Hallo,ich hoffe, einer von Euch hier im Forum kann mir helfen.Ich habe letztes Jahr im Zuge einer Volljährigenadoption meine thailändische Nichte im Alter von 20 Jhren in Thailand adopiert.Die Deutsche Botschaft in Bangkok schreibt mir, eine thailändische Adoptionsurkunde ist anerkennungsfähig gemäß § 16 FGB. 1.) Kennt einer von Euch dieses Gesetz und den § ?2.) Meine Adoptivtochter beabsichtigt uns in Deutschland zu besuchen. Wie sieht das mit dem Besuchsrecht aus.Gruß bla (pla)
http://www.verfassungen.de/de/dd...zbuch65.htm
Hallo,Die Deutsche Botschaft hatte einen Tippfehler, der Sachbearbeiter wollte § 16 FGG schreiben.Gruß Uwe
Hallo Uwe,hier ein anderr Link, der evtl. auch Auskunftsersuchen bei einem angegebenen Rechtsanwalt enthält.http://www.lexexakt.de/glossar/familiengesetzbuch.phpAnsonsten bin ich sicher: hier kann Dir niemand helfen, weil kein hiesiger Teilnehmer als Erwachsener adoptiert wurde.MfGMartina