ZitatDas Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Demnach sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. November 2005)