Liebe Leute, ich bin - wie manche von euch vielleicht schon wissen - gleich nach meiner Geburt zur Adoption freigegeben worden. Ich kam zu liebevollen Eltern, die ich sehr liebe und die mich sehr lieben. Ich hatte ein schönes Leben...bzw. ich hätte ein wunderschönes Leben haben können, wenn es da nicht einen dunklen Fleck auf meiner Seele und in meiner Vergangenheit gäbe. Ich bin nun 20 Jahre alt...ich möchte nun endlich ein paar Dinge wissen. Schon mehrere Male war ich kurz davor ins Jugendamt zu gehen...aber da fiel mir plötzlich was ein: Muss ich denn im JA irgendwas vorweisen? Muss ich da vielleicht Adoptionspapiere und Ausweis mitbringen, damit man mir glaubt, dass ich die bin, die ich vorzugebe zu sein? Müssen meine A-Eltern irgendwie damit einverstanden sein (ich meine...sie wären SICHERLICH damit einverstanden, aber ich möchte ihnen nicht sagen, dass ich nach ein paar Antworten zu suchen beginne), dass ich was über meine Vergangenheit wissen will? Ich meine, ich bin volljährig...aber ich frage zur Sicherheit doch lieber mal nach.
Meine Erwartungen sind nicht wirklich groß. Ich möchte bloß ein paar Fakten wissen. Das WARUM sozusagen. Ob ich Geschwister habe...ob meine H-Mutter überhaupt noch lebt und so weiter. Ich muss meine H-Mutter nicht unbedingt treffen...ich weiß auch gar nicht, ob ihr das Recht wäre. Nur...ich habe meine Familie, die ich sehr liebe. Den H-Müttern unter euch tut das nun vielleicht weh und vielleicht möchtet ihr mich auch dafür hauen, aber: Wenn ich Kontakt mit meiner H-Mutter haben würde, dann würde ich diesen sehr begrenzt halten, denke ich. Ich meine, das sage ich jetzt, wo ich noch gar nicht mit der Suche nach Antworten begonnen habe. Vielleicht sieht dann, wenn es wirklich mal so weit ist (und ich ein bisschen was weiß), alles anders aus. Keine Ahnung...
Würde mich über ein paar Antworten auf meine oben gestellten (fett markierten) Fragen freuen! Danke schon mal im Voraus
Ich für meinen Teil möchte Dich nicht hauen. Ich denke, im Laufe der Zeit wird sich vieles ergeben. Oder eben auch nicht. Vielleicht wirst Du Dich doch noch öfter mit Deiner H.Mutter treffen als Du es Dir jetzt vorstellen kannst. Vielleicht auch nicht. Vielleicht wirst Du schon bald ganz offen mit Deinen A.Eltern darüber reden. Vielleicht auch nicht.
Einen Personalausweis solltest Du mitnehmen. Du kannst den MA dort sagen, dass Du nicht möchtest, dass Deine A.Eltern eingeweiht werden. Du bist alt genug selbst zu entscheiden wann Du mit ihnen darüber reden willst. Ich rate Dir telefonisch einen Termin beim JA zu machen. Und nimm am besten einen Menschen Deines Vertrauens mit. Damit Du nach dem Termin mit jemanden reden kannst, und nicht allein da stehst.
Zitat von riddle Müssen meine A-Eltern irgendwie damit einverstanden sein (ich meine...sie wären SICHERLICH damit einverstanden, aber ich möchte ihnen nicht sagen, dass ich nach ein paar Antworten zu suchen beginne), dass ich was über meine Vergangenheit wissen will? Ich meine, ich bin volljährig...aber ich frage zur Sicherheit doch lieber mal nach.
Hallo Riddle !
Beim Jugendamt.....hm, weiß ich nicht. Da gab man mir Auskünfte ohne große Belege. Nur leider hatten die keine Unterlagen, die mir wirklich weiter geholfen haben...
So war ich im Rahmen meiner Nachforschungen irgendwann bei einem Amtsgericht angelangt, wo (angeblich) meine Adoptionsakte liegt (war im Nachhinein leider nicht so...das war eine fast leere (!!!) Akte...war nur was zur Namensänderung...). Jedenfalls hat man vor der Einsicht eine schriftliche Einverständniserklärung meiner A-Eltern verlangt. Der zuständige Beamte berief sich dabei auf § 1758 BGB. Kannste ja mal googeln. Ich musste wirklich diese Erklärung mitbringen. Vorher war nichts zu machen. Denn angeblich stehen in einer vollständige Adoptionsakte auch persönliche Informationen über die A-Eltern. Daher ist deren Einverständnis erforderlich. Ich wollte mich erst dagegen sperren (bin ja volljährig!!!), aber meine "Gegenwehr" war nutzlos.
Im Nachhinein also viel Wirbel und Bürokratie für nichts!
Meine A-Eltern gaben mir diese Erklärung aber sehr gerne.
Das Problem ist, dass nicht alle Mitarbeiter auf dem selben Stand sind. Schau mal hier ist ein Auszug von der Seite eines Jugendamtes:
Zitat* Grundsätzlich schützt das sog. "Adoptionsgeheimnis" die Adoptivfamilie vor Ausforschungen Außenstehender. Tatsachen, die geeignet sind, die Adoption und ihre Umstände aufzudecken, dürfen nur offenbart oder ausgeforscht werden, wenn das Adoptivkind und die Annehmenden zugestimmt haben (§ 1758 Bürgerliches Gesetzbuch). * Demgegenüber steht das Grundrecht von Adoptierten auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Bundesverfassungsgericht leitet dieses Recht in ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil vom 31.1.1989) aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG) ab. Für die Praxis bedeutet dies, dass zumindest volljährige Adoptierte bei ihrer Suche nach der Herkunft von den Adoptionsvermittlungsstellen grundsätzlich auch gegen den Willen der Adoptiveltern unterstützt werden können. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bedeutet nicht, dass die Adoptionsvermittlungsstellen jede erdenkliche Nachforschung anstellen müssten, um die Herkunft zu klären. Es schützt aber davor, dass den Suchenden Informationen vorenthalten werden, über welche die Adoptionsvermittlungsstelle bereits verfügt. * Seit 1.1.2002 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Akten über die Adoptionsvermittlung 60 Jahre ab Geburtsdatum des Kindes aufbewahrt werden müssen. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, sind die Akten derjenigen Stelle zu übergeben, die ihre Aufgaben übernimmt. Anderenfalls sind sie der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamts zu übergeben (§ 9b Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz). * Wenn Adoptierte das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie deren Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht erfolgt unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden. Angaben zur Lebensweise der Mutter oder zu mutmaßlichen Vätern, deren Vaterschaft nicht feststeht, sind daher nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt oder das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im konkreten Einzelfall höher zu bewerten ist als das Interesse der Betroffenen an einer Geheimhaltung. Insofern ist durch die Fachkraft eine entsprechende Güterabwägung vorzunehmen (§ 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz). * Adoptierte können ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ohne Zustimmung ihrer Adoptiveltern in den Geburtseintrag Einsicht nehmen oder eine Abstammungsurkunde erhalten. Aus diesen Dokumenten gehen die damaligen Personalien der leiblichen Eltern hervor (§ 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz).
Ich hab jetzt noch eine Frage: Habe ich gute Chancen etwas zu erfahren? Ich meine...ich bin erst 20 Jahre alt, meine Adoption liegt noch nicht so lang zurück. Meine größte Angst ist, dass ich ins JA komme und man mir sagt, dass es meine Akte nicht mehr gibt.
Ich glaube das ist unwahrscheinlich. Ich kenne mich damit nicht aus, aber das JA sollte die Akte noch haben. Du hast ja ein Recht darauf zu erfahren wer deine leiblichen Eltern sind, wobei vermutlich oft nur die Mutter angegeben ist. Da ich selber aber nichts damit zu tun habe, kann ich dir nichts genaues sagen. Und die Gesetztestexte kenne ich auch nicht.
(1) Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs.1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten. (2) Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen.
mit achtzehn ist mensch volljährig, und da sollte jeder nach eigenen bedürnissen mit seinem a-status umgehen können. du kannst ab volljährigkeit z.b. auch ohne einverständnis deiner a-eltern heiraten, wählen u.v.m. - nur nicht ohne weiteres deinen ursprung recherchieren? es wird allerhöchste zeit, daß diese bevormundung volljähriger menschen endlich aufhört!!! das als voraussetzung geforderte einverständnis der a-eltern scheint mir eher eine über die volljährigkeit hinausgehende, altersUNabhängige und dazu überholte kontrollfunktion in richtung wissensstand, aktionen des angenommen kindes zu sein, dem eigentlich vertrauen - und nicht kontrolle zugrunde liegen sollte! unabhänig davon ist es immer noch die entscheidung jedes einzelnen, wie er damit umgehen will und kann. die an entsprechenden stellen/ämter unseren lebensanfang verwalten, sind nämlich sehr wohl auch ohne einverständnis der a-eltern in der lage, den datenschutz zu berücksichtigen! gerade dieser punkt macht adoptierte zum eigentum anderer!
du kannst ohne weiteres eine vollständige komplette (incl. randvermerke) abschrift deines geburtseintrages bei dem standesamt anfordern, an dem deine geburt gemeldet wurde (meist dort, wo deine amtsgerichtsakte aufgehoben wird).
darin müßte zumindest deine abstammung mütterlicherseits (falls der vater nicht angegeben wurde), der geburtsort, geburtszeit, wer die geburt gemeldet hat usw., also sämtliche zu dem zeitpunkt bekannten infos, vor allem der name und damaligen anschrift deiner mutter enthalten sein. wenn du also erst mal nicht möchtest, daß deine a-eltern etwas mitbekommen, könntest du JA und diese unsinnigen gesetzlichen a-hochsicherheitstrakt-hürden umgehen, und mit den daten deiner mutter auf eigene faust nachforschungen anstellen, z.b. bei einwohnermeldeämtern, internet usw.
deine leibliche mutter müßte allerdings, wenn du sie kennen lernst, widerum ihr einverständnis zur akteneinsicht geben - entmündigung hoch drei ... viel glück und kraft bei der suche!
da muss ein missverständnis vorliegen. ich verweise nochmal auf das adoptionsvermittlungsgesetz § 9b, Satz 2: (2) Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen. In der Praxis wird es wohl so gehandhabt, dass Passagen mit schützenswerten Belangen Dritter nicht vorgelegt oder vorgelesen werden, bzw. kopien entsprechend geschwärzt werden. bezuglich des suchens meiner tochter ist mir bekannt, dass sie über mehrere jahre hinweg immer wieder einblick in ihre vermittlungsakte genommen hat um vor allem die informationen, die sie von ihren adoptiveltern bekommen hat, mit den informationen in der akte zu vergleichen. ich denke es hat auch wenig sinn vorab darüber zu grübeln was jugendamt oder vermittlungsstelle sagen oder tun könnten. Jetzt geht es zunächst darum beim jugendamt oder der vermittlungsstelle anzurufen und einen termin zu vereinbaren. sollten sich dann irgendwelche probleme ergeben, dann lässt sich über weitere schritte nachdenken.
habe deine Fragen gelesen, bitte überlege dir was du willst und bleibe Stark, es werden Antworten kommen die dir weh tun werden. Fragen, aus dem Warum, wieso, weshalb!
Versuche dir die Liebe deiner Eltern zu erhalten und versuche nichts zu verheimlichen , rede lieber offen, denn sie können dir sehr oft halgen und viel schon sagen!
Mache dich auf den Weg, denke dran, es gibt einen Weg zurück, aber er hat eigentlich schon mit deiner Suche begonnen.
Drücke dir fest die Daumen, die Jugendämter sind manchmal schwer zu knacken!
Ich habe Deinen Weg schon hinter mir. Ich bin mit 18 zum Standesamt meiner Geburtsstadt, da brauchste nur Deinen Perso für. Da bekommst Du dann Deine Abstammungsurkunde. Damit kannst Du dann zum Einwohnermeldeamt gehen und bekommst mit etwas Glück den aktuellen Namen und die aktuelle Adresse Deiner H-Mutter. Das ist der "einfachste" Weg. Mit dieser Information kannst Du dann Deine H-Mutter direkt kontaktieren.
Die Alternative ist, dass Du beim JA anrufst und denen sagst dass Du vor 20 Jahren adoptiert wurdest und auf der Suche bist. Die werden Dich dann an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten. Du kannst dann (schriftlich) Akteneinsicht beantragen. Solltest Du nicht wollen dass Deine Ado-Eltern das erfahren werden die Teile wo etwas über sie drin steht entfernt. Mach Dir nur nicht allzu viele Hoffnungen auf Antworten was die Akte angeht. Ich wurde vor 28 Jahren adoptiert und meine Akte ist zwar noch da, aber es steht fast nichts drin. Das JA kann dann für Dich auch Deine H-Mutter kontaktieren. Sie würde dann einen Brief vom JA bekommen das ihre Tochter sie sucht und das sie sich beim Ja melden soll. Sollte sie sich nicht auf den Brief melden wird das JA es nach einiger Zeit noch telefonisch probieren um zu erfahren warum sie sich nicht meldet. Du bekommst dann vom JA Post (solltest Du noch bei Deinen A-Eltern wohnen würden sie das natürlich evtl. mitbekommen). Wenn Deine Mutter Dich (und Du Deine Mutter) dann sehen wollt, dann könnt ihr einen Termin beim JA ausmachen und Euch da auf neutralem Boden mit einem Menschen vom JA das erste mal treffen. Dieser Briefweg übers JA kann allerdings daaaauuuueeerrrnnnn
Ich habe damals den ersten Weg übers Standes- und Einwohnermeldeamt eingeschlagen und meine Mutter auf eigene Faust gesucht und gefunden. Das JA hat dann zwei meiner insgesamt 10 (!!!!!) Geschwister (so wie im zweiten Weg beschrieben) für mich ausfindig gemacht, die anderen habe ich alleine gefunden. Ich habe mitlerweile mit fast allen meinen Geschwister (bis auf zwei...der eine ist noch zu lütt und die andere...lange geschichte ) und meinem H-Vater kontakt. Der Kontakt zu meiner H-Mutter ist wegen übermäßigem Alkoholkonsum ihrerseits wieder abgebrochen.
Insgesamt hat meine Suche 10 Jahre gedauert.
Ich wünsche Dir bei Deiner Suche viel Erfolg. Für mich ist es mit dem finden und Kennenlernen meines Vaters Anfang diesen Jahres so, als hätte ich endlich die nötigen Puzzleteile gefunden die mir in meinem Leben noch gefehlt haben. Ich fühle mich endlich komplett.