Von der Adoptionsfreigabe meiner Tochter habe ich kein Stück Papier. Kann mir jemand sagen, ob man überhaupt etwas in die Hand bekommt?
Ich war damals minderjährig und meine Mutter hat immer behauptet, es gäbe keine Papiere. Vor ein paar jahren habe ich dann erfahren, dass es zumindest Fotos von dem Baby gab, die aus dem Pflegeheim stammten, in die das Kind nach der Geburt gegeben wurde. Das hat mich jetzt auf die Idee gebracht, dass auch andere Dokumente verschwunden sein könnten.
Wenn die Mutter aber doch Papiere bekommen hat, macht es dann Sinn, beim damaligen Jugendamt nach Kopien zu fragen?
Zitat von mausi51Von der Adoptionsfreigabe meiner Tochter habe ich kein Stück Papier. Kann mir jemand sagen, ob man überhaupt etwas in die Hand bekommt?
Ich war damals minderjährig und meine Mutter hat immer behauptet, es gäbe keine Papiere. Vor ein paar jahren habe ich dann erfahren, dass es zumindest Fotos von dem Baby gab, die aus dem Pflegeheim stammten, in die das Kind nach der Geburt gegeben wurde. Das hat mich jetzt auf die Idee gebracht, dass auch andere Dokumente verschwunden sein könnten.
Wenn die Mutter aber doch Papiere bekommen hat, macht es dann Sinn, beim damaligen Jugendamt nach Kopien zu fragen?
LG, Cornelia
Liebe Cornelia, ich glaube, dass es sinnvoll wäre, doch noch einmal nachzufragen. Bei mir z. B. sind nur die Ado-Unterlagen vorhanden gewesen, aber nicht die Heimunterlagen meiner Kinder und auch nicht die Unterlagen für die Trennung.
Mich würde interessieren, ob es Protokolle zu den "Beratungsgeprächen" gibt, die vor der Vertragsunterzeichnung stattfanden.
Was befindet sich denn üblicherweise in so einer Adoptionsakte? Wer hat denn überhaupt den Vertrag, bzw. Abschriften davon? Bekommt den nur die annehmende Familie oder auch die Herkunftseltern?
ich muss jetzt fragen, von wo kommst du? Ost oder West?
Ich kann dir ja mal sagen was in meiner Akte war.(von Anfang 70iger Jahre in der DDR) Ich durfte die einsehen. Wobei ich zweifle und behaupten möchte, man hat so einiges entfernt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles sein sollte.
Es war der Geburteneintrag drin. Die Adoptionsurkunde, Adoptionseinwilligung meiner H-Mutter. Die Beurteilung meiner Eltern, für jeden einzeln. Polizeiliches Führungszeugnis meiner Eltern.
nach dem alten Adoptionsrecht (BGB/AF), musste, wenn der zu Adoptierende mimderjährig war, das Vormundtschaftsgericht seine Einwilligung geben. Der notarielle Adoptionsvertrag musste vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden. Grundsätzlich müssten für die Adopion Deiner Tochter sowohl in dem Säuglingsheim, beim Jugendamt, beim Notar, beim Amtsgericht und beim Vormundtschaftsgericht Unterlagen zu finden sein. Nicht alle Unterlagen können unauffindbar, durch Wasserschäden oder ähnliche Ereignisse verschollen sein. Falls der Notar nicht mehr lebt oder praktiziert, muss sein Rechtsnachfolger Zugriff auf die Unterlagen haben. Existiert die Notariatspraxis nicht mehr, müssten die Unterlagen an die Notariatskammer übergegangen sein. Viel Erfolg bei der Suche. Burkhard
(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind. (3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
nun, das sieht teilweise schlecht aus, denn ... - das Babyheim von damals existiert nicht mehr, - den Namen von dem Notar weiß ich nicht mehr. Das Ganze fand im Jugendamt statt (gleiches Gebäude).
Den Namen des Nachfolgers des damaligen Sachbearbeiters habe ich und an den werde ich mich jetzt einmal wenden.
Danke für die Hinweise. Ich bin ja einmal gespannt, welche Info man mir zugesteht.