ich hatte hier beim Querlesen schon mal etwas wegen der Namensvergebung gelesen. Aber ich muß doch nochmal fragen.
Wenn sich eine Frau entscheidet ihr Kind zur Adoption zu geben, muß sie dem Kind einen Vornamen geben?
Wenn nein, warum gibt man dem Kind dann einen, wenn man weiß, dass die Adotiveltern dem Kind vielleicht einen anderen geben?
Ich hatte mir jetzt den Auzug aus dem Geburtenbuch geholt und gesehen, dass mein 2. Vorname mir von meiner L-Mutter gegeben wurde. Also meine Eltern haben mir diesen Namen gelassen. Musste man das damals so machen?(DDR, ich war 8 Wochen als ich zu meinen Eltern kam)
ich hatte hier beim Querlesen schon mal etwas wegen der Namensvergebung gelesen. Aber ich muß doch nochmal fragen.
Wenn sich eine Frau entscheidet ihr Kind zur Adoption zu geben, muß sie dem Kind einen Vornamen geben?
Wenn nein, warum gibt man dem Kind dann einen, wenn man weiß, dass die Adotiveltern dem Kind vielleicht einen anderen geben?
Ich hatte mir jetzt den Auzug aus dem Geburtenbuch geholt und gesehen, dass mein 2. Vorname mir von meiner L-Mutter gegeben wurde. Also meine Eltern haben mir diesen Namen gelassen. Musste man das damals so machen?(DDR, ich war 8 Wochen als ich zu meinen Eltern kam)
Liebe Grüße
Hallo liebe bald, ich kann Dir nur von mir berichten. Also, ich habe meinen Kindern Namen gegeben, bekam eine Geburtsurkunde. Die Tochter wurde bei den Pflegeeltern groß, die sie erst nach 10 Jahren adoptierten und sie behielt ihren Namen, ebenso mein Sohn behielt seinen Namen.
Aber wie ich weiß, geben viele A-Eltern den Kindern, die sie angenommen haben, einen anderen oder zweiten Namen. Ob man das alles so machen musste wie es überall verschieden gelaufen ist, das kann ich Dir leider nicht sagen.
der vorname ist ja oft genug das einzigste, was uns von unserer leiblichen herkunft bleibt, und hat dann für einige wahrscheinlich entsprechenden stellenwert, verbindet auch weiterhin und wird später in verbindung mit dem geburtsdatum eine suche evtl. für mutter und kind leichtern. der wegfall der abstammungsurkunde ab 01.01.2009 (?) ist in dem zusammenhang schon eine unverschämtheit unserer politiker, einfach katastrophal!
aber selbst dieses winzige bißchen herkunft kann noch von a-eltern nach der adoption verändert oder vernichtet werden, häufig mit der begründung: weil sich der vorname nicht gut ausprechen ließ, nicht nett genug klang, das kind nicht gehänselt werden soll, nicht zur familie o. zum land paßt, nicht den vorstellungen vom kind entsprach ...
für l-mütter stelle ich mir vor, wenn sie nach der abgabe an ihr kind denkt - und das werden sie sicherlich - und ihm einen namen gab, wird es damit gedanklich näher stehen, weiterhin mit ihm verbunden bleiben, als bliebe da nur die vorstellung an einen 'menschen', 'mädchen', 'jungen' ..
zum anderen muß eine geburt ja auch gemeldet werden, und das wird ohne namen nicht gehen. aber auf standesämter werden eben auch nachträglich geburtsurkunden auf die namen der a-eltern ausgestellt - also gefälscht. bei adoption ist in unserem land eben die völlige vernichtung der herkunft möglich, ähnlich der bei skavenhandel!