schade, wahrscheinlich wurden im a-gesetz eher seltenere a-konstellationsprobleme nicht weiter berücksichtigt. aber das dürfte heute niemand daran hintern, sie im nachhinein ergänzend dazu aufzunehmen ... wenn sich da noch andere finden in ähnlicher situation, denn druck kannst du nur machen, wenn du dich mit anderen zusammen tust und da ein grundsatzurteil erwirkt wird oder geht das auch nicht?
ZitatAugenscheinlich ist aber (bei Volladoption) die Rede nur von einer Aufhebung von Amts wegen und während der Minderjährigkeit des Angenommenen.
das ist wirklich nur augenwischerei ... zeig mir mal das kind, das davon weiß und sich alleine gegen krasse mißstände wehren könnte, bestenfalls, wenn außenstehende etwas bemerken. und als volljährige/r hast du dann den einsatz verpaßt ... das ist ein absatz, der die möglichkeit der auflösung schon von vorneherein auschließt, zumindest fast auf null reduziert, ein scheinrecht!