mehr oder weniger sind Sie mit mitbetroffen, wenn es um die Abschaffung der Abstammungsurkunde ab dem 01.01.2009 geht. Ich habe aus diesem Grund bereits eine Petition vom 15.10.2008 bis 09.12.2008 gestartet. Petition-Inhalt zum nachlesen
Durch die Petition bekam ich gestern vom Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss eine schriftliche Einladung für Anfang März 2009 in Berlin, um dort noch einmal die Problematik, die durch die Abschaffung der Abstammungsurkunde entsteht, vor den Ausschussmitgliedern sowie die Vertreter der Bundesregierung, zu erläutern.
Sollten Sie Ihre Unterschrift auf meiner HP: zwangsadoptierte-Kinder oder auf der Personen-Suche-DDR bereits abgegeben haben, dann bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen. Vielleicht können Sie noch einige Verwandte, Freunde oder Bekannte von der Aktion begeistern und sie zu einer Stimmabgabe bewegen, um für den Erhalt der Abstammungsurkunde einen kleinen Beitrag zu leisten.
JEDE Stimme ist ein kleiner Beitrag, um vielen Menschen helfen zu können, die nichts von ihrer eigenen Adoption wissen. In dem neuen Personenstandsgesetz (PStG) ab dem 01.01.2009 steht keine eindeutige Reglung drin.
Bitte helfen Sie mit. Menschen, die nicht von Ihrer Adoption wissen, haben ebenfalls ein Recht auf ihre Herkunft - laut Bundesverfassungsgericht.
Ich möchte vor dem Petitionsausschuss mit vielen Unterschriften treten, um damit sehr deutlich zu zeigen, dass sehr viele Menschen für den Erhalt der Abstammungsurkunde sind.
Eine Person die von einer Adoption weiß, hat ab dem 01.01.2009 die Möglichkeit, einen Auszug aus dem Geburtenregister, eine sogenannte Personenstandurkunde, zu erhalten. Darin sind nach wie vor der Namen der leiblichen Mutter und des Vaters (wenn dieser von der Mutter genannten wurde) angegeben. (Standesamtgebühren für diese Urkunde sind 7-8 Euro)
Herzlichste Grüße
Ihre Katrin Behr
PS: Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob Sie Ihre gesuchte Person auf meinen HPs bereits und seit wann gefunden haben. Nutzen Sie bei Adoptionen auch immer die entsprechende Adoptionsvermittlungsstelle auf dem Jugendamt, um an Ihre Verwandten heran zu kommen bzw. um Ihre Adoptionsakte einsehen zu können. Auf manche von Ihnen wird das "PS" nicht zutreffen. Ich habe diesen Email-Text allgemein gehalten und auch keine direkte Anrede gewählt. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
-------------------------------- Verein "OvZ-DDR" e.V. Postanschrift: 07504 Gera, PF 1445
Die Notwendigkeit der Petition hat sich meines Erachtens erledigt. In Zukunft wird für die Eheschliessung ein "beglaubigter Registerauszug aus dem Geburtsregister" verlangt. In diesem "beglaubigten Registerauszug" sind alle die Hinweise und Informationen enthalten, die bisher in der Abstammungsurkunde enthalten waren.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung,
wenn beide deutsche sind, sie bisher noch nicht verheiratet waren und keine Kinder vorhanden sind: für jeden Verlobten werden benötigt: • Personalausweis oder Reisepass • Aufenthaltsbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung (stellt das Einwohnermeldeamt für jede in Deutschland gemeldete Person aus, diese ist gebührenpflichtig) •ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister
Es ändert sich somit für die Betroffenen nichts. Es gibt im Interesse des Datenschutzes eine Reihe von Vorsichtsmassnahmen. Personenstandsurkunden können in der Regel nur an die in der Urkunde genannten Person ausgehändigt werden. Die Anforderung kann auch auf dem Postweg erfolgen, unter Beifügung eine Kopie des Personalausweises und gegebenenfalls einer Bankeinzugsermächtigung für die Gebührenkosten.
Hallo Burkhard, ich weiß, für die Betroffenen ändert sich nichts! Wenn Katrin Behr aber die Chance hat vor den vertretern der Bundesregierung auf Missstände im Adoptionswesen aufmerksam zu machen, dann bekommt sie meine Stimme gerne!!!