Hallo! Ich bräuchte mal Ratschläge zum Thema Adoption! Ich wurde ungewollt schwanger und entschied mich damals nach mehreren Gesprächen mit den jugendamt für eine Adoption! Damals hieß es nach der Geburt würde das Kind in eine Kurzzeitpflege kommen bis es zur Adoptivfamilie käme und ausser den Papierkram würde ich nichts mehr mit dem Kind zu tun haben! Ich dachte es ist besser als Abtreibung und war damit einverstanden! Als das Kind dann geboren wurde kam es auch in eine Kurzzeitpflegestelle doch alles kam plötzlich anders! Der leibliche Vater dessen Mutter wollten das Kind habenund waren nicht einverstanden mit der Adoption! Er bekam soogar besuchsrecht! Von nun an sollte ich monatlich Unterhalt und Hilfekostenbeitrag zahlen in Höhe von 1158Euro monatlich da es ja nun eine Pflegschaft wäre und ich für mein Kind aufkommen müsste! Nach 8 Monaten starb die Mutter des Vaters und seit dem Tag hat der Vater sich bei dem Kind nicht mehr gemeldet was Beweist das es mehr der Wille seiner Mutter war die Kleine zu sehen! Nun Bitte ich seit einem Weiterm Jahr das Jugend mein Kind endlich in eine Adoptivfamilie zu geben schließlich interssiert sich doch niemand für die Kleine und der Vater hat nun auch der Adoption zugestimmt! Das Jugendamt weigert sich aber die Kleine wäre in der Pflegefamilie angeblich gut intigriert! Auch auf die Bitte ob nicht die Pflegeeltern das Kind abdoptieren hieß es dies wäre nicht möglich! Nun soll ich bis zur verselbstständigung der Kleinen Unterhalt und Pflegekostenbeitrag zahlen und werde ständig mit dem Kind konfrontiert Krankenkasse Gericht Jugendamt usw. so hatte ich mir das nicht vorgestellt ich meine ich hatte mit dem Thema abgeschlossen ich wollte das Beste für das Kind weil ich das nicht kann aber jetzt weiß ich nicht weiter ....... denkt Ihr auch eine Adoption wäre das Beste oder ??? Und ist nicht die Abmachung von damals bindend jetzt wollen ja beide Eltern die Adoption! LG ELLI
oh Estelle,das ist ja eine ganz traurige Angelegenheit.Darf ich dich fragen warum du dein eigen Fleisch und Blut nicht behalten möchtest ? 1158 ist ne ganz schwere Stange Geld..Kannst du dieses denn aufbringen überhaupt ?! Nein du kannst nicht zwingen,das diese Pflegeleute das Kind adoptieren. Sie müssen es selbst wollen.Es sieht aber ganz danach aus ,als ob die Pflegeeltern keine Lust haben auf selbst zahlen ,sondern dich das zahlen lassen.Komische Angelegenheit.Hab ich noch niemals gehört in meinem Leben ehrlich gesagt. *umarm*
Hallo Elli, sicherlich ist eine Adoption nicht unbedingt das beste für Dein Kind. Das beste ist doch immer, wenn das Kind bei seiner Mutter bleiben darf, oder dem Vater oder anderen Verwandten. Nur wenn dies absolut nicht möglich ist sollte überhaupt eine Fremdunterbringung in Frage kommen. Nun hat sich Dein Kind anscheinend schon in der Pflegefamilie eingewöhnt. Ich kann das Jugendamt schon verstehen, dass sie das Kind dort nicht wieder rausholen wollen. Bedenke einmal welche Qual dies für Dein Kind darstellen würde! Erst von Dir getrennt, dann von den jetzigen Bezugspersonen getrennt? Süße, das ist nicht gut!!! Was ich jedoch nicht verstehe ist, dass man Dich jetzt zur Kasse bittet. letztendlich hat doch der leibliche Vater die Zeit verzögert. Dann müßte er doch eigentlich zahlen. leider kenne ich mich damit nicht aus. Warst Du mal beim Amtsleiter des Jugendamtes? Hast Du überhaupt die finanzielle Möglichkeit diese Summe zu zahlen? Ich denke, Deine Sacharbeiterin hat Dich nicht gut aufgeklärt. Wende Dich doch einmal an eine obere Stelle des Jugendamtes.
Liebe Grüße, Bianka (eine Herkunftsmutter, die seit 20 Jahren ihre Entscheidung zur Adoption bereut. Ich wollte auch nur das beste für mein Kind.)
Zitat von SherrySt Es sieht aber ganz danach aus ,als ob die Pflegeeltern keine Lust haben auf selbst zahlen ,sondern dich das zahlen lassen.Komische Angelegenheit.
Nun ja, wenn ich meine Kinder nicht hätte würde ich vielleicht Pflegemutter werden. Aber adoptieren würde ich nicht!!! Da muß es eine andere Lösung geben.
DAs finde ich allerdings auch!Eine andere Lösung muss her. Nur welche ist immer die Frage.Es gibt ja soviele Hilfeleistungen,aber welche ist richtig ?!Das ist immer ein Problem eines jeden Hilfebedürftigen,und wird er oder sie sie auch annehmen ?!
Zitat von BibiBlockstein Was ich jedoch nicht verstehe ist, dass man Dich jetzt zur Kasse bittet. letztendlich hat doch der leibliche Vater die Zeit verzögert. Dann müßte er doch eigentlich zahlen. leider kenne ich mich damit nicht aus. Warst Du mal beim Amtsleiter des Jugendamtes? Hast Du überhaupt die finanzielle Möglichkeit diese Summe zu zahlen?.
Grundsätzlich sind beide Elternteile für den Unterhalt eines Kindes verantwortlich. Auch kann man wohl kaum sagen, dass der leibliche Vater die Zeit verzögert hat. Offensichtlich ist er nicht rechtzeitig von den Adoptionsabsichten informiert worden. Dass auch der nichteheliche leibliche Vater einer Adoption zustimmen muss, ist ja nun schon seit Jahren bekannt. Es müsste sich inzwischen in allen Jugendämtern herumgesprochen haben.
Der Kostenbescheid kommt von der Abteilung für wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes. Er ist insoweit zunächst einmal korrekt. Diesem Bescheid müsste ordnungsgemäß eine Rechts- und Widerspruchsbelehrung, sowie ein Formular zur "Auskunft über Einkommens- und Vermögesverhältnisse" beigefügt gewesen sein. Es ist möglich den Antrag zu stellen, von der Zahlung der Unterhaltsleistung freigestellt zu werden. Von daher gesehen spricht nichts dafür, das Kind aus der Pflegefamilie herauszunehmen.
Was mir sehr auf die Seele geschlagen ist ist die Tatsache, dass sich in dem Bericht der Mutter kein einziges liebevolles oder positives Wort zu ihrer Tochter zu finden ist.
Burkhard, ein Herkunftsvater
Auszug aus einem Unterhaltsbecheid:
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie den monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von XXXXX Euro nicht leisten können, so können Sie bei mir beantragen, von der Zahlung der Unterhaltsleistung befreit zu werden.
Sie können auf Ihren Antrag hin von der Zahlung befreit werden, wenn Sie
> für sich selbst Leistungen der Sozialhilfe erhalten oder > Leistungen nach dem SGB II in Form von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten > mit Ihrem Einkommen Ihren eigenen angemessenen Unterhalt in Höhe von 1.100,00 Euro monatlich (bei einem Elternteil) bzw. in Höhe von 1.900,00 Euro monatlich (bei Verheirateten) nicht sicherstellen können und weniger als 20.000,00 Euro Vermögen (bei einem Elternteil) bzw. weniger als 23.100,00 Euro Vermögen (bei Verheirateten) besitzen. Ein von Ihnen selbst genutztes Wohnhaus bleibt bei diesen Vermögensgrenzen unberücksichtigt.
Wenn Sie eine Freistellung beantragen wollen, benötige ich von Ihnen Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisssen, als insbesondere zu Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Die Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen legen Sie Ihrem Antrag bitte direkt bei. Einen Antragsvordruck habe ich diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
wenn ich Deine Fragestellung so durchlese, denke ich eher, das es nicht das Problem ist, auf Biegen und Brechen eine Adoption schnell "durchzukriegen", sondern die Zahlungen los zu werden. Kann ich verstehen, ob des hohen Betrages, darf ich einmal fragen, wie so ein hoher Betrag zu Stande kommt, bzw. wie wird dieser Betrag ermittelt ? Ich habe da wirklich nicht viel Ahnung, aber wird denn da nicht auch das Einkommen berücksichtigt, schließlich muss man das ja auch zahlen "können" ! Dein Kind wurde nun von der Kurzzeitpflege zum leiblichen Vater / dessen Mutter ( was ich im Übrigen völlig richtig finde, ob nun von dessen Mutter ausgehend oder nicht, das Kind hatte Jemanden ! ) und wieder "zurück" in die Pflege geschoben ? Das war ein munteres Spielchen, ein ganz makaberes : Bezugsperson-wechsel-dich Warum ist es denn nicht möglich, das die Pflegeeltern adoptieren, weißt Du das denn ? Im Grunde wäre es gut ( wenn nicht sogar das Beste, wenn es dem Kind dort gut geht, das weiß ich ja nicht ), wenn das Kind endlich dort bleiben darf, wo es ist. Es kann allerdings wirklich nicht sein, das Du das alles nun zahlen sollst !
Liebe Elli, verstehe mich nicht falsch, denn ich möchte Dich nicht verurteilen für die Art, mit der Du mit diesen ganzen Dingen, die Deine Tochter betreffen, umgehst. Aber es liest sich, als hättest Du gar kein Gefühl für die Lage, in der sich dieser kleine Mensch befand und befindet. Vielleicht macht es nur den Eindruck ( schließlich sieht man hier nur Deine Worte und nicht Dich als Mensch ), oder Du hast das alles schon weit von Dir weggeschoben, aber es würde mich sehr interessieren ! Wenn Du möchtest..... vielleicht willst Du darüber ja auch gar nichts schreiben, das versteh' ich natürlich auch.