Ich bin seit 7 Jahren mit einer Kubanerin verheiratet. Der "normale" Kindesnachzug meiner inzwischen 16-Jährigen Stieftochter, welche zurzeit noch in Kuba lebt wurde aufgrund ihres Alters von der AB verweigert. Besteht nun die Chance, den Nachzug durch Adoption meinerseits zu "erzwingen"? Wieso der Nachzug nicht früher beantragt wurde? Ging nicht, da meine Frau die permanente Ausreiseerlaubnis kubanischerseits erst letztes Jahr erhalten hat und vorher keine Möglichkeit hatte, die Ausreise ihrer Tochter zu beantragen.
Das Einbürgerungsverfahren ist in der Adoption einer minderjährigen Ausländerin quasi mit enthalten. Jedoch räume ich dem Vorhaben nur geringe Erfolgsaussichten ein, da mir die Erzwingung des Nachzugs vom Stiefkind als Grund unstatthaft erscheint.
Da es dir offensichtlich weniger um die Adoption, als um die Erwirkung einer Ausreisegenehmigung aus Kuba /bzw. einer Einreisegenehmigung nach Deutschland geht, gebe ich dem Versuch auch wenig Chancen. Eine Adoption als Mittel der Erzwingung einer Ausreisegenehmigung empfinde ich als sittenwidrig.
Aber eine verbindliche Auskunft kannst du nur bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption erhalten.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die Tätigkeit der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption sowie Wissenswertes über die Auslandsadoption.
Den Text des Haager Adoptionsübereinkommens sowie die einschlägigen Gesetzestexte können Sie unter der gleichnamigen Rubrik abrufen. Außerdem finden Sie hier die Liste der Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens sowie die Anschriften der Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und der zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen. Unter der Rubrik Aktuelles finden Sie aktuelle Informationen rund um die Auslandsadoption. Die von der Bundeszentralstelle herausgegebene Broschüre können Sie als pdf-Datei herunterladen. Darüber hinaus finden Sie eine Länderliste, in der die rechtlichen Wirkungen einer Adoption bezogen auf die einzelnen Heimatstaaten der Kinder aufgeführt sind. Schließlich finden Sie auch das Merkblatt sowie das Formular zur Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Adoptionsbefähigungsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Sollten Sie Fragen haben, die internationale Adoptionen aus einem der Vertragsstaaten des Übereinkommens betreffen und hier nicht abschließend beantwortet werden, können Sie auch gerne auf einem der oben vermerkten Kommunikationswege Kontakt zu uns aufnehmen. Bei Fragen, die Nichtvertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens betreffen, wenden Sie sich bitte an das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Referat 212 Rochusstraße 8 - 10 53123 Bonn.
Volljährigkeit - Im Cache - ÄhnlichFamiliennachzug, §32 AufenthG Ausländerrecht frag-einen-anwalt.de 2. Juni 2008 ... Nach kubanischem Recht konnte der Sohn zu diesem Zeitpunkt aber noch .... der zwischenzeitlich eingetretenen Volljährigkeit des Sohnes im ... http://www.frag-einen-anwalt.de › Ausländerrecht -