Freigabe zur Adoption – eine Alternative für ein Kind? Die Freigabe zur Adoption ist für leibliche Eltern von ungeborenen und geborenen Kindern ein Weg, ihrem Kind die Möglichkeit zu geben, in einer anderen Familie aufzuwachsen. Das kann der Fall sein, wenn leibliche Eltern die Betreuung und Erziehung ihres Kindes aus objektiven oder subjektiven Gründen nicht leisten können. Immer mehr Paare, denen die Geburt eines leiblichen Kindes nicht möglich ist, warten oft viele Jahre auf die Adoption eines Kindes, um diesem in ihrer Familie Geborgenheit zu geben. Adoptiveltern gehen mit guten Vorsätzen an die Erziehung eines Kindes heran, müssen allerdings auch lernen, sich mit der doppelten Elternschaft auseinander zu setzen.
Wo Sie Hilfe und Beratung finden Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, dann sollten Sie sich zunächst ausführlich über Hilfe und Unterstützung beraten lassen. Denn dieser Schritt muss wohlüberlegt sein. Je nach Problemlage such Sie bitte eine Schwangerschafts-, Ehe-, Familien- oder Lebensberatungsstelle auf. Nehmen Sie ohne Scheu Kontakt mit Ihrem Jugend- oder Sozialamt sowie mit Beratungsstellen freier Träger von Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden auf. (Adressen und Telefonnummern dieser Einrichtungen können Sie dem örtlichen Telefonbuch entnehmen.) Zur individuellen Beratung stehen Ihnen auch die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter zur Verfügung. Dort werden Sie von Fachkräften sachkundig und einfühlsam beraten. Sie erhalten ausreichend Zeit, über verschiedene Möglichkeiten und Hilfsangebote nachzudenken, die für Ihre spezielle Situation und für Ihr Kind in Frage kommen. Sie sollten sich frei entscheiden können. Erst wenn sicher ist, dass Sie Ihr Kind nicht selbst betreuen und erziehen wollen oder können, kommt die Freigabe zur Adoption in Betracht. Alle Informationen werden vertraulich und anonym behandelt.
Was bedeutet Adoption? Freigabe zur Adoption bedeutet den Verzicht auf das eigene Kind. Auch Adoptiveltern bemühen sich, Ihrem Kind gute Eltern zu sein. Je früher ein Kind zur Adoption freigegeben wird, um so besser sind seine Chancen, neue Eltern – Adoptiveltern – zu finden. Für eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung braucht jedes Kind Liebe und Geborgenheit. Zuwendung in einer Familie und gleichbleibende Bezugspersonen sind Voraussetzungen für Vertrauensbildung. Dies können Heime in diesem Maße nicht leisten. Sie können in der Regel eine vorübergehende Hilfe erbringen, eine zeitlich begrenzte Notlage überbrücken. Eine Familie dagegen bietet mehr – ein Zuhause. Wenn leibliche Eltern nicht in der Lage sind, ihr Kind selbst zu erziehen und zu versorgen, können Adoptiveltern die Verantwortung übernehmen. Für leibliche Eltern ist damit eine schwere Entscheidung verbunden: der Verzicht auf das eigene Kind. Dessen Zukunft sollte jedoch im Mittelpunkt aller Betrachtungen stehen. Adoptiveltern haben den festen Willen, dem Kind Geborgenheit in ihrer Familie zu geben. Freigabe zur Adoption – entscheiden Sie sich in Ruhe! Die Freigabe Ihres Kindes zur Adoption ist nur durch Ihre Einwilligungserklärung vor einem Notar möglich. Diese Einwilligung können Sie erst 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erteilen, damit Sie in Ruhe Ihre Entscheidung überdenken können. Günstig wäre, den Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle so früh wie möglich aufzunehmen, um sich über weitere Hilfen beraten zu lassen. Sollten sie schon während der Schwangerschaft eine Freigabe zur Adoption erwägen, so könnte mit Ihrem Einverständnis die Adoptionsvermittlungsstelle dafür sorgen, dass Sie nach der Entbindung auf die allgemeine Frauenstation (und nicht auf die Geburtenabteilung) verlegt werden. Es besteht dann die Möglichkeit, das Kind gleich nach der Geburt in die Familie der Adoptiveltern zu geben. Die Adoptionsvermittlungsstelle erledigt mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Formalitäten. Sind Sie in Ihrer Entscheidung unsicher geworden, haben Sie selbstverständlich ein Recht darauf, Ihr Kind zu sehen, es zu sich zu nehmen und vorher erwogene Hilfen zu beanspruchen. Erst nach Unterschriftsleistung vor einem Notar ist Ihre Einwilligung rechtswirksam und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auswahl der AdoptivelternWelche Eltern für Ihr Kind am besten geeignet sind, wird von erfahrenen Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle beurteilt. Vom Gesetzgeber ist bestimmt worden, dass allein das Wohl des Kindes ausschlaggebend ist. Unter Adoptivbewerbern werden daher – nach ausführlichen Gesprächen und Beurteilung aller Umstände – künftige Adoptiveltern ausgewählt. Sie können also sicher sein, dass Ihr Kind zu Menschen kommt, die ihm liebevolle Eltern sein wollen. Sie bereiten sich intensiv darauf vor, ein Kind großzuziehen und ihm die Geborgenheit und Sicherheit in ihrer Familie zu geben. Ihre persönlichen Daten bleiben auf Wunsch bei der Vermittlung anonym. Aber alle wichtigen Informationen, die für die Entwicklung des Kindes von Bedeutung sind, werden den zukünftigen Eltern übermittelt. Es ist auch möglich, Ihre Wünsche über die Unterbringung des Kindes, insbesondere die Adoptiveltern betreffend, mitzuteilen. Die Adoptionsvermittlungsstelle wird Ihre Wünsche ernst nehmen und versuchen, diesen zu entsprechen, soweit sie dem Kindeswohl nicht entgegenstehen. Die Adoptionsvermittlungsstelle informiert über wesentliche, persönliche, familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse der Adoptiveltern und über weitere Möglichkeiten ggf. an der Entwicklung Ihres Kindes teilzuhaben. Verwandtschaft, Rechte und Pflichten ändern sich Erfolgt eine Adoption ”inkognito” bedeutet das, Sie erfahren nicht, wohin Ihr Kind kommt und wer es adoptiert. So soll für eine ungestörte Entwicklung des Kindes gesorgt werden. Allerdings wird den Adoptiveltern angeraten, das Kind über seine wahre Herkunft aufzuklären. So kann der Entstehung von Tabus, die der Entwicklung des Kindes schaden könnten, entgegengewirkt werden. Oft wollen Mütter wissen, wohin ihr Kind kommt, und wie es ihrem Kinde geht. Deshalb gibt es noch andere Möglichkeiten, einer offenen und halboffenen Adoption. Erkundigen Sie sich darüber beim Jugendamt (Adoptionsvermittlungsstelle).
Offene Adoption Gibt es lt. Ado-Gesetz nicht, oder bin ich falsch informiert?
Sie wählen zusammen mit dem Jugendamt Adoptiveltern aus, die über ”Offene Adoption” informiert sind und die dazu bereit sind. Sie verbleiben mit der Adoptivfamilie in Verbindung – nicht als Mutter, sondern als Kontaktperson. Das Adoptivkind bezieht bei seinem Aufwachsen diese ”Familienkonstellation” mit ein. Allerdings setzt dies voraus, dass alle Beteiligten dies so akzeptieren. Ausgangspunkt sollte der Grundsatz sein :, ”Kinder, insbesondere Adoptiv- und Pflegekinder, sind uns nur anvertraut und gehören nur sich selbst”. Die Situation bei einer ”Offenen Adoption” ist ähnlich der Situation bei einer Langzeitpflegefamilie. Das zuständige Jugendamt (Adoptionsvermittlungsstelle) wird Sie ausführlich dazu beraten.
Was ändert sich mit der Adoption? Mit der Adoption werden alle verwandtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse zu Ihrem Kind gelöst. Es gehört zur neuen Familie und erhält auch den Namen der Adoptiveltern. Die neue Familie ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig und erbberechtigt, und umgekehrt wird das Kind gegenüber der neuen Familie unterhaltspflichtig und erbberechtigt. Eine Adoption ist endgültig und kann nur im Ausnahmefall durch gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben werden. Wir wissen, dass Sie sich als Eltern in einer für Sie nicht lösbaren persönlichen und familiären Konfliktlage befinden und dass die Freigabe zur Adoption ein schwerer Entschluss ist. Sie verzichten im Interesse Ihres Kindes auf Ihre eigenen Bedürfnisse und Rechte und vertrauen anderen Eltern Ihr Kind an, um ihm eine gesicherte Kindheit und Jugend zu ermöglichen. Die Freigabe zur Adoption ist deshalb eine verantwortungsbewusste Entscheidung für Ihr Kind. Die Adoptionsvermittlungsstelle Ihres zuständigen Jugendamtes bietet Ihnen auch nach dieser Entscheidung ihre Gesprächsbereitschaft an. Sie wird Ihnen u.a. behilflich sein, Kontakte zu einer Selbsthilfegruppe abgebender Eltern aufzunehmen, wenn Sie dies wünschen
Hallo Darky, das sind die Texte, bei denen ich immer so einen Kloß im Hals bekomme.
Was die haloffenen/offenen Adoptionen anbelangt, ist es so, dass es zwar praktiziert wird, aber kein rechtlicher Anspruch auf Einhaltung existiert. Also kann es passieren, dass die Herkunftsmutter mit den Adoptiveltern eine halboffene Adoption vereinbart (zB Briefe, Fotos, Entwicklungsberichte auszutauschen), aber sie hat kein Rechtdarauf, dass diese Vereinbarungen auch eingehalten werden.
diese Vermittlungsstellen / Jugendämter (siehe auch Zwickau) arbeiten mit Bauernfängerei. Es gibt weder halboffene noch offenen Adoption. Es ist also offensichtlich, dass sie Herkunftseltern in Not, Sand in die Augen streuen. Einerseits profitieren sie selbst, als Vermittler davon, andererseits ihre Kunden, zukünftige Adoptiveltern.
LG Brigitte
Liebe Bianka und liebe Brigitte, das habe ich mir fast gedacht, mit was für Mittel greifen die eigentlich in die Adoptionskiste, diese Leute sollten sich schämen, unwissende Mütter in die Falle zu locken. Man muss wirklich versuchen alle abgabewilligen Mütter vor so etwas zu warnen. Hauptsache ist doch, wie in der gesamten Politik, dass unsere Bezüge und sogar Provisionen dabei in die Höhe klettern, da ist ihnen jedes Mittel recht. Es werden Versprechungen gemacht, aber niemals eingehalten.
Zitat von Brigitte...... Die Vermittler sind in jedem Fall fein raus.
LG Brigitte
Aber die denken, dass sie im Sinne der Mütter gehandelt haben und haben dabei noch Geld verdient, denn es ist ja der Job den sie machen, nachdenken ist hier fehl am Platz.
Wer ist der Vormund von einem Kind, dessen Mutter bei der Geburt noch minderjährig ist? Können auch die Eltern des Kindes Vormund sein? Müssen sie dazu einen Antrag stellen? Und wie wirkt sich die Vormundschaft des JA auf das (spätere) Leben des Kindes aus? Haben die Großeltern des Kindes, die bereit sind, es mit der minderjährigen Mutter zus. aufzuziehen, überhaupt Rechte?
Zitat"Denen" geht es gar nicht darum, Kindern ihre Herkunftseltern oder Herkunftseltern ihre Kinder zu erhalten sondern darum, gutsituierte, aber leider! infertile "Bürger" mit dem erwünschten Kindersegen zu beschenken. Das ist ihr Auftrag und es ist ihr Beruf, mit dem sie ihr Geld verdienen!
Ist ja auch einfacher ein Kind in eine andere solidere familie unter zu bringen als sich um die ganze Familie mit ihren Problemen zu kümmern.
Zitat Wer ist der Vormund von einem Kind, dessen Mutter bei der Geburt noch minderjährig ist?
Das Jugendamt
ZitatKönnen auch die Eltern des Kindes Vormund sein? Müssen sie dazu einen Antrag stellen?
Auf Antrag ja
ZitatUnd wie wirkt sich die Vormundschaft des JA auf das (spätere) Leben des Kindes aus?
Wie meinst Du das?
ZitatHaben die Großeltern des Kindes, die bereit sind, es mit der minderjährigen Mutter zus. aufzuziehen, überhaupt Rechte?
ZitatPingsdorf hat geschrieben: Wer ist der Vormund von einem Kind, dessen Mutter bei der Geburt noch minderjährig ist?
Lieneline hat geschrieben: Das Jugendamt
Richtig! Die gleichen Leute, die sich auf der anderen Seite darum bemühen, verzweifelt suchenden und sehnsüchtig hoffenden Adoptionswilligen ihre Wünsche zu erfüllen Woanders nennt man das Interessenskonflikt, beim Jugendamt wird daraus Samaritertum, aber leider meistens nur in eine Richtung.
ZitatPingsdorf hat geschrieben: Haben die Großeltern des Kindes, die bereit sind, es mit der minderjährigen Mutter zus. aufzuziehen, überhaupt Rechte?
Lieneline hat geschrieben: Wenn sie Vormund sind ja
Pingsdorf hat geschrieben: Danke, Lieneliene, ich hatte nämlich immer gedacht, daß die Eltern der minderjährigen Mutter der Vormund sind und nicht das JA.
Nein, von dem unehelichen Kind sind sie kein Vormund, aber von der minderjährigen Mutter und das kommt praktisch auf das Gleiche heraus, denn sie haben vor allem die Möglichkeit, ihre Macht voll zur Geltung zu bringen.
Dann könnte es passieren, dass sie ihre minderjährige Tochter so richtig schön an die Wand drücken und sie psychisch klitzeklein machen, um ihr dann einzureden, dass sie in dieser schlechten Verfassung gar nicht dazu fähig sei, ein Kind zu erziehen. Derart vorbereitet, schicken sie die junge Mutter dann zum Jugendamt. Diese trifft dort auf einen Berater, der im Regal hinter sich den Karteikasten mit den bedauerns- und ehrenwerten Adoptionseltern stehen hat. Da er nicht nur ein exzellenter Menschenkenner, sondern eben auch ein erfolgreicher Samariter ist, greift er sehr bald den Adoptionsvorschlag der besorgten Großeltern auf, den diese ihm signalisiert hatten, weil er sofort erkennt, dass in diesem Fall eine Adoption für alle Beteiligten wirklich das Beste ist. Wie durch ein Wunder, existiert auch zufällig zu der Zeit ein nettes, solides und gut situiertes Ehepaar, das sehnsüchtig auf ein Kind wartet. Die Dinge nehmen ihren gewohnten Lauf...
Natürlich ist das nur eine spinnerte Idee von mir und natürlich gibt es auch die (Groß)eltern, die all dieses niemals zulassen würden, aber Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind trotzdem durchaus beabsichtigt
ich kenne das nur zu gut und denke, dass das Thema "Gewalt in der Familie" (Psychische Grausamkeit gehört für mich dazu) gerade im Bereich der minderjährigen H-Mütter gang und gäbe ist, aber kaum einer kümmert sich darum, weil das meistens total im Verborgenen abläuft und für Außenstehende kaum wahrnehmbar ist. Meine bittere Erfahrung ist ja auch die, dass der nette Herr vom Sozialamt durchaus die Situation durchschaut hatte, er mir aber trotzdem nicht zu Hilfe kam. Die elterliche Gewalt - im wahrsten Sinn des Wortes - wurde einfach ignoriert.
Man denke dabei auch an das Verbrechen von Amstetten. Es ist unglaublich, dass alle Warnsignale, und davon gab es ja doch einige, überhört wurden. Heute redet jeder immer nur von Inzest, was dabei ja eigentlich noch das geringste der begangenen Verbrechen ist, und die anderen werden kaum genannt (schwerste Freiheitsberaubung, Gewaltanwendung, seelische Grausamkeit, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung wegen unterlassener Hilfeleistung, etc.).
In meiner Familie war diese psychische Gewaltanwendung so groß, dass mein Bruder eines Tages das Haus verlassen hat (mit ca. 20) und bis heute, 30 Jahre danach, nie mehr zu meiner Mutter gekommen ist! Mich würde es sehr interessieren zu erfahren, wieviele der minderjährigen H-Mütter auf diese Art und Weise ihre neugeborenen Kinder "verloren" haben, um es mal sehr milde auszudrücken. Gibt es dazu irgendwelche Untersuchungen?
ZitatPingsdorf hat geschrieben: Wer ist der Vormund von einem Kind, dessen Mutter bei der Geburt noch minderjährig ist?
Lieneline hat geschrieben: Das Jugendamt
Richtig! Die gleichen Leute, die sich auf der anderen Seite darum bemühen, verzweifelt suchenden und sehnsüchtig hoffenden Adoptionswilligen ihre Wünsche zu erfüllen Woanders nennt man das Interessenskonflikt, beim Jugendamt wird daraus Samaritertum, aber leider meistens nur in eine Richtung.
ZitatPingsdorf hat geschrieben: Haben die Großeltern des Kindes, die bereit sind, es mit der minderjährigen Mutter zus. aufzuziehen, überhaupt Rechte?
Lieneline hat geschrieben: Wenn sie Vormund sind ja
Pingsdorf hat geschrieben: Danke, Lieneliene, ich hatte nämlich immer gedacht, daß die Eltern der minderjährigen Mutter der Vormund sind und nicht das JA.
Nein, von dem unehelichen Kind sind sie kein Vormund, aber von der minderjährigen Mutter und das kommt praktisch auf das Gleiche heraus, denn sie haben vor allem die Möglichkeit, ihre Macht voll zur Geltung zu bringen.
Dann könnte es passieren, dass sie ihre minderjährige Tochter so richtig schön an die Wand drücken und sie psychisch klitzeklein machen, um ihr dann einzureden, dass sie in dieser schlechten Verfassung gar nicht dazu fähig sei, ein Kind zu erziehen. Derart vorbereitet, schicken sie die junge Mutter dann zum Jugendamt. Diese trifft dort auf einen Berater, der im Regal hinter sich den Karteikasten mit den bedauerns- und ehrenwerten Adoptionseltern stehen hat. Da er nicht nur ein exzellenter Menschenkenner, sondern eben auch ein erfolgreicher Samariter ist, greift er sehr bald den Adoptionsvorschlag der besorgten Großeltern auf, den diese ihm signalisiert hatten, weil er sofort erkennt, dass in diesem Fall eine Adoption für alle Beteiligten wirklich das Beste ist. Wie durch ein Wunder, existiert auch zufällig zu der Zeit ein nettes, solides und gut situiertes Ehepaar, das sehnsüchtig auf ein Kind wartet. Die Dinge nehmen ihren gewohnten Lauf...
Natürlich ist das nur eine spinnerte Idee von mir und natürlich gibt es auch die (Groß)eltern, die all dieses niemals zulassen würden, aber Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind trotzdem durchaus beabsichtigt LG, Julia
Hallo Julia, ich gehöre dann zu den GroßEltern, die für ihr Kind/ihren Enkel kämpfen würden. Noch liegt das ja in weiter Ferne, aber man kann sich ja mal informieren, falls es passiert. Und dann würde ich eben die Kinder meiner kinder großziehen, das ginge dann auch noch irgendwie.
Hallo Pingsdorf, ehrlich gesagt, kann ich mit Deinem Beitrag nicht viel anfangen, zumal meinen letzten satz auch noch blau angemalt hast. Nix capito LG, Julia
ZitatMich würde es sehr interessieren zu erfahren, wieviele der minderjährigen H-Mütter auf diese Art und Weise ihre neugeborenen Kinder "verloren" haben, um es mal sehr milde auszudrücken. Gibt es dazu irgendwelche Untersuchungen?
Ich habe zwar keine aussagefähige Statistik, aber dies hier verschafft einen kleinen Einblick über das Alter der Mütter: "Die leiblichen Mütter von Kindern, die 1990 im Freistaat Bayern in Adoptivfamilien vermittelt wurden, besaßen laut meiner Erhebung zu 82% die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Alter zum Zeitpunkt der Freigabe des Kindes zur Adoption betrug in 18% der Fälle unter 20 Jahren und in 67% der Fälle 21 bis 30 Jahre; 13% waren älter. Zum Zeitpunkt der Freigabe waren 66% der Mütter ledig..." (Referat:Textor, Familienhandbuch)
Was vielleicht auch noch interessant ist: Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 4 748 Kinder adoptiert. 13 Adoptionen wurden aufgehoben. 180 Adoptionspflegen wurden abgebrochen. 1923 Kinder waren mit den Annehmenden nicht verwandt. 9154 Adoptivbewerber waren zum Jahresende vorgemerkt. (Kinder- und Jugendhilfestatistiken - Adoptionen 2006)
Offene Adoption Gibt es lt. Ado-Gesetz nicht, oder bin ich falsch informiert?
Sie wählen zusammen mit dem Jugendamt Adoptiveltern aus, die über ”Offene Adoption” informiert sind und die dazu bereit sind. Sie verbleiben mit der Adoptivfamilie in Verbindung – nicht als Mutter, sondern als Kontaktperson. Das Adoptivkind bezieht bei seinem Aufwachsen diese ”Familienkonstellation” mit ein. Allerdings setzt dies voraus, dass alle Beteiligten dies so akzeptieren. Ausgangspunkt sollte der Grundsatz sein :, ”Kinder, insbesondere Adoptiv- und Pflegekinder, sind uns nur anvertraut und gehören nur sich selbst”. Die Situation bei einer ”Offenen Adoption” ist ähnlich der Situation bei einer Langzeitpflegefamilie. Das zuständige Jugendamt (Adoptionsvermittlungsstelle) wird Sie ausführlich dazu beraten.
Ja von wegen , da krig ich ja echt nen dicken Hals ! Bei mir ist eine offene Ado ausdrücklich verlangt worden , weil denen ein fehler Unterlaufen war. Aber beweis das erst mal , das es so ist ! "Ich soll mich meiner damaligen verantwortung stellen" der spruch kam von meiner Vermittlerrin . *Wenn ich keine verantwortung übernehmen wollte , wär das Kind nicht zur Welt gekommen* Aber das ist nun mein schicksal, womit ich auch alleine da steh , wobei viele in einer art und weise das gleiche schicksal haben ist man doch allein. lieben gruß Marion
Liebe Marion, da offene Adoptionen durchaus praktiziert werden erlauben sich die JÄ eben auch damit zu werben! Dass es allerdings für die H.Mütter gar keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt, dass verschweigen sie gerne! Alles liegt im Ermessen des JA. Und letztendlich eben auch in Ermessen der A.Eltern.
Und so manche SA vom JA ihre Hände in unschuld wäscht, und statt dessen die H.Mutter noch nieder macht, dass passiert leider auch viel zu oft!
Da muß man sich auch nicht wundern, dass Adoptionen mehr und mehr in Verruf geraten!