Der Adoptionsdienst berät Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Sie werden durch uns umfassend über die Auswirkungen und den Verlauf des Adoptionsverfahrens informiert. Eltern, die unentschlossen sind, und z.Zt. keine Lebensentscheidung für ihr Kind treffen können, werden beraten und auf alternative Hilfsangebote hingewiesen.
Mütter, die sich mit der Adoptionsfreigabe ihres Kindes beschäftigen, befinden sich oft in akuten Lebenskrisen.
Damit die Entscheidung über die Zukunft Ihres Kindes ohne Druck getroffen werden kann, bieten wir Ihnen Beratungsgespräche schon zu Beginn und während der Schwangerschaft an.
Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung. Ist die Adoption das Ziel der Hilfe, wählen Sie als Mutter/Eltern den Rahmen, indem die Adoption erfolgen soll.
Inkognito Adoption Weitere Informationen ... Halboffene Adoption Weitere Informationen ... Offene Adoption Weitere Informationen ...
Die Entscheidung zur Adoptionsfreigabe und der Auftrag zur Adoptionsvermittlung kann erst nach der Geburt erteilt werden.
Ich war eigentlich richtig perplex, denn ich wusste nicht, dass die 3 Adoptionsformen angeboten werden. Ich dachte offiziell gibt es nur die inkognito
Liebe Darky, doch klar gibt es die 3 Formen der Adoption. Nur eben nicht Rechtlich!!! Das bedeutet, dass abgebende Eltern keinen rechtlichen Anspruch auf "Erfüllung der Versprechen" haben.
Zitat von BibiBlocksteinLiebe Darky, doch klar gibt es die 3 Formen der Adoption. Nur eben nicht Rechtlich!!! Das bedeutet, dass abgebende Eltern keinen rechtlichen Anspruch auf "Erfüllung der Versprechen" haben.
Liebe Grüße, Bianka
Danke liebe Bianka, da habe ich sicherlich was falsch aufgefasst, aber warum schreiben die denn da so offen darüber, wenn es keinen Anspruch gibt? Also wieder mal Verar..... pur.
Habe gerade noch etwas gelesen, und das macht mich natürlich auch stutzig.
ZitatKein Umgangsrecht der leiblichen Mutter nach Adoptionsfreigabe
Der leiblichen Mutter, die ihre Einwilligung zur Adoption des Kindes erteilt hat, steht kein Umgangsrecht mit dem Kind zu. Von dieser Regelung kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn positiv festgestellt wird, dass es dem Kindeswohl dient. Dies ist in jedem Fall dann zu verneinen, wenn die leibliche Mutter die vollständige Eingliederung des Kindes in die Adoptivfamilie und deren alleiniges Erziehungsrecht nicht akzeptiert.
Als abgebende Mutter mußt Du logischer Weise damit einverstanden sein, dass das Kind in der A.Familie vollständig eingegliedert wird, und die A.Eltern das alleinige Sorgerecht haben. Denn das ist ja Sinn einer Adoption! Wenn die abgebende Mutter damit einverstanden ist hat sie Chance auf eine offene/halboffene Adoption! So weit - so gut!
Nur dann kommts: Ist die H.Mutter nicht damit einverstanden, dass das Kind in die A.Familie eingegliedert wird... ... na dann wird eben eine Inkognito gemacht.
Richtig ist: Es gibt bei Adoption KEIN UmgangsRECHT für die leibliche Mutter. Und wie sollte man denn auch feststellen, dass es zum Wohle des einzelnen Kindes dienen würde?