Also meiner Meinung nach finde ich die Gerichtsentscheidung für übertrieben. Ein Vater der erst wenn das Kind 18Jahre alt ist anfängt sich Gedanken zu machen ob das Kind von ihm ist, ist kein deut besser als die Mutter die die Lüge über die wahre Vaterschaft erst in die Welt gebracht hat. Das Kind ist hier wieder nur der leidtragende, eine Mutter die log, ein Vater der plötzlich die Vaterschaft anzweifelt und dem es nur ums Geld geht und nicht um das Kind und ein leibl. Vater den das alles nichts angeht. Ich denke es gibt auch nachvollziehbare Gründe warum eine Mutter den echten Erzeuger nicht angibt, alle über einen Kamm zu scheren und zu verurteilen ins ungerecht.
Da stellt sich aber die Frage wozu Alimente eigentlich da sind. Nach 18Jahren von einem Mann Unterhalt zu fordern für ein Kind von dem er nie etwas wusste und sich nie eine Vaterrolle aufbuen konnte ist meiner Ansicht nach auch nicht rechtens, da müsste man ja als adoptiertes Kind seinen Unterhalt auch von den leiblichen Eltern bekommen. Wenn ich mich entscheide Vater für ein Kind zu sein dann zählt daszu auch das ich für das Kind sorge, egal ob in Form von Unterhaltsleistungen oder im täglichen Leben. Entscheidend ist doch wer sich als Vater wahr nimmt.
Was heißt adoptiertes Stiefkind? Wurdest du von deinem Stiefvater adoptiert? Vielleicht seh ich alles eher im emotionalen Zusammenhang. Sicher kann ich auch den Schock eines Vaters verstehen der erst viele Jahre später, vielleicht sogar erst nach der Trennung erfährt, das er nie der Erzeuger für das Kind war von dem er immer glaubte es wäre sein leibliches. Aber wann wird ein Kind zum eigenen Kind? Wieviele Mütter wissen nicht wer der Vater ihres Kindes ist. Ich weiß nicht ob die Verbindung zum leibl. Vater genauso stark ist wenn das Kind seinen leibl. Vater nie kennen gelernt hat und vielleicht auch gar nicht weiß das der geglaubte Vater gar nicht der leibl. ist, wie die Verbindung eines Kindes zu seiner Mutter wenn man z.B aufgrund einer Adoption diese nie kennenlernen konnte.
Im übrigen gilt auch für Mütter, die ihr Kind nicht zur Adoption weggeben: sie werden bei der Meldung der Geburt ihres Kindes angehalten, den Namen des leiblichen Vaters zu nennen. Bei Verheirateten ist der Vater zunächst einmal der Ehemann. Dieser kann, wenn er Zweifel daran hat oder belegen kann, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist, innerhalb von 2 Jahren gegen die Vaterschaft klagen. Nennt eine Mutter nicht den Namen des leiblichen Vaters muss sie damit rechnen, dass sie für alle anfallenden Unterhaltskosten alleine aufkommt. Inwieweit die entsprechenden Ämter manchmal wohlwollend anders entscheiden, entgeht meiner Kenntnis.