Karlsruhe. Verfassungsgericht entscheidet: Väter und Mütter können nicht gegen ihren Willen zu Besuchen bei ihren Kindern gezwungen werden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Vaters entschieden, der jeglichen Umgang mit seinen aus einem Seitensprung stammenden Sohn ablehnt. Nach einem Urteil vom Dienstag haben Kinder zwar grundsätzlich einen eigenen Anspruch, ihre anderswo lebenden Eltern zu treffen. Allerdings sei staatlicher Zwang in solchen Fällen «in der Regel» nicht geeignet, eine Beziehung zwischen Eltern und Kindern herzustellen.
In Ausnahmefällen darf das Recht des Kindes auf «Umgang» mit seinen Eltern allerdings doch mit der Androhung von Zwangsgeld durchgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass dies dem Wohl des Kindes dient, entschieden die Karlsruher Richter. Denkbar ist dies laut Gericht etwa bei Jugendlichen, die psychisch gefestigt sind und ausdrücklich den Wunsch äußern, ihren Vater oder ihre Mutter zu sehen. "Kindeswohl im Mittelpunkt"
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte das Urteil: «Es macht deutlich, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht», sagte sie in Karlsruhe. Die gesetzliche Regelung sei bestätigt worden. Nun müssten die Familiengerichte - im Gespräch mit Kindern, Eltern und Sachverständigen - sorgfältig prüfen, ob im Einzelfall ein Umgangszwang für das Kind förderlich sei.
Der Erste Senat gab einer Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg statt, das vor vier Jahren den Anspruch des inzwischen neunjährigen Jungen auf Besuche seines Vaters durchsetzen wollte und dazu Zwangsgeld bis zu 25 000 Euro angedroht hatte. Der Vater war nach der Affäre zu seiner Ehefrau zurückgekehrt und zahlt Unterhalt für den nichtehelichen Sohn, lehnt aber persönliche Treffen ab. Das OLG muss nun erneut entscheiden. Die Karlsruher Richter sehen hier allerdings kaum Spielraum für einen Umgangszwang. (Az: 1 BvR 1620/04 vom 1. April 2008) Zuwendung der Eltern
Nach den Worten der Richter gehört zur Elternverantwortung grundsätzlich auch die Pflicht, sich persönlich um die Kinder zu kümmern und nicht lediglich Unterhalt zu zahlen. Der 1998 eingeführte eigene Anspruch von Kindern auf Umgang mit den Eltern sei daher verfassungsgemäß. «Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Dem Wohl des Kindes komme es grundsätzlich zugute, wenn es die Möglichkeit erhalte, Vater und Mutter kennenzulernen und mit ihnen vertraut zu werden. Die Zuwendung der Eltern trage wesentlich dazu bei, «dass sich das Kind zu einer Persönlichkeit entwickeln kann, die sich um ihrer selbst geachtet weiß und sich selbst wie andere zu achten lernt», heißt es in der Entscheidung. Deshalb sei den Eltern - zumindest im Prinzip - ein erzwungener Umgang zumutbar.
In der Regel allerdings, so das Gericht, läuft eine zwangsweise Durchsetzung von Besuchen den Interessen des Kindes zuwider. Denn beim Umgang mit eigenen Kindern werde von den Eltern nicht nur bloße Anwesenheit, sondern auch emotionale Zuwendung erwartet. Der Widerwille des Vaters, seinen Sohn zu sehen, werde vom Kind als Ablehnung seiner Person empfunden. «Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt», heißt es in der Entscheidung. Alleinerziehende: Urteil zum Zwangsumgang höhlt Kinderrecht aus
Das Karlsruher Urteil ist beim Verband der Alleinerziehenden auf heftige Kritik gestoßen. Der Richterspruch höhle das gesetzlich verankerte Recht von Kindern aus, mit Mutter und Vater in Kontakt zu sein, sagte Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin am Dienstag. «Da entsteht ein rechtsfreier Raum.» Ein Recht, das nur auf dem Papier stehe, aber nicht durchgesetzt werden könne, sei «fast ein bisschen bigott».
«Das Urteil stellt eindeutig Elternrecht über Kinderrecht», sagte Schutter. Während «ganz viele Kinder» gezwungen würden, gegen ihren Willen einen Vater oder eine Mutter zu sehen, die sich den Umgang vor Gericht erstritten hätten, sei ihr eigenes Recht im Umkehrschluss kaum durchzusetzen. «Da wird mit zweierlei Maß gemessen», sagte sie. Der Gesetzgeber hatte die Position des Kindes 1998 gestärkt. «Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt», heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für das Kind seien Mutter und Vater die wichtigsten Menschen auf der Welt. «Wenn einer von beiden fehlt, kann das sehr schmerzvoll sein», sagte Schutter. Jedes Kind müsse daher - wenn es das ausdrücklich wünsche - die Möglichkeit haben, sich von dem abwesenden Elternteil selbst ein Bild zu machen, notfalls unter Zwang. Regelmäßige verordnete Treffen hält Schutter allerdings nicht für sinnvoll: «Ein dauerhafter Zwang ist Quatsch.» Auch die Karlsruher Richter hatten ausgeführt, dass zum Umgang mit einem Kind emotionale Zuwendung gehöre. (dpa)
Die hat doch gar nicht verstanden worum es geht! Natürlich kann man niemanden zwingen Umgang mit seinem Kind zu pflegen! Aber wenn man gegen dieses Recht des Kindes verstößt soll man dafür bitte wenigstens blechen!!!
Ich bin auch der Ansicht, dass man niemanden zur Liebe oder Fürsorge zwingen kann. Absurd. Angesichts dessen, dass der hier zitierte Vater auch noch Vater zweier weiterer Kinder ist, sollte eher mal darüber nachgedacht werden, inwieweit ein derartiger Mensch überhaupt prinzipiiell in der Lage ist, seiner Vaterschaft nachzukommen. Im Grunde müsste man diesem Mann ja logischerweise die Erziehung und Fürsorge der anderen Kinder aberkennen. Mit Sicherheit lassen sich hierfür ebenso nachvollziehbare psychologische Gutachten erstellen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein ebenfalls richterlich angeordnetes Verbot des Umgangsrechts gegenüber seinen ehelichen Kindern noch viel negativer auf seine derzeitige Ehe auswirken würde......
Das arme Kind ist der Verlierer auf der ganzen Ebene. Seit Jahren befindet es sich in einem Heim für "problematische Kinder", zum großen Teil auch ohne Beziehung zu seiner Mutter. Ganz langsam bemüht sich das Heim nun um Herstellung eines konstanten Umgangs zwischen Mutter und Kind. - Also, auch auf Seiten der Mutter ist nicht alles paletti. Mit ihrem Anliegen, per Gerichtsurteil eine Umgangspflicht zu erzwingen, wollte sie meiner Ansicht nach auch ihren Teil der Verantwortung zum großen Teil abwälzen.
Zudem, sie wußte ja mit wem sie sich einließ - mit einem verheirateten Mann.
wer weiß denn, ob die frau nicht gesagt hat, dass sie verhüte ? solche frauen gibt es leider auch, die einen mann durch ein kind an sich binden wollen.
ich finde das urteil gut. immerhin zahlt er. wenn er gezwungen wäre, das kind regelmäßig zu sehen und würde dann nur "knurrend" und schlecht gelaunt vor dem kind sitzen - da ist kein kontakt besser.
das soll nicht heißen, dass ich es begrüße, wenn männer nichts mit ihren kindern zu tun haben wollen. aber ich bin gegen den zwang, mit jemandem etwas zu tun haben zu müssen.
Aber geht doch darum, dass der Sohn gerne Kontakt zu seinem Vater hätte. Wenn dieser Mann das nicht will/kann, sollte er doch eine Geldstrafe bekommen, weil er gegen geltendes Recht verstößt!
Legt der Elternteil seine ablehnende Haltung gegenüber dem Kind bei einer erzwungenen Begegnung mit diesem nicht ab, gerät das Kind in eine Situation, in der es nicht die mit dem Umgang bezweckte elterliche Zuwendung erfährt, sondern spüren muss, wie es als Person abgelehnt wird, und dies nicht von irgendjemandem, sondern gerade von seinem Elternteil. Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt. Denn es kann schwerlich verstehen, weshalb sein Elternteil nichts von ihm wissen will und sich abweisend verhält, sodass es die Schuld dafür bei sich selber suchen könnte
ich sehe es ähnlich, dass es für das kind schlimmer ist, wenn ein real anwesender mensch (vater) nur seine pflichtzeit absitzt aber kein interesse signalisiert. zwangsumgang ist - besonders für jüngere kinder - sicher schlimmer als gar kein umgang.
Wie kann man denn auf die Idee kommen das alleinig die Frau schuld ist wenn sie schwanger wird?! lol Darüber kann ich nur lachen.Der Mann hat selbstverständlich für die Verhütung zu sorgen ,damit er nicht mitschwanger wird. Wer solches behauptet das nur die Frau schuld ist dran hat wohl nicht in Biologie aufgepasst LOL Wie sonst könnte ein Kind entstehn ?"sicher nicht durch unbefleckte Empfängnis lol Echt seltsam diese Männersklaveneinstellungen aber naja wer sich gerne versklaven lässt vom Mann ,weil man denkt er sei höher als die Frau ^^
Männer sind doch selbst schuld wenn se ungewollt Kinder bekommen.Hätten se mal in der Drogerie um die Ecke Kondome gekauft und sogar benutzt Dann wäre nichts passiert.
Zitat von sherryWer ***** kann MUSS Verantwortung TRAGEN!!
das ist mal ein wirklich wahrer satz zum thema adoption !!!
ich sagte bereits, dass ich es nicht gut finde, wenn männer nicht zu ihren kindern stehen. aber ich finde es auch nicht gut, wenn sie zum umgang gezwungen werden. immerhin bezahlt er, das ist schon mehr, als es manch andere männer machen.
@brigitte: es ist natürlich total unwahrscheinlich, dass es frauen gibt, die männer ausnutzen.
ZitatDas ist natürlich ein großes Geheimnis, welches kein Mann weiß, deshalb werden so viele Männer von den bösen Frauen hereingelegt.
Schon merkwürdig, dass hier zwei Frauen (Martina und Alayana) die armen Männer so entschuldigen. Frauen können etwas dafür wenn sie Mütter werden, Männer selbstverständlich nicht wenn sie Väter werden
Tja, mit der Emanzipation wird es noch etwas dauern, da Frauen den hereingelegten Männern immer noch so unterstützend zur Seite stehen. Brav Martina und Alayana, Euer Punktekonto auf der Patriarchatsskala ist wieder gestiegen. Die Frau wusste, dass der Mann verheiratet war, er hatte es scheinbar vergessen. Aber es ist ja allseits bekannt, wann der Verstand bei Männern angeblich aussetzen soll. Wie gut, dass es auch heute noch Frauen gibt, die dafür so viel Verständnis haben.
Das ist wieder mal!!! ein großes Mißverständnis. Das Verhalten des Mannes entschuldige ich auf gar keinen Fall und stehe ihnen noch weniger unterstützend zur Seite. Wenn ein Mann seine Ehefrau so hintergeht, ist er für mich charakterlich indiskutabel. Aber die Frau, die eine Beziehung zu einem verheirateten Mann eingeht, ist sich doch in dieser Konstellation ihrer nachgeordneten, schwachen Stellung total bewußt und kann diese auch durch ein Kind (meist) nicht zu ihren Gunsten umpolen. In der Regel endet ein Verhältnis auf diese Weise, weil der Mann kalte Füße bekommt.
Vor Gericht legte der Mann seine Einstellung zu dem Kind von Beginn an dar - er wollte es absolut nicht und weil die Frau auf dieses Begehren nicht einging, plädierte er für eine sofortige Adoptionsfreigabe, was von der Frau ebenfalls abgelehnt wurde. Meine Meinung: Es ginge dem Jungen jetzt bestimmt besser, wenn die Frau diesem Vorschlag gefolgt wäre, (zumindest eine Pflegschaft beantragt hätte) zumal die Mutter wohl auch keine Ambitionen hatte, pädagogische Fähigkeiten zu entwickeln. Natürlich hat es eine alleinerziehende Mutter enorm schwer, aber es werden heute doch eine ganze Reihe Hilfestellungen angeboten, die diese Aufgabe nicht unmöglich machen.
Auch ich bin der Meinung: ein erzwungener Kontakt ist großer Krampf und schadet dem Kind mehr als dass er nutzt, wenn der Erwachsene mit seinem Verhalten zum Ausdruck bringt, dass die Treffen nicht seine Idee waren. Für den kleinen Kerl hoffe ich inständig, er bekommt anderweitig stabile, verläßliche Beziehungen angeboten, so dass ihm das Dilemma mit seinen leiblichen Eltern nicht sein ganzes Leben nachhängt.
ZitatVon einem Zwangsumgang mit dem Kind halte ich auch nichts. Aber sehr wohl etwas davon, dass der Mann oder je nach Fall auch die Frau zu einem Bußgeld "verdonnert" werden, wenn sie das Kind im Regen stehen lassen. M.E. würde eine solche Gesetzeslage die Rechte der Kinder stärken und bei unverantwortlichen Menschen evtl. eine Barriere aufbauen oder ein Nachdenken über ihr Sexualleben bewirken.
So sehe ich es auch!!! Selbst wenn ich falsch parke muß ich ein Bußgeld zahlen. Und Kinder haben nun mal ein Recht auf Umgang mit den Eltern! Warum sollte man dafür keine Geldstrafe bekommen, obwohl man gegen dieses Recht verstößt???
Zitat von BibiBlocksteinsollte man dafür keine Geldstrafe bekommen, obwohl man gegen dieses Recht verstößt
nehmen wir an, es gibt eine geldstrafe dafür. der mann bezahlt und will das kind dann trotzdem nicht sehen. wem ist da geholfen? und ich denke nicht, dass das strafgeld dann die familie bekommt, wo es vielleicht noch etwas nützen würde ...
Ich weiss nicht genau warum man darüber redet . Ich meine gezwungener umgang briongt doch wirklich keinem was ,aber auf der anderen Seite kann man sich dann nicht einfach mehr aus dem Staub machen und so tun als sei "nie" was gewesen.Man muss sich dann der Vernatwortung stellen,die man nunmal hat ,denn man hat ja auch ****** und wer ***** kann MUSS auch verantwortung übernehmen;) Finde ich.Wenn man kein Kind will MUSS man verhüten.Wenn man eines will eben nicht. aber immer diese Debatten um diese Verantwortung finde ich schon sehr "krass" da man doch eigentlich schon von der "Natur" her Verantwortung zu übernehmen "HAT". Verstehe einfach nicht den Sinn und Zweck vom "weglaufen" Nun muss man biologie schon unter strafe stellen damit sich die Erzeuger net aus dem Staub machen.Ich habe in meinem Bekanntenkreis auch eine Frau die Ihren Mann nach der Geburt alleine gelassen hat.Einfach auf und davon .sie gab das Baby dort ab und fragte ihn ob er mal "kurz" aufpassen könnte und siehe da nach 4 Tagen kam se net mehr zurück.Das Kind ist heute 10 Jahre alt und die Frau hat sich bis heute nicht gemeldet. Da der Vater 12 Stunden arbeiten MUSS leider ,wohnt das Kleine nun bei den Grosseltern. Seit 10 Jahren und er komt jeden Tag und spielt und geht weg und soweiter mit ihr. Ich verstehe zwar nicht warum er arbeiten geht aber nach 10 Jahren hat es sich schon gewöhnt an die Opa und Oma. =) Ist auch ganz glücklich da wie es scheint. Papa geht dann arbeiten und gibt den Eltern Geld jeden Monat 500 Euro ,damit das Kind dort genügend bekommt. Opa und Oma sind leider schon alt. Tja ..Auch Frauen gehn laufen einfach SO und lassen Kinder im Stich.Mein Vater hat auf jeden Fall alles getan damit er Verantwortung übernehmen kann.Aber als USamerikanischer Bürger hat man leider keine Chance in der BRD gehabt damals.Das waren dann die Kinder der "Feinde" und die wurden geächtet und die Väter verstossen und Ignoriert was Vaterschaft angeht. Aber das es sowas heute noch geben kann das sich Väter /Mütter ihrer Verantwortung entziehen ist grauenvoll.Ich kann doch net einfach verschwinden wenn ich ein Kind bekomme.Ich habe ,wenn ich eines bekomme ,gefälligst dafür zu sorgen ,ungeachtet meiner eigenen Problematik,das das Kind es gut hat.Verstehe einfach nicht,wie man so auf und davon sein kann und man das auch noch einklagen MUSS das sich erzeuger um ihr erzeugtes Kind kümmern .Einfach ne Tragic!Wenn man keines Haben will soll man es nie "machen".Es gibt tausende verschiedene Arten Sex zu machen ohne das man schwanger wird;)Man muss keinen Geschlechtsverkehr ausüben und damit das Risiko eingehn einer Schwangerschaft.
Die Debatte um den Kontakt gegen den Willes des Vaters kann man ohne Ende weiterführen ohne an einem Punkt anzukommen.leider!
Hallo Alayana, um es gleich vorweg zu nehmen, nein, dem Kind ist damit auch nicht geholfen. Schön wäre natürlich wenn diese Geldstrafe dann dem Konto des Kindes gut geschrieben werden würde, aber daran glaube ich auch nicht.
Aber wem ist denn geholfen, wenn ich falsch parke und dafür zahlen muß? Mir geht es hierbei darum, dass wieder mal ein Kinderrecht in den Sand verläuft. Wer sich nicht an die Gesetzte hält wird normalerweise bestraft. Von Geldstrafen über Gefängnis. Warum bei diesem Gesetz nicht?