Es ist ja schopn interessant, dass man anscheinend bei "aller Aufgeklärtheit" immer noch Details findet, die im Nachinein doch noch an Bedeutung finden! Für alle , die immer noch auf der Suche sind!
Die Abstammungsurkunde, die man sich als Adoptierter ebenso ausstellen kann, enthält nicht vollständige Informationen über die Herkunft. Man sollte sich in jedem Fall, bei Interesse natürlich, eine komplette (!!!) Abschrift des Personenstandsbuches ausfertigen lassen; ggf. natürlich selbst einen Blick in deises Buch werfen. Meine Abstammungsurkunde enthält zwar Angaben über meine H-Mutter (auch geburtsnamen), jedoch keine Hinweis über ihr Alter und, was noch entscheidener ist, über ihren Geburtsort! Letzter hilft einem nämlich mehr in Erfahrung zu bringen. Am Geburtsort befindet sich nämliuch in dem entsprefchenden Standeamt (unter der angegebenen Nummer) das entsprechende Personenstandbuch der H-Mutter. Von dort aus lassen sich, zumindest heute, weitere Nachforschungen anstellen.
@ Bibi, Meine Geburt hat übrigens - du hattest mal gefragt - der Leiter des Kreiskrankenhauses gemeldet und zwar 6 Tage nach meiner Geburt. Da er keine Information über meinen H-Vater haben konnte (er wird sicherlich nicht mit meiner H-Mutter über meinen H-Vater geredet haben), konnte er selbst wohkl kaum meinen H-Vater angeben. Der existierende Amtsvormund, der aber wahrlich (das belegt die Akte) Kenntnis über meinen H-Vater hatte, hätte diese Information jedoch, in meinen Augen, nachreichen müssen! Hat er aber nicht!
Hallo Enis, kannst Du sagen, was die Abschrift des Personenstandsbuches gekostet hat?
In dem Geburtenregister können auch noch Informationen enthalten sein!
Ich hab mittlerweile schon mal gehört, dass die Mitarbeiter im Krankenhaus die Neugeborenen anmelden können. Allerdings bin ich ganz Deiner Meinung, dass der Vormund seine Informationen dafür zur Verfügung hätte stellen MÜSSEN!!! Aber ich denke, die leiblichen Väter werden/wurden da ganz bewusst ausgeklammert!
Im Personenstandsbuch, das ein beim Standesamt geführter Register des Personenstandes ist, werden die Geburten, Heiraten und Sterbefälle einer Gemeinde bzw. einer Stadt registriert. Insofern ist das Personenstandbuch, von dem ich ja eine Abschrift besitze, ein übergeordneter Register. Geburtenbuch, Abstammungsurkunde etc. stellen demnach lediglich einen Auaszug daraus dar und enthalten weniger Informationen.
Dass mein damaliger Vormund meinen H-Vateer nicht angebenen hat, obwohl dieser amtlich bekannt war (meine Weggabe bereits vorgeburtlich "beschlossene" Sache war) kritisisiere ich auch sehr. Ich denke, dass der damalige Vormund diese, für mich wesenltiche Information womöglich noch nicht einmal absichtsvoll unterschlagen hat, da sich die Information über meinen H-Vater ja auch in der Akte befindet.da meine Akte alledings bereits vor meiner Volljährigkeit weggeworfen worden ist, könnte man alledings beinahe vermuten, es liege Absicht in der Verschleierung von Daten. Ich beabsichtige meine H-Vater in meinem Personenstandbuch nachtragen zu lassen. Mit dem zuständigen Standesamt habe ich diesbezüglich bereits vor einiger Zeit gesprochen. Enis
ZitatIch beabsichtige meine H-Vater in meinem Personenstandbuch nachtragen zu lassen. Mit dem zuständigen Standesamt habe ich diesbezüglich bereits vor einiger Zeit gesprochen. Enis
Das ist eine gute Idee. Ich würde das auch machen. Woher weißt Du denn, dass die Angaben über Deinen H.Vater in den Akten waren, wenn diese nicht mehr existieren? Hab ich noch nicht wirklich verstanden, sorry!
hi bianka, meine JA-akte war (angeblich) vor ablauf der frist nicht mehr auffindbar, die AG-akte muß hingegen dauernd aufbewahrt werden. davon bekam ich gnädigerweise ein paar blätter zu sehen