(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
Ich betrachte mich auch noch nach 22 Jahren als Elternteil meiner Tochter, trotz Adoption. Demnach müsste ich sowohl das Recht, als auch die Pflicht zum Umgang haben. Aber die Adoptionsgesetzgebung ist anders, bis hin zu dem, was in meinen Augen Urkundenfälschung ist, die Änderung der Geburtsurkunde. Dadurch werden die Herkunftseltern in den Status der Nichtexistenz versetzt. Rechtlich nicht existent, also auch keinerlei rechtlichen Ansprüche. Gleichzeitig verbürgt das Verfassungsgericht jedem Menschen das Recht auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft. Wo bleibt da die Logik?
ZitatIch betrachte mich auch noch nach 22 Jahren als Elternteil meiner Tochter, trotz Adoption. Demnach müsste ich sowohl das Recht, als auch die Pflicht zum Umgang haben. Aber die Adoptionsgesetzgebung ist anders, bis hin zu dem, was in meinen Augen Urkundenfälschung ist, die Änderung der Geburtsurkunde. Dadurch werden die Herkunftseltern in den Status der Nichtexistenz versetzt. Rechtlich nicht existent, also auch keinerlei rechtlichen Ansprüche. Gleichzeitig verbürgt das Verfassungsgericht jedem Menschen das Recht auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft. Wo bleibt da die Logik?
Gruss Burkhard
wenn da überhaupt von logik die rede sein kann ... mit der unterschrift zur abgabe (egal wie zustande gekommen) ist die umgangs-elternpflicht der natürlichen eltern gesetzlich aufgehoben und geht in die soziale elternschaft über. was bleibt ist die leibliche (oftmals auch ungeklärte) herkunft, und damit dürfen wir dann, egal wie, leben. gefühle und bedürfnisse der betroffenen finden in der a-gesetzgebung keine berücksichtigung.
das permanente verweisen auf offenere (aber gesetzlich irrelevante) lockerungen bei neuadoptionen mögen lichtblicke sein, die den älteren adoptionsjahrgängen wenig helfen! logischerweise gibt es mehr alt-adoptionen, deren konflikte erst heute zum tragen kommen! wenn schon 'modernisierte' adoptionen, dann auch ein reformiertes a-system, gesetze, rechte - vor allem MIT nachsorge!
da werden kinder quer durch D und über kontinente transportiert, und später darf jeder nach seinen dokumenten suchen (wenn sie denn herausgerückt werden), die für adoptierte aber enorm wichtig sind (sich somit zuordnen können, evtl. kontakte wieder aufleben lassen), für die sich später dann aufgrund der verflossenen zeit und wechsel der institutionen niemand mehr so recht zuständig fühlt.
es gibt zu wenig professionelle stellen, die, ohne daß a-betroffene in unglaublich belastende suchmaschinerien geraten (um herkunft und hintergrund klären zu können) sich tatsächlich dann zuständig fühlen, sich der probleme der 'altfälle' annimmt und vermittelnde hilfe anbietet ... *träum :-/*
warum gibt es z.b. nicht vier (nord/süd/ost/west) zentrale anlaufstellen in D, die je nach zuständigkeitsbereich sämtliche a-unterlagen von vermittlungsstellen und ämter bündeln, auf anfrage termine anbietet, weiter hilft, auskunft gibt?
in GZA-stellen der JÄ trifft man noch zu häufig auf verknöcherte mitarbeiter/innen, die offenbar wichtigeres zu tun haben als behilflich zu sein und nach eigenem gutdünken (und tempo ...) agieren!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die von mir angepsrochene GZA zwar recht aufgeschlossen war, aber ihre Befugnisse bzw. ihr Agitationsrahmen wohl doch sehr begrenzt war/en, da die einzelnen Jugendämter bzw. Adoptionsstellen autonom arbeiten können. Enis
Habe ich leider auch nicht gefunden, es gibt nur einen "Aktionsrahmen"
Meiner Meinung nach Ist Agitation laut Wikipedia:
Bei der Agitation tritt das aufklärerische Moment in den Hintergrund. Stattdessen wird - wie bei ihrem Pendant, der Propaganda - u. a. auf Emotionalisierung, Suggestion, Polarisierung und Vereinfachung gesetzt, um unter Umgehung von Gegenargumenten, Abwägungen oder weiterführenden Überlegungen Stimmungen zu erzeugen bzw. Massenbewegungen unter einem meist sehr pauschalen und populistischen Motto zu formieren und zu einigen. Schlagworte dominieren den Diskurs; Losungen ersetzten insbesondere im Maoismus (und vergleichbaren ideologischen Richtungen) rationale, argumentativ kohärente (in sich schlüssige) Programmatiken (vgl. Mao-Bibel).
Meist straff organisierte Kundgebungen gehören unverzichtbar zum Repertoire der Agitation.
und der Rahmen ist dann dazu Aufklärungsrahmen, so definiere ich den Agitationsrahmen
Ich betrachte mich auch noch nach 22 Jahren als Elternteil meiner Tochter, trotz Adoption. Demnach müsste ich sowohl das Recht, als auch die Pflicht zum Umgang haben. Aber die Adoptionsgesetzgebung ist anders, bis hin zu dem, was in meinen Augen Urkundenfälschung ist, die Änderung der Geburtsurkunde. Dadurch werden die Herkunftseltern in den Status der Nichtexistenz versetzt. Rechtlich nicht existent, also auch keinerlei rechtlichen Ansprüche. Gleichzeitig verbürgt das Verfassungsgericht jedem Menschen das Recht auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft. Wo bleibt da die Logik?
Gruss Burkhard
Aber es geht ja hier um das Recht des "Kindes"auf Kenntnis seiner Abstammung !!! Du als abgebender Vater verlierst nunmal durch eine Adoption alle Ansprüche, anders bei einer Pflege.
Zitat von MIMINAAber es geht ja hier um das Recht des "Kindes"auf Kenntnis seiner Abstammung !!! Du als abgebender Vater verlierst nunmal durch eine Adoption alle Ansprüche, anders bei einer Pflege.
Richtig ist, dass es um die Rechte des "Kindes" gehen sollte. Allerdings ist sein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung kaum in die Tat umzusetzen, solange es im freien Ermessen der Adoptiveltern liegt, ihre Kinder über die Adoption aufzuklären. Es ist die kafkaeske Situation, dass man nach nichts fragen kann, von dem man von vornerherein nichts weiß (wenn die Adoptiveltern eben nicht mitspielen).
Jaaaaaa!!! und es ist unbegreiflich, dass AdoEltern nicht dazu verpflichtet werden, das Kind ungefragt behutsam von Anfang an in die Situation einzuführen. Klar wird es ihnen empfohlenm aber wie es mit Empfehlungen so läuft, sehn we ja alle am Rauchen. Wenn alle sich an die Empfehlung des Gesundheitsministers halten würden, die immer schön fett auf der Packung steht,wär die Tabakindustrie doch insolventer als Herti. Pino
Das ganze Adoptionswesen folgt genau den gleichen Regeln wie alles andere auch: derjenige, der am längeren Hebel sitzt, hat meistens das Sagen, egal was der Gesetzgeber denkt. Man verfolge nur aufmerksam die täglichen Nachrichten und vergleiche dazu die jeweilige Gesetzeslage! Nur zu oft bekommen Menschen von allen Seiten Fürsprache, aber irgendwelche windigen Rechtsverdreher sorgen für das "Recht des Stärkeren".
Wenn ich mir so die unzähligen Beiträge genervter, frustrierter, enttäuschter Adoptierter gerade zum Thema Herkunftssuche ansehe, dann kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, dass unser praktiziertes Adoptionswesen nicht immer zum Wohle der Adoptierten abläuft.