Hallo pingsdorf, vielleicht hilft dir das weiter. Hab ich aus dem web, nicht durch eigenen Erfahrungen belegt. Lieben Gruß Pino
Namensänderungen sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes § 3 (1), 11 NamÄndG.
Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Vornamens überwiegt BVerwG, Urteil vom 26.03.2003, Az: 6 C 26/02. zuständig ist das örtliche Standesamt.
mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung:
* exotischer Vorname bei Einbürgerung * Verwechslungsgefahr * Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen * das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar * problematische Schreibweise oder Aussprache * Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen) * Geschlechtsumwandlung In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen.
Möglichkeiten der Namensänderung
* einen weiteren Vornamen hinzufügen * einen Vornamen streichen * einen Vornamen durch einen anderen ersetzen * die Schreibweise eines Vornamens ändern * eine ausländische Namensform verdeutschen
Rufname ändern
Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung. Gerichtsurteil: Hinzufügung eines weiteren Vornamens aus religiösen Gründen
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines 15-jährigen Mädchens auf Änderung des Vornamens stattgegeben. Das Mädchen hatte zur Taufe nach römisch-katholischem Ritus den auf den Namen mehrerer Heiliger zurückgehenden Taufnamen K. erhalten. Diesen Vornamen wollte es seinem Vornamen S. als weiteren Vornamen voranstellen. Damit wollte das Mädchen seinen Übertritt zum römisch-katholischen Bekenntnis auch nach außen verdeutlichen.
Das Verwaltungsbehörden hatten den Antrag abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kind, das noch nicht wesentlich am Rechtsverkehr teilgenommen hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Beifügung eines weiteren Vornamens hat. Voraussetzung sind verpflichtend angesehene Gründe der religiösen Überzeugung. Das öffentliche Interesse an der Vornamenskontinuität ist in derartigen Fällen weniger wichtig.
Wenn man also den vornamen erweitern würde, auf welche Dokumente würde sich das erstrecken?
Muß man dann auch die Geb.urkunde (A-Urkunde) abändern lassen? Auf jeden Fall doch den Ausweis oder?
Mein Sohn zeigt zur Zeit lebhaftes Interesse an Fußball (grrr), und vor allem an den Spielern von einem best. Kontinent. Da wollte er nun seinen ursprünglichen Namen wissen. Und er hätte ihn gern wieder. Ich habe ihm gesagt, wenn es ihn nun arg drücken würde (tut es ihm zufolge aber nicht), dann erkundige ich mich, wo und wie man eine Namensänderung/-erweiterung vornimmt und wie das funktioniert.
Generell warte ich jetzt erst mal ab, aber wenn es ihn arg drückt, dann schreiten wir zur Tat.
Liebe Pingsdorf, ich finde es schön, dass ihr in Erwägung zieht,ihm seinen Geburtsnamen zu geben. Magst du erzählen, warum er ihn nicht schon die ganze Zeit trägt? War er sehr exotisch, oder hat es euch den Aufbau der Eltern/Kind Beziehung erleichert, dass ihr ihm einen Namen gegeben habt?
Es dürfte eigentlich kein Problem sein, den ursprünglichen Namen hinzuzufügen. Ausreichend Begründung habt ihr meiner Meinung. Aber ich bin ja kein Standesbeamter.
Vermutlich erstreckt sich das auf alle Dokumente. Ich finde es sogar besonders wichtig, dass es auf der Abstammungsurkunde erscheint.
Ich habe damals entschieden, die Namensgebung den Adoptiveltern zu überlassen. Mir schien das wie eine Art Ritual, dass sie mehr mit meiner Tochter verbindet und sie anders zu Eltern macht, als ein notarielles Dokument. Obs so war und obs richtig war, wer weiss das schon. Meine Tochter mag ihren Vornamen. Ich hätte sie vermutlich anders genannt, was mich darin bestärkt, dass es richtig war auf die Namensgebung zu verzichten. ich wusste ja nicht, dass ich meine Entscheidung sowieso in die Tonne kloppen kann, weil die Adoptiveltern den Namen nach ihren Vorstellungen ändern können. Nimms nicht persönlich, aber irgendwie finde ich das nicht richtig, besonders bei Inlandadoptionen, wo die Namen normalerweise nicht einmal fremd und schwer aussprechbar sind. Wenn die leibliche Mutter den Namen ausgesucht hat, gehört er dem Kind und es sollte höchstens möglich sein, einen zweiten Vornamen hinzuzufügen. Dann kann der Adoptierte später selber entscheiden.
Jetzt muss ich mich auch mal zu diesem Thema äussern. Also ich habe erfahren, dass wenn man seinen Namen ändern möchte, man zuvor zwei Jahre Adressen sammeln muss und diese dann vorlegen muss. So wird es in der Schweiz gehandhabt. Die Kosten dafür liegen zwischen Fr. 300 und Fr. 500.
Ich finde es ziemlich kompliziert und teuer. Und wir adoptierten Personen können doch nichts dafür wenn unsere Namen geändert wurden. Wie sollen wir denn den Geldbetrag mit neutralen, friedlichen Gedanken bezahlen?
Als ich das erfahren habe, war ich enttäuscht und traurig. Es war wie ein Faustschlag. In letzter Zeit wird in der Schweiz wieder überall Geld gesammelt und nicht nur für das Ausland. Mich trifft das als adoptierte Person. Ich fühle mich dann ungeschätzt. Ich fühle mich im Stich gelassen. Von beiden Ländern. Diese Gesetze machen es uns schwer.