Ich hab mal eine frage wegen der namens gebung. ich würde meinem baby gerne einen namenn geben. er soll Fabiano heissen. kann ich dem jungendamt sagen das er den namen behakten soll?
natürlich kannst Du dem JA sagen, dass dein Baby den Namen, den du ihm gegeben hast - nämlich Fabiano - behalten soll, du kannst das auch mit den Adoptiveltern selbst vereinbaren, wenn Du das willst. Und, wenn Du wirklich entschlossen bist, Dein Kind zur Adoption zu geben, bitte gib ihm einen Brief mit und vielleicht Fotos von Dir und dem Vater und den Geschwistern. Das ist wirklich wichtig für Euer Kind. Du kannst diesen Brief auch beim Jugendamt hinterlegen, so dass Fabiano, falls er mal auf die Suche geht, ihn beim Jugendamt vorfinden wird.
Ich (Adoptivmutter von zwei Kindern, mittlerweile 11 u. 9 Jahre alt) finde es sehr schade, dass unsere Kinder keine Briefe von ihren leiblichen Müttern bzw. Eltern haben und diese auch jeglichen Kontakt (Briefkontakt) bisher ablehnen bzw. nicht antworten. Falls Du noch Fragen hast, die ich Dir als Adoptivmutter beantworten kann, ich erzähl Dir gern alles, was Du wissen willst.
glaub mir,die entscheidung hab ich mir lange durch den kopf gehen lassen, und sie ist mir sehr sehr schwer gefallen, dennoch möchte ich dem kleinen die möglichkeit geben,wenn er denn will, das er weiss warum ich das getan habe,und was meine gedanken zu ihm sind. ich liebe ihn,keine frage, aber ich weiss das er es bei mir nicht gut haben wird, und er soll in einer gefestigten umgebung aufwachsen, er soll alles an gefühlen und ruhe bekommen die er braucht. ich habe ja schon über den brief nachgedacht, nur angst das er ihn nie bekommen wird. geht es denn das ich kontakt zu den adoptiv eltern habe vorher? ich dachte immer das es nicht geht. mein kleiner soll alles erfahren können was er wissen will. wer wir sind, ob er geschwister hat und so weiter,all das wird er dann aus diesem brief erfahren.
mir geht es echt nicht sehr gut bei dem gedanken, aber ich steh da im hintergrund, es geht vordergründig um den kleinen und dem soll es gut gehen. bitte versteh mich nicht falsch, ih denke dabei nur an den kleinen.
es gibt zwar offiziell nur die "incognito"adoption, aber in vielen Jugendämtern wird die halboffene oder auch die offene Adoption inzwischen praktiziert. Bei der halboffenen Adoption bedeutet das, dass Du von den Adoptiveltern Fotos und Briefe übers Amt bekommst, die Adoptiveltern vielleicht auch vorher kennenlernst. Bei der offenen Adoption kannst Du die Adoptiveltern auf jeden Fall kennenlernen und auch später im Kontakt bleiben. Es hängt aber von dem "good will" der Adoptiveltern ab, ob sie das auch später so handhaben, weil es offiziell eben nur die Incognito-Adoption gibt. Aber wenn du beim JA bist, kannst Du Deiner Sachbearbeiterin sagen, dass Du eine offene Adoption möchtest und die Adoptiveltern vorher kennenlernen willst. Dann kann die Sachbearbeiter/in ein Adoptivelternpaar aussuchen, die dazu bereit sind und zu denen Dein Kind auch paßt. Ich wünschte, meine Kinder hätten eine solche leibliche Mutter, die sich so viele Gedanken macht ... Ich glaube Dir gerne, dass es Dir bei dem Gedanken, deinen Sohn wegzugeben, nicht gut geht. Diese Entscheidung wird Dein ganzes weiteres Leben beeinflussen - ich hoffe, Du bist Dir wirklich der Tragweite bewußt.
ich mach mir aber auch gedanken darüber ob es der kleine später auch will das ich eine sogenannte offene mache. denn ich handel komplett im sinne meines sohnes. fabiano soll es gut gehen, sehr gut. ich danke dir für deine antworten.
Hallo Fabiano! Ich find´ die Idee mit dem Namen auch gut! Bei uns war es so, dass wir die leiblichen Eltern persönlich kennenlernen konnten. Die abgebenden Eltern hatten uns selber nach einer Vorabauswahl der Sozialpädagogin als Bewerber in Betracht gezogen. Sie wollten uns aber persönlich kennenlernen und danach entscheiden. Die Entscheidung fiel schon während des Treffens auf uns und genau in diesem Gespräch haben wir alle zusammen den Namen für den Kleinen ausgewählt. Er trägt diesen Namen jetzt als Erstnamen. Als Zwischennamen hat er den Namen bekommen, den wir sonst gewählt hätten. Kontakt besteht über Briefe und Fotos die wir an´s JA senden und die L-Eltern abholen können, wenn sie möchten. Ich meine wenn Du Dich zur Adoption Deines Kindes entschieden hast, hast Du alle Rechte, das Beste für Deinen Sohn zu verlangen! Heißt, wenn Du die Menschen kennenlernen möchtes, die Deinen Sohn großziehen dann steht Dir das zu! ( Glaub mir es gibt genügend Bewerber die Deinem Wunsch nachkommen werden!!!) Und wenn Du nicht sicher bist, ob Dein Sohn Deinen Brief tatsächlich erhält, lass ihn doch in der Adoptionsakte des JA hinterlegen. So kannst Du zumindest sicher sein, dass er ihn erhält wenn er einmal mit 16 oder 18 Akteneinsicht haben möchte. Viele Grüße von Tomma!
ich bekomme hier soviele infos. danke euch. das Ja hat mir nicht gesagt das ich die eltern kennen lernen darf vorher. ich denke ich erde dann auch alles weitere mit dem adoptiv eltern besprechen. denn all das was ich hier an infos bekomme, hat mir dort keiner gesagt.
Zitat von Fabianoich bekomme hier soviele infos. danke euch. das Ja hat mir nicht gesagt das ich die eltern kennen lernen darf vorher. ich denke ich erde dann auch alles weitere mit dem adoptiv eltern besprechen. denn all das was ich hier an infos bekomme, hat mir dort keiner gesagt.
Diese Erfahrung haben hier viele abgebende Mütter gemacht. Die Infos durch das Amt gehen gegen Null. Hast Du Dir hier im Forum mal Beiträge von adoptierten kindern durchgelesen? Viele haben die Erfahrung gemacht, dass die materielle Sicherheit bei den AEltern nicht das Trauma des abgeben seins aufheben kann.
ja hab ich. und ich bin mir auch dessen bewusst, doch mir bleibt keiine wahl,deshalb will ich himmel uund hölle in bewegung setzten,das ich die aeltern kennen lernen darf und das ich auch kontakt(wenn auch nur per mail) halten kann, so das wenn der kleine alt genug ist,sagen kann ich will kontakt. oder aber die a letern sagen. der kleine braucht dich egal in welcher form. ich will mich ihm nicht komplett verschliessen keineswegs. doch es geht nicht anders als das was ich in bewegung gesetzt habe
Ich setze es nun vorsichtshalber auch hier noch einmal rein. Du bist verheiratet. Als Kindesvater gilt Dein Ehemann, auch wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits geschieden sein solltet. Und auch der Kindesvater muss der Adoption des Kindes zu stimmen. Du kannst das nicht alleine entscheiden.
§ 1747. BGB (1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.
(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmen- den nicht kennt.
Zitat von burkhardIch setze es nun vorsichtshalber auch hier noch einmal rein. Du bist verheiratet. Als Kindesvater gilt Dein Ehemann, auch wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits geschieden sein solltet. Und auch der Kindesvater muss der Adoption des Kindes zu stimmen. Du kannst das nicht alleine entscheiden.
§ 1747. BGB (1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht.
(2) Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Sie ist auch dann wirksam, wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmen- den nicht kennt.
Das was Burkhard schreibt ist sehr wichtig und sollte unbedingt beachtet werden.
es ist zwar hart, wenn man einer liebevollen Mutter, wie Du es sicher bist, den Wind aus den Segeln nehmen muss, aber ich werde das jetzt gnadenlos tun:
Das, was Du Dir da erhoffst, ist reiner Wunschtraum. Was auch immer Du mit dem Jugendamt ausmachst, Du hast kein Recht auf die spätere Einforderung dieser "Abmachungen"!!
Wenn die A-Eltern später doch der Meinung sind, dass sie selbst einen Namen vergeben wollen, werden sie das tun, denn das ist ihr gesetzlich verbrieftes Recht.
Wenn die A-Eltern der Meinung sind, dass ein Kontakt zu der H-Mutter schadet, dann werden sie diesen unterbinden, auch wenn das Jugendamt dagegen sein sollte, denn nun sind sie die Verantwortlichen für das Kind!
So sieht das im schlimmsten Fall aus und dagegen kannst Du gar nichts machen! Rechne also erst einmal lieber mit der übelsten Variante und frage Dich, ob Du das aushalten könntest.
Liebe Coernelia, danke für Dein Statement, ich hätte es nicht besser schreiben können. Auch wenn es Fabiano nicht gefällt, aber die harten realistischen Verfahrensweisen sind doch ausreichend bekannt, Du hast als Herkunftsmutter immer "die Brille auf". Letztendlich entscheiden dann in dem Fall immer die Adoptiveltern, da kann kein Amt mehr mitreden oder einfordern. Wir Herkunftsmütter haben indiesem Moment alle Rechte abgegeben und müssen damit ein ganzes Leben klarkommen.
Auch müssen wir uns damit abfinden, dass wenn uns unsere Kinder suchen und finden sie nicht mit wehenden Fahnen auf uns zukommen, wir müssen auch damit rechnen, dass sie uns dauerhaft ablehnen.
Auch die A-Eltern werden immer versuchen, den Kontakt zu den H-Eltern zu unterbinden, es gibt sehr wenig A-Eltern, die einen Kontakt zu den leiblichen Eltern praktizieren.
Ich möchte auch heute sagen, Fabiano überdenke es noch einmal, die Ämter werden Dir immer wieder nur das sagen, was die wollen, damit Du Dein Kind abgibst. Was denkst Du warum im Moment die Adoptionsraten so sinken?