ick möchte ja so gerne die Todesursache wissen von meiner Mutter und der staat versucht es zu verhindern wo es nur geht mit den angeblichen "Gesetzen dem Recht auf anonymität auch nach dem Tode" Kann ick da was machen das ick es doch rausfinde ?Oder bin ick nun auf ewig verbannt niemals mehr die Wahrheit zu erfahren über meine Mutter. Wenn jemand Wissen hat über Adoptionsrecht und Gesetze der möge sich bitte melden und mir einige Paragrahen Schreiben.
Zitat von BrigitteHier ist auch wieder der gleiche unseelige "Adoptions-Geist" am Werke!!! Da haben sich Juristen, Sozialarbeiter und Politker ein Stück aus dem Tollhaus ausgedacht welches viele Betroffene tatsächlich ins Tollhaus, sprich die Irrenanstalt bringen kann, wenn sie es zu sehr an sich heranlassen.
Menschen die das Adoptionssystem erfunden haben und es weiter am Leben erhalten sind schlicht und einfach krank und pervers!
Brigitte
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Liebe Brigitte! Dieser kompletten Ansicht bin ich auch wie du. Deine Signaturen fanden meine Seele damals als es da soviele Anhänge gab. Ich hab mich aber nicht drauf vorbereitet was da kommen kann .Wusste und kannte auch keinerlei Gesetze soö recht.Aber eines ist klar.Als besatzungskind hast du es noch schwerer.Sobald die Menschen /Behörden hören dein Vater ist ein Amerikaner nimmt die Tortur seinen Lauf und man wird aufgrund der Gene auch schon deswegen schikaniert. Es war ja damals "Blutschande" ein Ussoldat und eine Deutsche das sie ein -kind bekommen auch noch unehelich. Das ging damals sehr hoch zur Sache mit Verfolgung und Verpönung.Heute hab ick gemerkt es ist nochimmer nicht anders als damals leider. ein Us Soldat ist und bleibt in des Staates Auge eine Art "Verbrecher" und nur ein Lustmolch und hat auf fremden Gebit "Gewildert"in der Besatzungszone. erst 2001 ist das Gesetzt zur Kenntnisname des Adoptierten Kindes verändert worden.Ich merke auch ganz besonders das die deutschen Behörden es abschreckend finden ein UsDeutsch Kind vor sich zu haben un daher Aufträge gar nicht annhemen.Aber ick muss sagen in Amerika bin ick herzlich aufgenommen worden und bekam alle auskünfte freudig sofort und ohne Nachfrage:)und bei jedem Wo ick anrief hiess es zum schluss "You are welcome" Das war wunderbar zu hören von den amerikanischen Behörden wo ick anrief.Da gilt das Gesetz des Datenschutzes nicht und die Informationen dürfte ich ohne jegliches Problem bekommen.Wenigstens da war ick herzlich Willkommen. Eine gute Seite!
Das Du wissen möchtest woran Deine Mutter Starb kann doch jeder verstehen ,warum den Behörden nicht ? Sie halten sich an ihre vorschriften kennen keine ausnahme und haben kein mitgefühl .Leider ist das Adoptionsgesetz unmenschlich und die Adoptierten gehören rechtlich nicht mehr zu ihrer H Familie ,aber das leibliche Kind oder Erwachsener bleiben doch auch immer mit ihrer H Familie verbunden ,nur das Herz sieht gut !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Und im Herzen hatten wir unsere Kinder immer bei uns .
Süsse ,ja du hast vollkommen recht.Und wie aber laut gesetz wird eiem der Weg dahin versperrt und erst recht wenn man einen usamerikanischen Vater hat und als Besatzerkind lautet auch per akten.Wie ick ja auch laute in meinen akten.Leider wird der Weg dahin schwer und so da Infos zu bekommen in der Richtung.als deutsches normales Kind hat man da mehr chancen leider.Wenn der staatsanwalt das rauskriegt wegen der Prüfung auch wegen Adoption werde ick keine Chancen haben deswegen.Schade,,Aber die hab ick aj eh .Die tusse da bei dem amt
FRau E.ich kann sehr gut nachvollziehen wie sehr sie es sich wünschen aber laut gesetz ist es unmöghlich eine normale auskunft zu bekommen.Der staatsanwalt wird sich brieflich bei ihnen melden .Das dauert aber ne ganze Weile .es muss geprüft und genehmigt werden zuerst.Haben Sie noch ne ganze Weile Geduld"
Hab dann eine wutausbruch bekommmen aber die tante da wurde immer agressiver bis zum schluss sie es gar net verstehn konnte das ick mir das wünsche.Oh mann-.- Echt !Bin froh wenn des alles rum is und ick mein Leben wieder leben darf wie vorher -.-
Natürlich haben die meisten Hmütter ihre Kinder sehr vermisst und ick fordere immer Rechte auf Herkunftswissen ein auch für Hmütter denen ihr kind zwangsentnommen worden wird.Denn diese Können am wenigstens dafür das ihr Kind weg ist.
Bei mir fühle ick mich eehr als ob ick meine Mutter /Vater zu Adoptions freigegeben habe und ick dafür heute bestraft werde.Scheiss Anonymitätsklausel der Toten und der Herkunftsmutter .Unter dem Schei** Läuft das ganze nämlich m,it der nichtauskunft der Todesursache -.-
Ich habe da eine Bitte an alle, die dergleichen Meinung sind. Bitte tragt diese Thematik in andere Foren hinein, in politische, in soziale in ... in...
Die meisten Menschen "dort draußen" denken immer noch: Adoption ist doch eine klasse Sache und allen Adoptierten + H- / A- Seiten gehts supertoll mit Adoption.
Ich glaube, solange Adoption nur oder fast ausschließlich im engen Raum von direkt Adoptionsbetroffenen diskutiert wird, dauert's bestimmt noch sehr sehr lange mit den längst überfälligen Reformen - die Jugendämter werden von sich aus bestimmt nicht tätig werden. Deshalb meine Bitte an alle, die Zeit haben, tragt das Thema auch in andere Foren, damit die Menschen dort draußen!!! - die Adoption für eine gute Sache halten - !!!nur zum Wohle des Kindes!!! - einfach mal etwas darüber erfahren, wie .... Adoption in Wirklichkeit ist! Wie sie sich anfühlt, für diejenigen, die damit leben müssen!!!!!
Brigitte
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Brigitte! Das tu ich schon sehr zu genüge und mache Aufklärung. du hast Recht es MUSS nach draussen wie perfide und menschenfeindlich unser BRD system ist. Daher Widerstand!
ich weiß, Du hast die Situation schon in einem anderen Thread geschildert. Ich habe geschrieben, dass ich mich juristisch kundig mache. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich es bis jetzt noch nicht getan habe. Da ich in den nächsten Wochen wahrscheinlich wieder mehr Zeit habe mich um persönliche Dinge zu kümmern, verspreche ich Dir mich darum zu kümmern. Erinnere mich notfalls nochmal per Mail oder PN daran! Bitte!
Liebe Grüße Vulnona
Hey Süsse Macht doch nichts! Du hast doch genug um deine süssen Ohren daher konzentriere dich nur um dein Leben und deine eigene Herzensuche und deine Familie.Mein Freund ist derzeit dran wegen Gesetzen und so. Also mach dir keine Gedanken und verliere nicht dein Ziel aus deinen Augen und finde deine eigenen Wurzeln so wie es sich gehört . Aber danke für dein Angebot. Wenns nochma ganz hart kommen sollte dann evtl komme ick drauf zurück.
Hoffentlich gehts dir ganz gut?! Muss ja auch urst schwer sein für dich deine Suche . Wenn was ist melde mich per Mail bitte!Hab immer ein offenes Ohr/Auge für dich zu jeder Zeit.
mir wurden übrigens informationen zu meinen leiblichen eltern ebenfalls vom AG unter datenschutz gestellt, obwohl diese da bereits jahre verstorben waren. das war und ist mir bis heute unverständlich geblieben, weil mir außer datenschutz keine konkrete begründung dafür genannt wurden, und ich keinen sinn darin sehen konnte. entsprechend dünn fiel die AG-akte dann auch aus.
u.a. waren darin die gesundheitszeugnisse der a-eltern und die meiner leiblichen eltern entfernt worden, eigentlich alles über sie - obwohl z.b. infos über erbkrankheiten im ernstfall von unschätzbarem wert wären, um diesen rechtzeitig vorzubeugung oder behandeln zu können, und selbst wenn es keine gibt, wäre es eine enorme beruhigung, das zu erfahren. aber wenn interessierts dort ....
es ist einfach unmöglich, per gesetz eine komplette loslösung vom leiblichen ursprung verordnen zu wollen - das geht nicht und ich will es nicht, weil meine herkunft von anfang an zu mir gehört hat !!!!!!!!
genau bonnie!Darum gehts!! Bei mir sind es Akten beim Gesundheitsamt Essling** . Dieser scheiss Datenschutz dauernd .man läuft als incognitoadoptierter gegen staatsmühlen und diese sind so riesig das mian nie auskunft bekommen wird.Sie sagten ja zu mir "der staatsanwalt wird sich bei ihnen melden schriftlich Ob IHR Wohl über das ihrer Mutter geht die geschützt werden muss"
Echt krankhaft :( Wenn die auch noch erfahren das ick incognito adopteirt bin und eh keine Rechte habe was zu erfahren wird dei Akte fürimmer geschlossen und weggesperrt werden :(
Danke Bonnie für deine Wote.Ick bin net alleine in dem Kampfe gegen ungerechtigkeit und Terror
hi sherry, bin doch noch mal da läßt mir einfach keine ruhe ....
wollen wir den lieben modis hier nicht mal vorschlagen, einen gesonderten ordner für erfahrungen mit ämtern und vermittlungsstellen aufzumachen? wo jeder seine erfahrungen mit diesen stellen eintragen kann?
so bekämen wir einen überblick, welche ämter suchenden menschenwürdig entgegenkommen, und welche sich, aus welchen gründen auch immer, nicht an aktuelle empfehlungen halten
Zitat von bonniehi sherry, bin doch noch mal da läßt mir einfach keine ruhe ....
wollen wir den lieben modis hier nicht mal vorschlagen, einen gesonderten ordner für erfahrungen mit ämtern und vermittlungsstellen aufzumachen? wo jeder seine erfahrungen mit diesen stellen eintragen kann?
so bekämen wir einen überblick, welche ämter suchenden menschenwürdig entgegenkommen, und welche sich, aus welchen gründen auch immer, nicht an aktuelle empfehlungen halten
lg bonnie
Ja klatr Bonnie! Das wäre sehr gut.Würde mir sehr helfen in Zukunft! Gute Idee. Kannst du denn besser schlafen jetzte? Oder noch so aufgewühlt? wollte dich /euch net aufwühlen mit meinen Erzählungen.Hmh..
Liebe Vulnona Kannst du doch gerne machen! Umso mehr wissen umso besser!
Zitat von Brigittehttp://www.datenschutz.hessen.de/tb25/k6p3.htm
6.3 Datenschutz im Adoptionswesen
Die Adoptionsvermittlungsstellen sind grundsätzlich nicht berechtigt, adoptierten Kindern Kenntnisse über deren leibliche Abstammung vorzuenthalten.
Das Jugendamt der Stadt Frankfurt hat sich an mich gewandt, um datenschutzrechtliche Probleme, die im Zusammenhang mit Adoptionen auftreten können, zu erörtern.
Eine zentrale Frage war, ob aus der Sicht des Datenschutzes prinzipielle Einwände dagegen bestehen, adoptierten Kindern nach Eintritt ihrer Volljährigkeit auf deren Verlangen hin ihre leiblichen Eltern - soweit sie aus den Adoptionsakten ersichtlich sind - bekannt zu geben, auch wenn die leiblichen Eltern möglicherweise damit nicht einverstanden sind. Ich habe die Zulässigkeit einer solchen Bekanntgabe bejaht. Meine Auffassung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung betont (BVerfG, Urteil vom 31. Januar 1989 - 1 BvL 17/87 = NJW 1989, 891):
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 (220) = NJW 1973, 1226). Verständnis und Entfaltung der Individualität sind aber mit der Kenntnis der für sie konstitutiven Faktoren eng verbunden. Zu diesen zählt neben anderen die Abstammung. Sie legt nicht nur die genetische Ausstattung des Einzelnen fest undprägt so seine Persönlichkeit mit. Unabhängig davon nimmt sie auch im Bewußtsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis ein. Insofern hängt der Persönlichkeitswert der Kenntnis auch nicht von dem Maß an Aufklärung ab, das die Biologie derzeit über die Erbanlagen des Menschen, die für seine Lebensgestaltung bedeutsam sein können, zu vermitteln vermag. Bei Individualitätsfindung und Selbstverständnis handelt es sich vielmehr um einen vielschichtigen Vorgang, in dem biologisch gesicherte Erkenntnisse keineswegs allein ausschlaggebend sind. Als Individualisierungsmerkmal gehört die Abstammung zur Persönlichkeit, und die Kenntnis der Herkunft bietet dem Einzelnen unabhängig vom Ausmaß wissenschaftlicher Ergebnisse wichtige Anknüpfungspunkte für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität. Daher umfaßt das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung. Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß es Fälle gibt, in denen die Abstammung unaufklärbar bleibt und so die Persönlichkeitsentfaltung ohne diese Kenntnis erfolgen muß. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verleiht kein Recht auf Verschaffung von Kenntnissen der eigenen Abstammung, sondern kann nur vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen schützen.
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„Die Adoptionsvermittlungsstellen sind grundsätzlich nicht berechtigt, adoptierten Kindern Kenntnisse über deren leibliche Abstammung vorzuenthalten.“
Die Bedeutung von grundsätzlich lt. Lexikon:
Im Grundsatz geltend. Im allgemeinen werden Grundsätze als Richtlinien verstanden, bei denen Ausnahmen möglich sind.
Wikipedia:
Im Privatbereich, aber auch im Juristendeutsch werden die Worte "Grundsatz" und "grundsätzlich" jedoch oft relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgegangen werden kann.
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Das bedeutet:
Im Einzelfall entscheidet der Sachbearbeiter, ob und in welchem Umfang Informationen wann weitergegeben werden.
Ich möchte auch hier noch einmal darauf aufmerksam machen, dass ich auf meiner HP unter "Suchen und Finden" alle mir bekannten Informationen zusammengetragen habe. Für weitere Infos wäre ich sehr dankbar und werde sie ebenfalls veröffentlichen.
Viele Grüße
Brigitte
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Jo Brigitte ^^ Du bekommst nur deine Akte zu sehn .Das war dein Ganzes Recht auch schon was du jemals haben wirst aber danke für deine liebe Antwort