Auszug aus der "Sächsischen Zeitung vom 11.02.2008"
Sachsen zahlt künstliche Befruchtung für kinderlose Paare
Ab März wird der Freistaat Ehepaaren, die ungewollt kinderlos sind, den neuen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung zahlen. Das Sozialministerium übernimmt ab der zweiten Behandlung den Eigenanteil der Eltern für die Arztkosten. Das sind, abhängig von der Behandlungsmethode, bis zu 3 600,00 €. Nur die Medikamente müssen die Paare auch künftigteilweise selbst bezahlen. Seit der Gesundheitsreform 2004 übernehmen die gesetzlichen Kassen nur noch die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung - und auch das nur für maximal drei Versuche -. Seither ging die Zahl der Behandlungen in Sachsen um rund 60 % auf etwa 1100 jährlich zurück. Statistisch kommen somit rund 300 Babys weniger zur Welt. Nach Angaben der Reproduktionsmediziner ist dafür der Eigenanteil für die Paare verantwortlich.
Die Bundesregierung lehnt bislang einen Vorstoß des Bundesrates ab, die Krankenkassen wieder voll in die Pflicht zu nehmen. Das Sozialministerium rechnet damit, dass mit dem bundesweit einmaligen Zuschuss die alten Zahlen wieder erreicht werden können.
... Das Sozialministerium orientiert sich am Sozialgesetzbuch und an der Richtlinie der Bundesärztekammer. Künstliche Befruchtungen werden demnach nur durchgeführt, wenn die Frau nicht jünger als 25 und maximal 40 Jahre alt ist. Der Mann darf höchstens 50 Jahre alt sein. Zudem muss es mindestens ein Jahr lang mit Hauptwohnsitz in Sachsen gemeldet sein. Hinzu kommt: Der Freistaat gewährt den Zuschuss nur, wenn das Paar verheiratet ist.
Das stieß bei Grünen und FDP im Landtag auf Kritik. Das Bundesverfassungsgericht hält eine solche Regel aber für verfassungsgemäß. (Bericht von Christine Clauß)