Hallo, wir sind neu hier und haben seit einiger Zeit beschlossen ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Sind noch in den ersten Schritten, was auch die Auswahl der jeweiligen Träger betrifft. Waren letzte Woche beim zuständigen Jugendamt in Berlin/Brandenburg. Wirklich schlauer sind wir jetzt auch nicht, das Meiste wussten wir auch schon vorher. Klar ist allerdings, dass wir uns einen Träger suchen müssen. Der einzige Berliner Träger hat uns formlos vor einer Weile abgelhnt, da mein Mann mit 48 Jahren wohl generell zu alt ist. Uns würden Erfahrungsberichte im Umgang mit Adoption und der Austausch von adoptivwilligen Paaren sehr helfen. Schöne Grüße bis bald keira
Hallo Keira, ich habe gerade Ihren Beitrag hier gelesen und möchte soviel dazu sagen, Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen sind die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, einige Jugendämter sowie die für die internationale Adoption zugelassenen Vermittlungsstellen freier Träger. Über das Alter eines Adoptionswilligen kann ich nur soviel sagen, dass, wer ein Kind adoptieren möchte, egal ob im In-oder Ausland, muss nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei gemeinschaftlicher Adoption durch ein Ehepaar muss einer der Ehegatten ein Mindestalter von 25 Jahren haben, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Eheleute können ein Kind grundsätzlich nur gemeinschaftlich adoptieren.
Die Dauer des Adoptionsvermittlungsverfahrens im Ausland hängt zum einen von dem gewählten Herkunftsland des Kindes ab. Zum anderen aber auch, ob die Vermittlung durch die zentralen Adoptionsstellen, örtliche Jugendämter oder freie Träger erfolgt. Die Bandbreite reicht von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland leben und dort ein Kind adoptieren wollen, kann es sein, dass ausländische Adoptionsbehörden eine Bescheinigung über die rechtliche Befähigung zur Adoption nach deutschem Recht verlangen. Eine solche Bescheinigung erstellt auf Antrag die Bundeszentrale für Auslandsadoption. Diese Bescheinigung bezieht sich dabei allerdings nur auf die rechtliche Befähigung zur Adoption und ist keine Adoptionseignungsbescheinigung.
Ausführliche Informationen rund um das Thema "Auslandsadoption, internationale Adoption" finden Interessierte auf der Internetseite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption. Die Adresse: Bundeszentralstelle für Auslandsadoption Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn Postanschrift: 53094 Bonn
Vielleicht hilft Euch diese Information ein wenig weiter. Ich wurde selbst auch Adoptiert und es wäre schön, wenn Ihr mich mal auf meiner Homepage besuchen würdet. Viel Glück und LG Pat
Zitat von keiraHallo, wir sind neu hier und haben seit einiger Zeit beschlossen ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Sind noch in den ersten Schritten, was auch die Auswahl der jeweiligen Träger betrifft. Waren letzte Woche beim zuständigen Jugendamt in Berlin/Brandenburg. Wirklich schlauer sind wir jetzt auch nicht, das Meiste wussten wir auch schon vorher. Klar ist allerdings, dass wir uns einen Träger suchen müssen. Der einzige Berliner Träger hat uns formlos vor einer Weile abgelhnt, da mein Mann mit 48 Jahren wohl generell zu alt ist. Uns würden Erfahrungsberichte im Umgang mit Adoption und der Austausch von adoptivwilligen Paaren sehr helfen. Schöne Grüße bis bald keira