Ehe nach Feststellung der Verwandtschaft annulliert
Erschienen am 12. Januar 2008
Die Ehe eines Zwillingspaares, das getrennt aufwuchs und lange nichts von seiner wahren Herkunft wusste, ist in Großbritannien annulliert worden. Ein Gericht habe der Auflösung zugestimmt, da die Verbindung von Bruder und Schwester nicht auf legalen Grundlagen bestanden habe, berichtete am Freitag die Londoner Abendzeitung "Evening Standard".
Nach der Geburt getrennt Die Zwillinge, deren Identität von dem Gericht nicht offenbart wurde, seien kurz nach ihrer Geburt getrennt zur Adoption freigegeben worden. Die Pflegeeltern hätten die beiden nicht über ihre wahre Herkunft informiert. Als Erwachsene hätten sie sich kennen und lieben gelernt und schließlich geheiratet - bis bei einer Untersuchung die Verwandtschaft bekannt wurde. Nach Meinung britischer Experten wird durch diesen Fall bekräftigt, wie wichtig das Recht von Kindern ist, über die Identität ihrer leiblichen Eltern informiert zu werden.
Das muß doch wirklich ein Horror sein! Da verstehe ich weder die Pflegeeltern noch den Staat. Gibt es denn in England keine Abstammungsurkunde?
Da kann man nur hoffen, dass den deutschen Standesbeamten bewußt ist welche verantwortung ihnen demnächst zukommt, wenn die Abstammungsurkunde in Deutschland abgeschafft wird!
Ehe nach Feststellung der Verwandtschaft annulliert
Erschienen am 12. Januar 2008
Die Ehe eines Zwillingspaares, das getrennt aufwuchs und lange nichts von seiner wahren Herkunft wusste, ist in Großbritannien annulliert worden. Ein Gericht habe der Auflösung zugestimmt, da die Verbindung von Bruder und Schwester nicht auf legalen Grundlagen bestanden habe, berichtete am Freitag die Londoner Abendzeitung "Evening Standard".
Nach der Geburt getrennt Die Zwillinge, deren Identität von dem Gericht nicht offenbart wurde, seien kurz nach ihrer Geburt getrennt zur Adoption freigegeben worden. Die Pflegeeltern hätten die beiden nicht über ihre wahre Herkunft informiert. Als Erwachsene hätten sie sich kennen und lieben gelernt und schließlich geheiratet - bis bei einer Untersuchung die Verwandtschaft bekannt wurde. Nach Meinung britischer Experten wird durch diesen Fall bekräftigt, wie wichtig das Recht von Kindern ist, über die Identität ihrer leiblichen Eltern informiert zu werden.
Liebe Bald, das ist der größte Horror, der passieren kann. Ich habe es ja alles selbst erlebt, meine Zwillinge wurden auch von staatswegen getrennt, was ich nicht gut fand und damals auch einiges unternommen hatte. Aber wie schon immer wieder gesagt, haben wir ja keine Rechte mehr nach der Unterschrift. Meine Kinder wuchsen auch getrennt auf, es wäre nicht auszudenken gewesen, wenn die beiden sich kennen und lieben gelernt hätten. Nur weil die Herrschaften die Kinder getrennt haben und die Eltern nicht ehrlich genug waren.
unabhängig von den erfahrungen in der a-familie empfand ich als größten horror vielmehr den verlust, die abgabe, das totale verschwinden meiner mutter, meiner eltern aus meinem leben. da sind sich doch lediglich geschwister, ohne es zu ahnen, etwas zu nahe gekommen, und da wird ihre aus unwissenheit entstandene beziehung dann mit gesellschaftlich verlogener empörung quittiert. immerhin haben sie dadurch früher als erwartet ein wenig reale familie finden können. verlogen ist es deshalb, weil adoptierten gesetzlich herkunft, hintergrund, geburts/familiennamen ausgelöscht werden darf, ihnen von daher überwiegend ein aufrechterhalten der beziehungen zu leiblichen geschwistern vorenthalten wird (zum wohle der adoptierten!). würde es anders gehandhabt, würde so etwas erst gar nicht passieren können!
Inzest In vielen Ländern ein kulturelles Tabu, aber straffrei
13. März 2008 Inzest ist in den meisten Kulturen ein Tabu. Im Unterschied zu Deutschland werden sexuelle Beziehungen zwischen nahen Verwandten in vielen Staaten aber nicht strafrechtlich verfolgt, sondern nur missbilligt. Eheschließungen sind verboten.
In Frankreich wurde Inzest im Zuge der Aufklärung bereits 1810 mit dem Strafgesetzbuch Napoleons für straflos erklärt. Andere europäische Staaten wie die Niederlande, Portugal und Spanien folgten. Die Kleinstadt Cambre im Nordwesten Spaniens erlaubte 1997 einem Geschwisterpaar, sich als Lebensgemeinschaft registrieren zu lassen.
In vielen Ländern juristisch nicht relevant
In der Türkei, China, der Elfenbeinküste und Russland ist einvernehmlicher Beischlaf zwischen Verwandten juristisch nicht relevant. Begründet wird dies in der Regel damit, dass es kein Opfer gebe. Bei sexuellen Übergriffen innerhalb der Familie regeln - wie auch in Deutschland - andere Gesetze das Strafmaß.
Bestraft wird Inzest unter anderem in Großbritannien, der Schweiz, Italien sowie in vielen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten. Die Höhe der Strafe unterscheidet sich stark und reicht bis hin zu lebenslanger Haft in einigen amerikanischen Staaten. In Deutschland drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
hi burkhard, diese gesetzlichen bestimmungen können für adoptierte, die unwissend in so ein dilemma geraten, ja wohl nicht zutreffen. das wäre ja noch verlogener wie ohnehin schon, wenn adoptierte dafür bestraft würden, daß man sie ihrer herkunft beraubt hat, bewußt unwissend gehalten werden!
Inzest-Prozess. Geschwisterliebe unter Strafe ... Damit wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde des jungen Leipziger Patrick S. ab, ... http://www.zeit.de/online/2008/12/inzest-urteil - 71k
Weiteres unter Leipziger Inzestprozess bei google zu finden. Bruder und Schwester waren durch Adoption getrennt worden.
Spiegel, 10.11.2005
INZEST-PROZESS Zweieinhalb Jahre Haft für Patrick S. Im Leipziger Inzest-Prozess hat das Gericht den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine mitangeklagte Schwester, die 21-jährige Susan K., wird ein Jahr lang unter Aufsicht des Jugendamts gestellt. Das Geschwisterpaar hat vier gemeinsame Kinder.
ANZEIGE Leipzig - Mit dem Urteil folgte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Heidrun Gaasenbeek weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Geschwisterpaares hatten jeweils Freispruch gefordert. Sie kündigten an, den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuchs vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. Aus ihrer Sicht ist der Inzest-Paragraf, der den Beischlaf zwischen Verwandten unter Strafe stellt, ein historisches Relikt. Er sei ebenso überholt wie die bereits abgeschafften Straftatbestände des Ehebruchs und der Homosexualität.
In ihrer Urteilsbegründung ging Gaasenbeek ausführlich auf die Rolle der Anwälte Joachim Frömling und Sven Kuhne sowie der Medien ein. "Dieses Verfahren lief vor einem tragischen Hintergrund ab", meinte die Richterin. Patrick, Susan und die Kinder der beiden seien insbesondere von den Boulevardmedien regelrecht vorgeführt worden, wogegen niemand eingeschritten sei. Darunter hätten die beiden jungen Menschen sehr gelitten.
Der in Leipzig geborene Patrick S. war im Alter von vier Jahren zur Adoption freigegeben worden und lebte jahrelang in Potsdam. Erst im Jahr 2000 gelang es ihm, seine leibliche Mutter ausfindig zu machen. Dabei traf er zum ersten Mal auch seine damals 16-jährige Schwester Susan. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2001 lebten die Geschwister allein zusammen, und es entwickelte sich eine Liebesbeziehung. In den folgenden Jahren kamen ein Sohn und drei Töchter zur Welt.
Bereits 2002 war Patrick nach der Geburt des ersten Kindes zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, während seine Schwester straffrei ausging. Die zweite Verurteilung im April 2004 brachte dem heute 28-Jährigen dann eine elfmonatige Freiheitsstrafe ein, die er derzeit in Plauen verbüßt.
49-Jähriger soll neuer Freund der Angeklagten sein
Völlig überraschend hatte der Verteidiger des Angeklagten heute den 49 Jahre alten Jürgen B. als Zeugen aufgerufen. Der Mann gab vor Gericht an, er sei seit drei Monaten mit Susan K. zusammen. Gern wolle er mit der jungen Frau und deren jüngster Tochter eine gemeinsame Wohnung beziehen. Er fühle sich für beide verantwortlich. Er habe von dem besonderen Verhältnis zwischen Patrick und Susan gewusst.
Auf die Frage, was er tun würde, wenn Patrick aus dem Gefängnis wieder in den gemeinsamen Heimatort käme, antwortete er: "So schnell gebe ich sie nicht wieder her." Der Verteidiger sagte, Patrick S. werde sich nach seiner Haftentlassung voraussichtlich in einem betreuten Wohnprojekt in Leipzig niederlassen. Außerdem wolle er zu seiner Schwester Abstand halten. Ob dies gelingt, ist aber fraglich: Unter Tränen sagte Susan K., sie wolle, dass ihre jüngste Tochter später wisse, wer ihr Vater sei.
warum wartet man immer, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, um dann aktiv zu werden. Solche Mißverständnisse lassen sich doch vorher ausräumen, wenn die Karten offen auf den Tisch gelegt werden und jeder weiß, wie er dran ist.
Ich verstehe die Behörden - u nd das ganze System nicht!
Zitat von Pingsdorf... Ich verstehe die Behörden - u nd das ganze System nicht!
Liebe Pingsdorf, Ich schon, jedenfalls seit ich mich intensiv mit diesem Thema beschäftige. Langsam, aber sicher fügt sich in meinem Kopf jedes einzelne Mosaisteinchen zu einem Gesamtbild zusammen.
Durch die Tatsache, dass mich meine Tochter offenbar nicht kennen lernen will, habe ich mich mit vielen Adoptierten unterhalten und nun ist mir klar, dass ich viel zuviel Verständnis vorausgesetzt habe.
In der Bevölkerung ist ein Verständnis für die Bedeutung von Adoption im Allgemeinen nicht einmal vorhanden, geschweige denn für einzelne Gruppen davon Betroffener. Wie sollen sich die damit verbundenen Prozesse ändern, wenn dies ein Tabuthema bleibt? Sieh Dir nur einmal die Meldung von der Nigerianischen "Babyfabrik" an. So reißereisch die wenigen darüber vorhandenen Artikel auch waren, höst Du einen Aufschrei?
Das Thema Adoption, und hier besonders die negativen Seiten davon, müsste penetrant breit getreten werden, damit ein Umdenken stattfindet.
Zitat von Pingsdorf... Ich verstehe die Behörden - u nd das ganze System nicht!
Liebe Pingsdorf, Ich schon, jedenfalls seit ich mich intensiv mit diesem Thema beschäftige. Langsam, aber sicher fügt sich in meinem Kopf jedes einzelne Mosaisteinchen zu einem Gesamtbild zusammen.
Durch die Tatsache, dass mich meine Tochter offenbar nicht kennen lernen will, habe ich mich mit vielen Adoptierten unterhalten und nun ist mir klar, dass ich viel zuviel Verständnis vorausgesetzt habe.
In der Bevölkerung ist ein Verständnis für die Bedeutung von Adoption im Allgemeinen nicht einmal vorhanden, geschweige denn für einzelne Gruppen davon Betroffener. Wie sollen sich die damit verbundenen Prozesse ändern, wenn dies ein Tabuthema bleibt? Sieh Dir nur einmal die Meldung von der Nigerianischen "Babyfabrik" an. So reißereisch die wenigen darüber vorhandenen Artikel auch waren, höst Du einen Aufschrei?
Das Thema Adoption, und hier besonders die negativen Seiten davon, müsste penetrant breit getreten werden, damit ein Umdenken stattfindet.
Viele Grüße, Cornelia
Liebe Cornelia, ich bin der gleichen Meinung, ein Umdenken in vielen Köpfen wäre endlich angebracht, aber da werden wir lange warten müssen.
Was aber das Thema Zwillingsheirat anbelangt, dort muss ich sagen, dass man die Kinder in diesem Fall nicht verurteilen soll, vorausgesetzt sie haben sich wissentlich ineinander verliebt und Kinder gezeugt.
Bei dem Fall, der im Fernsehen so breitgetratscht wurde, sehe ich nur die Tatsache, dass Kinder dadurch entstanden sind und dass diese Kinder durch die sogenannte Inzucht geistig zurückgeblieben, wenn nicht auch noch geschädigt sind. Es ist nun mal in unserem Land und auch in anderen Ländern verboten.
Aber man kann es auch nicht gleichsetzen mit dem eröffneten Thread. Diese Kinder haben durch Schuld der Ämter und vielleicht auch durch das Schweigen der Eltern und in Unkenntnis der familiären Bande geheiratet also nun sollte sich der Staat endlich einmal Gedanken machen, dass Kinder aus einer Familie niemals getrennt werden dürfen.