Rechtlich gesehen gibt es keine Inkognitoadoption, sondern nur die Adoption. § 1747 BGB (2) lautet: Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.
Die Inkognitoadoption ist also möglich (Kann-Bestimmung), aber keinesfalls für eine rechtskräftige Adoption vorausgesetzt oder gar zwingend vorgeschrieben. Sie ist also eine geübte Praxis, der die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
§ 1758 BGB, das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot, bezieht sich der Sache nach auf eine rechtskräftig gewordene Adoption. Eine Inkognitoadoption wird auch hier nicht vorausgesetzt.
Nach § 1750 (2) BGB kann die Einwilligung zur Adoption nicht unter einer Bedingung erteilt werden. Von daher sind alle Zusagen über eine offene oder teiloffene Adoption rechtlich unverbindlich.
Heisst das,das man selbst als Bewerber bestimmen kann ob und wie eine Incognito gemacht wird ? Oder wer hat dann das Recht absolut zu bestimmen mit dem "incognito"? Mir war eigentlich der Incognito bis zum Beginn des Forums auch unbekannt! In meinen akten steht nix von "Incognito" "nur" "rechtskräfte Adoption". Meinst du das damit Burkhard?
ZitatSie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.
Das bedeutet in meiner Sicht, dass eine wirksame Adoption erfolgen kann, wenn der Einwilligende den Annehmenden kennt. Nirgendwo ist zu lesen, dass das Inkognito das konstitutive Merkmal einer Adoption bildet. Die angebende Seite kann also darauf bestehen, die annehmende Seite zuvor kennen zu lernen. Absprachen zwischen Abgebenden und annehmenden sind jedoch ohne Rechtswirkung, da die Adoption nicht an Bedingungen geküpft ist. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollten darauf verpflichtet werden, Abgebende und Annehmende miteinander bekannt zu machen. Nur in zu begründenden Ausnahmefällen sollte eine abweichunde Vorgehensweise gestattet sein. Es wäre allen Abgebenden zu raten, vor der Unterschrift in die Einwilligungserklärung beim Notar zu verlangen, die Identität des hinter der Kennziffer versteckten Annehmenden offenzulegen. Das Problem ist, dass die abgebende Seite im Augenblick der Unterschrift unter die Adoptionseinwilligung zumeist nur eingeschränkt Einwillligungsfähig ist.
bereits vor ca. 30 Jahren, als wir unseren Adoptionsantrag beim Jugendamt stellten (bereits nach dem neuen Ado-Recht), wurde ausschließlich von "Inkognitoadoption" gesprochen. Bei den verpflichtenden Elternseminaren wurde uns ebenfalls beschieden, es gäbe ausschließlich die Inkognito-Adoption. Ausnahmen wären die vormaligen Pflegschaften, die letztlich in eine Adoption mündeten, bei denen die Pflegeeltern schließlich die Ado-Eltern würden. Erklärten die Pflegeeltern sich nicht bereit, das freigegebene Kind zu adoptieren, übergäbe man es per Inkognito anderen Ado-Bewerbern.
Damit das von den Jugendämtern strikt propagierte Inkognito bewahrt werden konnte, wurden Kinder aus kleineren Orten mit entfernter liegenden ausgetauscht. Jedenfalls wurde das in unserem Bereich so gehandhabt
Ein Ehepaar, auf deren Pflegetochter schließlich (ohne Druck und Zwang) die leibliche Mutter verzichtete, wurde ebenfalls zum Besuch dieses Eltern-Seminars verpflichtet und wir erhielten hautnah Kenntnis von dieser Seite der Adoption, die uns damals als Ausnahme offeriert wurde.
ZitatRechtlich gesehen gibt es keine Inkognitoadoption, sondern nur die Adoption. § 1747 BGB (2) lautet: Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt.
Auch wenn das Wort "Inkognito" nicht in den Gesetzen steht, so wird jede Adoption durch den § 1758 doch automatisch zur Inkognitoadoption. Der § 1747 besagt nur, dass die Annehmenden nicht bekannt sein müssen. Was ein Inkognito ja weiter untermauert.
ZitatDas bedeutet in meiner Sicht, dass eine wirksame Adoption erfolgen kann, wenn der Einwilligende den Annehmenden kennt.
Was ja z.B. bei Verwandtenadoptionen unvermeidbar ist.
Hallo Harald,
Zitatburkhard hat geschrieben: Das Problem ist, dass die abgebende Seite im Augenblick der Unterschrift unter die Adoptionseinwilligung zumeist nur eingeschränkt einwillligungsfähig ist.
ZitatInwiefern das? Manch einer denkt ja vielleicht, seinem Kind kann es überall nur besser gehen als bei ihm selbst.
Wenn eine Mutter denkt, dass es ihrem Kind überall besser geht als bei ihr selbst - dies aber nicht der Tatsache entspricht - dann ist sie sehr eingeschränkt in ihrem Denken! Man kann es doch hier auch immer wieder nachlesen wie es um die psychische Verfassung der Mütter (manchmal auch Väter) bestellt war, als sie in die Ado eingewilligt haben. Wenn man nicht in der Lage ist einen klaren Gedanken zu fassen was seine eigene Zukunft angeht, dann ist man auch nicht in der Lage das Ausmaß einer einwilligungserklärung zu verstehen. Die meisten würde ich als eingeschränkt geschäftsfähig bezeichnen!
Hallo Harald, nein, im Nachhinein kann man das nicht mehr feststellen. Das will ich auch nicht! Mir würde es reichen, wenn solch einer Mutter auch andere Hilfestellungen geboten würden. Vor allem müssen die SA sich Sicher sein, dass die Mutter die Lage durchdacht hat und versteht was sie da unterschreibt. Oftmals reichen schon ein paar Denkanstöße, um diese Mütter wieder in die Realität zu holen.
Wenn 8 Wochen ausreichen (müssen), damit eine Entscheidung seitens der abgebenden Mutter erfolgen kann, weshalb erfolgten dann Adoptionen oftmals erst nach mehr als 2 Jahren - vor allem mit der Begründung, dass die Zustimmung seitens der abgebeneden Mutter fehlte?
ZitatEcht? Kommt mir etwas seltsam vor, weil man das ja nicht besonders zu betonen bräuchte, wenn es nichts anderes gibt.
Ja Harald, echt! Dort hörte ich zum erstenmal von Inkognitoadoption und wunderte mich über den Begriff, der mir später, nach vielen Wiederholungen doch vertraut wurde.
hinsichtlich der verbesserten Hilfestellungen bin ich ja ganz Deiner Meinung. Ich denke aber, dass zumindest in dem Punkt die Ämter heute viel gewissenhafter als früher arbeiten. Letztlich aber sind Beamte auch nur Menschen, und Menschen machen Fehler.
Was mir in seit Jahr und Tag in diesem Forum aufstößt, sind die schier endlosen Forderungskataloge angeblich oder tatsächlich übers Ohr gehauener H-Mütter, die sich aber in ihrer Opferrolle letztlich gefallen. Das Bewusstsein, dass einem - sei es auch Jahrzehnte her - (möglicherweise) Unrecht geschehen ist, ruft bisweilen Lustgefühle hervor. Woran das liegt, weiß ich nicht, aber es ist eindeutig so. Hängt möglicherweise evolutionär mit der Ausschüttung von Glückshormonen in Gefahrensituationen zusammen. Exkurs Ende.
Zurück zum Thema: Da könnte doch jeder gelaufen kommen und sagen: "Ich war damals nicht ganz ich selbst." Gerade bei einer derart heiklen Sache wie dem Kindeswohl, das den klaren Vorrang hat, kann das nicht angehen.
Selbst sogar, wenn sich später herausstellt, dass die H-Mutter tatsächlich nicht über Alternativen aufgeklärt wurde, kann das - spätestens nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Widerspruchsfrist - nachträglich keine Rolle mehr spielen.
Das Kind ist kein persönliches Eigentum, das man einfach zurückfordern kann, nur weil man sich über gewisse Sachverhalte damals nicht im Klaren gewesen ist. Einzig das Kind selber sollte (als Erwachsener) die Möglichkeit haben, das Rechtsgeschäft rückgängig zu machen. Es wurde schließlich nichts gefragt und ist das eigentliche Opfer. Ist jedenfalls meine Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
Hallo Harald, sag mir doch bitte nochmal welche Forderungen der leiblichen Mütter Du hier siehst, und begründe was Dich woran stört. Du selbst schreibst doch min. genauso lange Deine Forderung nach Deinem Recht!
Ich glaube nicht, dass sich hier jemand in der Opferrolle gefällt! Du müsstest doch selbst wissen wie es ist sich als Opfer zu fühlen!
Zurück zum Thema: Da schließe ich mich Deiner Meinung gerne an! Etwas anderes habe ich auch nie gesagt! Also leg mir bitte keine Wörter in den Mund! Wenn ich sagte, dass diese Frauen nur eingeschränkt geschäftsfähig sind (nach meiner Meinung), sage ich damit NICHT, dass man eine Adoption deswegen Rückgängig machen sollte! DAS würde ich nämlich keinem Kind zumuten wollen!!!
§ 1750 (3) BGB lautet: Die Einwilligung kann nicht durch einen Vertreter erteilt werden. Ist der Einwilligende in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so bedarf seine Einwilligung nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
Es wird also ausdrücklich die Einwilligung in die Adoption durch nur eingeschränkt Geschäftsfähige akzeptiert.
dann sage mir doch Eines. Bist Du der Ansicht, dass eine 14 jährige Mutter die die Einwilligung in die Adoption unterschreibt, in voller Klarheit und Einsicht in ihr Handeln unterschreibt? Soweit ich informiert bin, dürfte sie einen Kaufvertrag für ein Moped nicht unterschreiben. Erkläre mir bitte wo ich da schief liege.
die vierzehnjährige kauft ja nichts. sie wird wahrscheinlich gezwungen sein (oder werden) ihr kind abzugeben, weil sie es alleine nicht schaffen wird, wenn ihr niemand dabei hilft. was ist mit dem vater des kinders der vierzehnjährigen? fällt er aus allem raus?
Bei unserem Sohn ist die leibliche Mutter minderjährig und sie will mit diesem Kind nichts zu tun haben. Sie hat innerhalb von drei Jahren das zweite Mal ein Kind freigegeben. Mein Mann und ich wollten gern eine offene Adoption, aber die leibliche Mutter will nichts von uns wissen. Sie will auch nicht, dass wir irgendetwas über sie wissen. Die einzigen Angaben, die vom JA weitergegeben werden durften, war die Tatsache, dass sie dieses Jahr erst 18 Jahre alt wird und bereits das zweite Mal ein Kind freigibt.
Wir fertigen einmal im Quartal eine Mappe mit Fotos und Berichten an und übergeben diese dem Jugendamt in der Hoffnung, dass sie irgendwann Interesse zeigt. Für uns als Adoptiveltern ist es unheimlich schwer, dass wir unseren Sohn aufklären müssen und dabei aber über seine Mutter/seinen Vater nichts sagen können.
Zitat von LuniBei unserem Sohn ist die leibliche Mutter minderjährig und sie will mit diesem Kind nichts zu tun haben. Sie hat innerhalb von drei Jahren das zweite Mal ein Kind freigegeben. Mein Mann und ich wollten gern eine offene Adoption, aber die leibliche Mutter will nichts von uns wissen. Sie will auch nicht, dass wir irgendetwas über sie wissen. Die einzigen Angaben, die vom JA weitergegeben werden durften, war die Tatsache, dass sie dieses Jahr erst 18 Jahre alt wird und bereits das zweite Mal ein Kind freigibt.
Wir fertigen einmal im Quartal eine Mappe mit Fotos und Berichten an und übergeben diese dem Jugendamt in der Hoffnung, dass sie irgendwann Interesse zeigt. Für uns als Adoptiveltern ist es unheimlich schwer, dass wir unseren Sohn aufklären müssen und dabei aber über seine Mutter/seinen Vater nichts sagen können.
liebe Luni, in unserem Forum. Würdest Du uns etwas über Dich erzählen? Wenn Du das möchtest, dann poste bitte unter Vorstellungen.