Anfang September 1995 war unser Termin bei Frau Kienzle. Verschiedene Unterlagen waren vorzulegen; Gesundheitszeugnis, Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft, polizeiliches Führungszeugnis, Belege über unsere finanzielle Situation, ein Lebensbericht. Dann unsere Wünsche: Welches Alter, welches Geschlecht und welche Form von Adoption. Und denn am Herzen läge? Diesen verschiedenen Anträge und Formalitäten Genüge zu tun stellte sich oft als schwieriger heraus, als wir anfangs angenommen hatten. Zum Beispiel: Mein Vater wurde in der heutigen Tschechei geboren, und deshalb brauchten wir jetzt einen Deutschstämmigkeitsausweis.für ihn. Wir mussten seine Herkunftsgeschichte bis 1920 zurückverfolgen. Allerdings wussten weder meine Mutter noch die Schwester meines Vaters Genaueres über seine Zugehörigkeit zur Wehrmacht und andere biographische Daten. Wir haben an alle möglichen Ämter geschrieben und es war fast ein Wunder, dass wir es dann doch eines Tages geschafft hatten, sämtliche nötigen Zeugnisse vorzulegen. Alle wirkten mit. Meine Schwester brachte mir noch Kindheitszeugnisse unseres Vaters. Manche Dokumente waren auch verloren, da meine Eltern Flüchtlinge gewesen und Alexanders Eltern im Krieg ausgebombt worden waren. Deshalb gestaltete sich die Suche nach den Unterlagen wirklich sehr mühsam. Ich weß auch heute noch nicht, welche Konsequenzen es wohl gehabt hätte, wenn wir gewisse Papiere nicht hätten beschaffen können.
Aus: „Darf ich Mama zu dir sagen?“ Eberdingen 2008, Seite 48
Nun habe ich eine Frage an die Adotiveltern. Sind euch ähnliche Anforderung bei der Prüfung eurer Adoptionseignung auch gestellt worden? Für den Terminus „Deutschstämmigkeitsausweis“ habe ich nur zwei Belegstellen aus dem besetzten Polen (1939 – 1945) gefunden. Ich halte auch die Behauptung für absurd, dass Angaben über die Zugehörigkeit zur Wehrmacht sowie alte Schulzeugnisse der Eltern der Antragsteller vorzulegen sind. Wie glaubwürdig sind diese Angaben?
Himmlers Raumplanung im Osten: Der Generalplan Ost in Polen, 1940-1944 - Google Buchsuche-Ergebnisseite von Bruno Wasser - 1993 - Social Science - 349 Seiten 1 Bruno Wasser 1993 Birkhäuser ca-print-springer-springer_birkhauser LCCN94136683 ISBN3764328525 3764328525 ISBN9783764328528 9783764328528 OCLC30112358 books.google.de/books?isbn=3764328525...
solche Anforderungen wie beschrieben sind nie an uns gestellt worden. Wir haben das Adoptionsverfahren 1997 angefangen. Dagegeben hätten wir uns auch ernsthaft verwehrt. Ich habe auch noch nie von anderen Adoptiveltern ähnliches gehört. Was natürlich nicht ausschließt, dass es Sachbearbeiter bei JAs gibt, die so etwas tatsächlich verlangen.
sowas wurde von uns nicht verlangt. Nach der Adoption kann man ein Verfahren anleiern, da geht's dann um die väterliche Seite, da kann man dann anhand der Angaben (in etwa, so wie Du beschrieben hast), nachverfolgen, ob das A-Kind dann tatsächlich Deutscher ist (geht nur über die Linie des Vaters), das nennt sich dann Staatsangehörigkeitsausweis, da brauchte man allerdings keine Dokumente vorlegen, die gaben sich mit den Angaben zufrieden. Dieses Dokument ist 10 Jahre gültig - aber wenn man es einmal gemacht hat, dann wird sich an der Staatsangehörigkeit des Kindes ja wohl nichts ändern.
Das haben wir nach der Adoption gemacht, um zu 100 % sicherzugehen, daß unsere Kinder wirklich Deutsche sind - und damit keiner auf die Idee kommt, sie eines Tages rauszuschmeißen (auszuweisen).