Künftig soll es einfacher sein, ein ukrainisches Kind, das beispielsweise in einer tschechischen Säuglingsanstalt lebt, zu adoptieren. Während bislang die ukrainischen Behörden der Adoption eines in Tschechien lebenden ukrainischen Kindes zustimmen mussten, dürfen künftig tschechische Behörden über die Adoption entscheiden. Dies ist in der Vereinbarung verankert, die der tschechische Justizminister Jiri Pospisil mit seinem ukrainischen Amtskollegen Oleksands Lavrynovytsch am Freitag in Prag unterzeichnete. Der Vertrag könnte ab Mitte des nächsten Jahres gelten.