ich suche meinen leiblichen Vater... weiss nur wenig über ihn, das ist mein Problem. Als Baby wurde ich zur Adoption gegeben, habe tolle Eltern und eine schöne Kindheit gehabt. Aber an mir nagte die Frage nach meinen Wurzeln. Ich habe meine leibliche Mutter kennengelernt... vor 10 Jahren bereits. Immer wieder kam die Frage nach meinem leiblichen Vater auf, ich bekam keine Antwort. Ich habe mich an das Jugendamt gewendet, diese sagten mir, ich habe das Recht auf Auskunft. Das Juegndamt hat sich auch an meine Bauchmutter gewendet... sie hat gleich 'patzig' geantwortet, dass sie nichts weiss und dem Jugendamt mit Klage gedroht, wenn die nicht den Begriff Tochter zurück nehmen... mich hat sich auch angeschrieben, ich würde sie emotional unter Druck setzen... Ich habe keine Lust mehr und suche mir einen Anwalt... sie hat Angaben zum Kindsvater gemacht und jetzt weiss sie nich mal mehr seinen Namen?? Dabei weiss sie, dass er das Wirtschaftsabitur hat, blond ist, herzlich und sie hatte eine Beziehung zu ihm. Kennt ihr einen guten Anwalt? Wie verfahre ich weiter?
Aufgeben kann ich nicht... diese Frage nagt zu sehr an mir, vorallem seit dem ich selber Mutter bin. Meine Bauchmutter ist mir egal... aber ich will diese 2.Lücke schliessen. Hat jemand von euch schon mal geklagt auf Auskunft?
zum Thema Ablehnung der H-Mutter kann ich auch mitreden. Hast du mal nach den Hintergründen gefragt, warum sie so heftig reagiert? Für Alles gibt es schließlich einen Grund. Wenn es garnicht anders geht hilft dann wohl nur der Streit vor Gericht. Allerdings wird das nicht billig. Familienstreitereien bezahlt leider kein Rechtschutz. Ich glaube auch nicht, daß du deine Mutter rechtlich zur Herausgabe von Informationen bringen wirst, wenn die auf vergeßlich macht.
Hallo Kristina, ich glaube auch nicht, dass Du eine Chance hast sie auf Herausgabe des Namen zu verklagen. Wenn sie sagt, sie weiß es nicht, dann kann man nichts machen. Was mich an der Geschichte schon wieder fürchterlich aufregt ist die Position des JA. Wenn Deine H.Mutter damals Angaben zum H.Vater gemacht hatte, warum hat das JA da nicht schon versucht den H.Vater ausfindig zu machen? Eigentlich hätte er ja auch mit unterschreiben müssen!
Meiner Meinung sind sie es Dir schuldig zu vermitteln, damit Deine H.Mutter die Informationen raus gibt. Gibt es sonst noch H.Verwandte, die was wissen könnten?
Zitat... sie hat Angaben zum Kindsvater gemacht und jetzt weiss sie nich mal mehr seinen Namen?? Dabei weiss sie, dass er das Wirtschaftsabitur hat, blond ist, herzlich und sie hatte eine Beziehung zu ihm.
Hast Du schon mal die für Dich beim Familien- (Amts-)Gericht Deines Geburts- (oder Adoptionsortes) angelegte Akte durchgesehen. Für jedes nichtehelich geborene Kind wird eine solche Akte zusätzlich zu der beim Jugendamt angelegt. Manchmal steht in einer solchen Akte, bezogen auf Personenangaben, ein klein wenig mehr als in der JA-Akte.
Zudem könntest Du auch evtl. die Fachoberschulregister (Wirtschaft) der infragekommenden Jahrgänge durchgehen, vielleicht dort noch einen Lehrer treffen, der auch dort zu der Zeit Lehrer oder noch Schüler war. Oder veröffentliche doch bei "stayfriend" im Internet eine Suchmeldung mit den Angaben die Du hast (einschließlich der vermuteten Jahrgänge von/bis).
Zuletzt wäre es noch möglich, in der Tageszeitung Deines Geburtsortes einen kleinen Artikel zu veröffentlichen, in dem Du Angaben zu der Person suchst. Meistens gibt es noch den einen oder anderen, der etwas weiß.
Bezüglich richterlichem Beschluß: Schon etliche Herkunftsmütter sind zu Geldstrafen verurteilt worden, wenn sie sich beharrlich weigerten den Vater des Kindes zu nennen. Wahrscheinlich ist bei dieser Androhung auch noch ein kleines Wunder zu erwarten. Die gute Beziehung zur Mutter ist mit Sicherheit schon vor diesem Schritt kein zeitnahes Thema mehr.
habe mich mit dem Jugendamt beratschlagt.... werde 'ihr' nochmal Zeit geben... und selber weiter forschen... Wirtschaftsschule, Jahrgänge... Tageszeitung.
Wenn sie sich dann immer noch weigert, dann zieh ich damit vor Gericht!
Mein Partner sagte abe rich solle vorsichtig sein, nicht das irgendwer aus ihrem Umfeld nachher vor meiner Tür steht und mir mal richtig Angst macht... wer weiss das schon und ich habe einen kleinen Sohn ,den ich auch schützen muss.
Zitat von Martina... Schon etliche Herkunftsmütter sind zu Geldstrafen verurteilt worden, wenn sie sich beharrlich weigerten den Vater des Kindes zu nennen. Wahrscheinlich ist bei dieser Androhung auch noch ein kleines Wunder zu erwarten.
Mich würde interessieren, wo solche Urteile zu finden sind. Weiß das jemand? Ich selbst habe, selbst nach langem Suchen, nichts dazu finden können, zumindest nicht, wenn es um Adoptierte geht.
1. Weder durch das nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung noch durch Art. 6 Abs. 5 GG ist für die Frage, ob ein nichteheliches Kind einen Anspruch gegen seine Mutter auf Benennung des Vaters hat, ein bestimmtes Ergebnis vorgegeben. 2. Den Gerichten steht bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten der Mutter und des Kindes im Rahmen der Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln -- wie des hier vom Gericht herangezogenen § 1618a BGB -- ein weiter Spielraum zur Verfügung.
Beschluß des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 -- 1 BvR 409/90 -- in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau B... -- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Reinold Diekmann und Partner, Flintenstraße 12, Steinfurt -- gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 21. Februar 1990 -- 1 S. 414/89 --. Entscheidungsformel: 1. Das Urteil des Landgerichts Münster vom 21. Februar 1990 -- 1 S 414/89 -- verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Es wird aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht zurückverwiesen. 2. Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführeren die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Anspruch des Kindes gegen die Mutter auf Nennung seines leiblichen Vaters
von RiLG Frank-Michael Goebel, Rhens/Koblenz
Will ein Kind den Namen seines leiblichen Vaterserfahren, ist es auf die Mitwirkung der Mutter angewiesen. Verweigertdiese die Offenbarung des Vaters – aus den unterschiedlichstenGründen –, fragt sich, ob ein Auskunftsanspruch des Kindesgegen die Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters bzw. der in Betrachtkommenden Männer besteht. Der folgende Beitrag erläutert dieEinzelheiten dieses Problems.
Ach Burkhard, Du weiß, dass ich Dich schätze, aber was soll das?
Ich zitiere einmal aus dem Urteil (Hervorhebungen sind von mir):
1. a) Im Ausgangsverfahren wurde die Beschwerdeführerin von ihrer 1959 geborenen nichtehelichen Tochter auf Auskunft über Namen und Anschrift des leiblichen Vaters in Anspruch genommen. Die Tochter war schon kurz nach der Geburt in ein Kinderheim gekommen und später von Pflegeeltern aufgezogen worden. Zur Begründung ihres Antrags trug sie vor, sie wolle die Identität ihres Vaters sowohl aus persönlichen Gründen als auch zur Geltendmachung von Erb- oder Erbersatzansprüchen erfahren. Außerdem habe sie ein Interesse daran, daß der Vater in Personenstandsbüchern und -urkunden genannt werde. Demgegenüber machte die Beschwerdeführerin insbesondere geltend, sie habe während der gesetzlichen Empfängniszeit mehreren Männern beigewohnt, die inzwischen verheiratet seien und in intakten Familien lebten. Sie brauche sie deshalb nicht zu benennen. b) Das Amtsgericht bejahte einen Anspruch der Klägerin auf Benennung des leiblichen Vaters. Dieser Anspruch ergebe sich aus § 1618 a in Verbindung mit §§ 1934 a ff. BGB unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebotes aus Art. 6BVerfGE 96, 56 (57) BVerfGE 96, 56 (58)Abs. 5 GG. Das nichteheliche Kind bedürfe zur Durchsetzung seiner erbrechtlichen Ansprüche des Beistands seiner Mutter, da es nur bei Kenntnis des leiblichen Vaters solche Ansprüche geltend machen könne. Im Einzelfall sei allerdings zu prüfen, ob die Rücksichtnahmepflicht des Kindes gegenüber der Mutter einem Auskunftsanspruch entgegenstehe. ...
Es geht hier also nicht um eine Adoptierte, sondern ein uneheliches Kind, das seine Erbansprüche geltend machen will. Ich habe aber explizit nach Adoptierten gesucht, denn dieser Faden betrifft ja auch eine adoptierte Person.
Stimmt, das habe ich leider auch feststellen müssen, das ist aber meiner Ansicht nach, falsch. Ich verstehe überhaupt nicht, dass da noch keiner, der etwas davon versteht, nachgebohrt hat.
Wenn man alles genau liest (Urteil und diverse Kommentare dazu), kommt man immer wieder drauf, dass sich die ganze Argumentation nur um eheliche/uneheliche Kinder dreht. Es geht dabei oft nur um die Aufrechterhaltung eines Erbanspruchs, was zumindest auf als Minderjährige Adoptierte, nicht zuträfe. In dem einen Link steht sogar, dass zur richterlichen Anerkennung der Auskunftsrechte, die sowieso meistens nur als "Auslegengungssache" gewertet werden, ein "inneres Verhältnis" bestehen muss. Genau das ist bei Adoptierten aber nicht der Fall! Sie sind Fremde gegenüber der Mutter!
Das dürfte mit ein Grund sein, weshalb es eben keine Urteile explizit zu Adoptierten gibt, denn ein Gerichtsverfahren wäre in diesem Fall nicht Erfolg versprechend.
Das Ganze ist ein Hohn, wenn man auf der anderen Seite allen Adoptierten ein Recht auf Kenntnis der Herkunft attestiert. Würde der Gesetzgeber dieses Recht ernst nehmen, müsste er dafür sorgen, dass bei Adoptionen so etwas wie in diesem Faden hier beschrieben, nicht möglich ist. Wenn die Mutter einerseits mit Details zum Vater winkt, sich andererseits an dessen Namen aber nicht erinnern mag, hätte man damals etwas unternehmen müssen, als das Kind noch mit ihr verwandt war! Das war aber sicher nicht im Sinne des Jugendamtes und so guckt die Adoptierte halt als Erwachsene in die berühmte Röhre, wenn die Mutter nicht von selbst ihr Schweigen bricht.