habt Ihr Eure Akten von damals zu lesen bekommen? Ich hab eine Ablehnung nach meinem ersten schriftlichen Ansinnen erhalten und will jetzt auf jeden Fall weitere Schritte unternehmen. Ich weiß, dass der Inhalt der Akten, der mich betrifft auch mir "gehört". Da ich auch weiß, dass ich heute keine Ahnung mehr haben kann von dem was damals gelaufen ist, weil ich es für mich passend gemacht und gedacht habe, ist es für mich ganz wichtig, diesen Prozess noch mal schriftlich nachverfolgen zu können. Zumal die Rolle des Vaters, meines damaligen Ehemannes (eheliches Kind!!!) dem JA gegenüber gar nicht mehr ermessen kann.
Also wenn ihr mir darüber was schreiben könntet, vielleicht eigene Erfahrungen und Ideen würd ich mich freuen, ich werde das Ganze ganz bald angehen.
habt Ihr Eure Akten von damals zu lesen bekommen? Ich hab eine Ablehnung nach meinem ersten schriftlichen Ansinnen erhalten und will jetzt auf jeden Fall weitere Schritte unternehmen. Ich weiß, dass der Inhalt der Akten, der mich betrifft auch mir "gehört". Da ich auch weiß, dass ich heute keine Ahnung mehr haben kann von dem was damals gelaufen ist, weil ich es für mich passend gemacht und gedacht habe, ist es für mich ganz wichtig, diesen Prozess noch mal schriftlich nachverfolgen zu können. Zumal die Rolle des Vaters, meines damaligen Ehemannes (eheliches Kind!!!) dem JA gegenüber gar nicht mehr ermessen kann.
Also wenn ihr mir darüber was schreiben könntet, vielleicht eigene Erfahrungen und Ideen würd ich mich freuen, ich werde das Ganze ganz bald angehen. Herzliche Grüße von Dorothée
Liebe Elisabeth. Ja ick habe meine zu Lesen bekommen.War auch net schwer gewesen. Die nette Dame die als Rechtspflegerin für mich zuständig war kam auch prompt zu mir und ick hatte ne Akte so dick wie die grösste Bibel der Welt..Sie verblieb von 13:50 bis 16:00 bei mir denn ick hatte viel zu lesen und es war noch lange nicht alles was da drinne war.Die haben doch tatsächlich einige Seiten entfernt und die Akte hatte nen "loch" von der Inhaftierung meiner Mutter bis zur Adoptionsfreigabe.Meine "sache" wurde auch vom amtsgericht entschieden .Mehr weiss ick au noch net was da gewesen ist.Mein Vater liess mir über seine Schwester Gloria ausrichten sie hätte Kapitalverbrechen verübt.Mehr weiss ick noch net. Es ist gar net so schwer ranzukommen an die Akten.Du kannst klagen . Auf jeden Fall!Es ist deine Akte!
Liebe Doro, ich hatte einmal nachgefragt, und bekam die Antwort, daß ich die komplette Akte wegen dem Inkognito nicht einsehen darf. Darauf hin, bat ich um eine Kopie der Unterlagen, die ich damals unterschrieben habe. Ich hatte sie ja nicht ausgehändigt bekommen. Die SA meinte, da schaut sie mal. Bis heute ist da aber nichts passiert. Und ich warte, weil ich der SA nicht noch mehr arbeit machen will...
Also ich hab noch nie eine Akte gesehen oder gelesen ,hab aber schon mal gehört das man den teil der die Kinder oder die A Eltern betrifft nicht lesen darf ohne deren zustimmung .
Eigendlich ist es doch so das man möglichst wenig infos bekommt weil die SA denken das wir keine rechte mehr haben . Auch weiss kaum jemand von uns was über ihn geschrieben wurde .
Dass es eine Akte beim Jugendamt geben sollte ist klar. Aber wie sieht es aus beim Gericht ??? Bei mir lag ja die Vormundschaft beim Jugendamt. Das muss das Gericht doch eigentlich erstmal entschieden haben, oder !?
ZitatHallo Sheelamiau, viele SA kontaktieren heut zu Tage schon die erwachsenen Kinder. Ich denke, wenn die A.Eltern verstorben sind, sowieso.
Liebe Grüße, Bianka
es kann, muß aber dem gesetz nach nicht so gehandhabt werden bei erwachsenen (kindern :-)))) adoptierten. ich hatte einen ziemlichen kampf die amtsgerichtsakte einsehen zu können, weil kein einverständnis meiner (da schon ewig lange verstorbenen) a-eltern vor lag, demzufolge auch nicht mehr beibringen konnte diese hürde mußte erst mal genommen werden ... es war anstrengend und entwürdigend.
wenn die vormundschaftsakte (bei amtsvormundschaft) tatsächlich lebenslang aufgehoben wird, müßte sie am AG ja noch vorhanden sein. wie sehen die fristen eigentlich bei JA-vormundschaften aus? gibt es da unterschiede bei der aufbewahrung? ich vermute ja, daß die einsicht in vormundschaftsakten deshalb so erschwert wird, weil man laut gesetz ja nicht mehr mit der h-familie verwandt ist.
werd nun doch noch mal beim AG nachhaken, denn vom zuständigen JA und der vermittlungsstelle des SkF erhielt ich keinerlei auskunft, ob noch akten vorhanden sind. ein sch... gefühl, seine herkunftsgeschichte nicht zu wissen, als wäre alles was vor der ado war, komplett ausgelöscht worden ...
Liebe Bonnie, ich kann mir vorstellen, was dass für ein sch**** Gefühl sein muß! Für mich persönlich einfach unmenschlich! Jeder hat doch ein natürliches Recht darauf zu wissen, woher er kommt! Ich verstehe diese ganze Bürokratie darum nicht! Sowas macht mich wütend, aber gibt mir auch die Kraft weiter an der Petition zu arbeiten!
Zitat von LunaIch habe mal noch eine Frage zur Adoptionsakte.
Dass es eine Akte beim Jugendamt geben sollte ist klar. Aber wie sieht es aus beim Gericht ??? Bei mir lag ja die Vormundschaft beim Jugendamt. Das muss das Gericht doch eigentlich erstmal entschieden haben, oder !?
Kennt sich jemand hier damit aus ???
Hallo Luna,
beim Gericht wird auch eine entsprechende Akte angelegt. Geschlossen wird sie eigentlich erst beim Tod, weil auch noch spätere Vormundschaftssachen (Aufhebungsbegehren, Betreuungsverfahren usw.) hineinkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
Ist das auch so bei Vormundschaftsregelungen aus der ehemaligen DDR ??? Ich habe keine Ahnung, wie das damals aussah und ob es davon überhaupt noch Unterlagen gibt.
Denn der Schritt dazu (mich zu erkundigen), fällt mir schwer.
ZitatIch bin froh, dass wir die Hilfe vom JA beanspruchen können, wenn`s notwendig wird. Nämlich dann, wenn unsere Maus sich auf die Suche macht, ihre leibl. Mutter zu finden. Ich habe mir selbst vom Jugendamt sämtliche Infos über die leibl. Mama geben lassen, konnte sogar in die Akte schauen. hintergrund ist, ich möchte eine Geschichte über ihr Geschichte schreiben - einfach für später für sie zum Nachlesen. Fazit: Volles Verständnis vom JA und Unterstützung dabei!
Liebe Tigger, Wurde Eure H.Mutter um Erlaubnis gebeten, dass Du Akteneinsicht bekommst? Ich kann mir das grade gar nicht vorstellen, dass es H.Eltern, und Adoptierten so schwer gemacht wird Akten einzusehen, und es für Dich so einfach war.