Hallo! Ein Kind wurde von der Mutter freiwillig in eine Pflegefamilie gegeben und lebt dort schon 1 Jahr (ist jetzt 1 Jahr und 4 Monate alt) .Es steht von vorneherein fest, dass es nur vorrübergehend ist und die Mutter ihr Kind wieder haben möchte. Das Jugendamt versucht jetzt eine Rückführung zu verhindern. Nun wurde von der Mutter Klage auf Herausgabe eingereicht (bzw die Anwältin reicht diese am Montag ein). Nun sagte die Anwältin, dass der neue Mann der Mutter das Kind auch adotieren könnte. Er war schon in der Schwangerschaft mit der Mutter zusammen. Der Vater kümmert sich garnicht. Meldet sich erst seitdem das Kind in der PF ist bei diesen ca. alle 2 Monate mal (per Telefon).
Was würde das denn an der Situation ändern? Bzw wie würde so etwas von statten gehen?
Es war leider keine Zeit mehr darauf weiter ein zu gehen.
Die Stiefkindadoption ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Nach Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil, dem Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Kindes und der Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten bzw. verpartnerten Elternteils beim Notar spricht das Vormundschaftsgericht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt und der Vormundschaftsrichter in der persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken gegen die Adoption bekommen hat. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwendig. Hat das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Einwilligung evtl. schon ab 10 oder 12 Jahren notwendig. Sind weitere Kinder des Stiefelternteils vorhanden, werden diese zur Adoption befragt. Rein erbrechtliche Gründe können gegen eine Adoption nicht erfolgreich vorgebracht werden. Das Besondere an der Stiefkindadoption ist, dass - anders als bei anderen Adoptionen - das rechtliche Abstammungsverhältnis zu dem mit dem Annehmenden verheirateten bzw. verpartnerten Elternteil aufrecht erhalten und nur das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet wird. Dadurch wird das Kind dann ein gemeinsames Kind der Eheleute bzw. Lebenspartner, was ja gerade mit dieser Art der Adoption bezweckt wird.