebzeiten nur für diejenigen Personen zugänglich sind, auf die sich der jeweilige Eintrag bezieht. "
Also, haben Adoptierte wohl das Recht, in alle Standesdokomente, in denen sie aufgeführt sind, Einblick zu nehmen. Das ist mit Sicherheit nicht allen Standesamts-, Jugendamts- und Gerichtsbediensteten bekannt. Schon gar nicht allen Adoptierten. Die sollen sich von den Behörden, diesen Gesetzestext unter den Arm geklemmt, nicht abweisen oder abwimmeln lassen. Sie haben mehr Rechte, als ihnen viele Bürokraten zugestehen wollen, darin muß man sie bestärken.
Martina schrieb: "Also, haben Adoptierte wohl das Recht, in alle Standesdokomente, in denen sie aufgeführt sind, Einblick zu nehmen. Das ist mit Sicherheit nicht allen Standesamts-, Jugendamts- und Gerichtsbediensteten bekannt. Schon gar nicht allen Adoptierten. Die sollen sich von den Behörden, diesen Gesetzestext unter den Arm geklemmt, nicht abweisen oder abwimmeln lassen. Sie haben mehr Rechte, als ihnen viele Bürokraten zugestehen wollen, darin muß man sie bestärken."
Was nützt einem als Adoptierter dieses Recht, wenn man in den Familienbüchern der leiblichen Eltern nicht (mehr) auftaucht - Spaßvogel.... Enis