hallo! bin mit einer thailänderin verheiratet und gerade dabei ihre kinder 8 und 13 jahre zu adoptieren. habe eigentlich schon fast alle formalitäten erledigt und warte noch auf die adoptionspapiere. meine frage ist folgende: wie ist der vorgang in österreich die adoption anzuerkennen. gibt es eigenes verfahren am gericht und genügt es wenn die thailändischen dokumente beglaubigt und übersetzt werden. danke für info gerhard
Hallo Uli,ich finde es ja prima,dass du die kinder deiner Frau adoptieren möchtest. Ich habe ein wenig Wissen über das Öisländergesetzt,allerdings ist es keine Gewähr auf Richtigkeit.
Es muss erst einmal der leibliche Vater das "ok" geben. Gibt er es nicht bleibt die Vaterschaft bei dem leiblichen Vater. gibt er das "ok" geht es seinen Weg über die Behörden. Dazu nehmt ihr diese thailändischen Unterlagen,.und übergebt es glaub dem "jugendamt"oder wie das so heißt in Ösiland. Fürsorgeamt heißt es ?! Allerdings ist das alles doch keen Problem. Sollten alle in Deutschland sein,ist es nur das "ok" des Vaters was sein muss. Das andere geht über das amt,und es geht schnell. Allerdings achtet darauf ,dass deer leibliche Vater weiterhin an dem Leben seiner Kinder teilhaben kann ,denn ein Recht hat er darauf allemale. Man kann ja eine Absprache irgendwie machen.
Erzähl doczh ein wenig mehr über die Kinder.Wo wohnen sie ?Weiss der Vater darüber Bescheid ?! sind die kinder noch thailand ?! So wenig Wissen habe ich,um adiquat etwas sagen zu können.
Finde es aber sehr schön,dass du dich für deine neuen Kinder so interessierst,und auch Verantwortung übernehmen willst.
Wenn du in Österreich die Kinder deiner thailändischen Partnerin adoptieren willst,dann musst du dich über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der zuständigen österreichischen Behörde erkundigen. Sinnvoller Weise solltest du zunächst eine Anfrage an die österreichische Botschaft in Berlin richten. Du kannst auch mal folgenden Beitrag über die komplikationen einer Auslandsadoption in Österreich lesen.
Einbürgerung: Wenn Kinder Fremde bleiben 21.02.2010 | 20:48 | MARTIN FRITZL (Die Presse)
Ein ausländisches Adoptivkind erhält nicht automatisch die Staatsbürgerschaft. Erst muss ein kompliziertes Einbürgerungsverfahren durchlaufen werden. In den meisten europäischen Ländern läuft es anders.
Für Volksanwältin Terezija Stoisits ist es eine Gesetzeslücke: Wenn Österreicher ein ausländisches Kind adoptieren, so erhält dieses nicht automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern es muss erst ein kompliziertes Einbürgerungsverfahren durchlaufen werden.
»Für Stoisits ist das nicht einsehbar: Es gebe ohnehin schon ein langwieriges und kostenintensives Verfahren, damit die Adoption bewilligt werde. Damit das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhält, ist ein zusätzliches Verfahren notwendig. Im Vergleich zu normalen Einbürgerungen entfällt zwar die Voraussetzung, dass der Antragsteller sich zehn Jahre lang in Österreich aufgehalten haben muss, und es gibt auch einen Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Billig ist die Angelegenheit aber nicht: In Wien beispielsweise sind für die Einbürgerung 890 Euro an Gebühren zu bezahlen.
Das ist in den meisten europäischen Ländern anders: In Deutschland, Frankreich, Finnland, Schweden, Spanien oder Italien erwerben Minderjährige durch Adoption automatisch die Staatsbürgerschaft der Adoptiveltern.
Der Volksanwältin sind auch schon recht kuriose Fälle untergekommen, so jener eines 14-Jährigen, der vor zehn Jahren adoptiert wurde und durch einen Irrtum der Behörden alle Unterlagen eines Staatsbürgers erhalten hat: Staatsbürgerschaft und Reisepass wiesen ihn als Österreicher aus. Als die Behörde ihren Fehler entdeckte, wurde er quasi wieder ausgebürgert.
Für die Volksanwaltschaft ist das kein Einzelfall: Bereits seit 1984 verweist sie in ihren Berichten auf die Notwendigkeit, für solche Härtefälle einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft behalten können. So hat es sogar schon Fälle gegeben, in denen Nichtstaatsbürger ihren Wehrdienst für Österreich abgeleistet haben.
Innenministerin Maria Fekter sieht diesen Vorstoß der Volksanwaltschaft sehr kritisch. Es gebe mehrere Gründe gegen eine automatische Einbürgerung von Adoptivkindern, so ein Sprecher der Innenministerin. Wenn man es für alle Adoptionen mache, könnten auch erwachsene Adoptivkinder in den Genuss der Staatsbürgerschaft kommen, was zu Geschäftemacherei mit der Adoption führen würde. Nur für Kleinkinder könne man es aber nicht machen, weil das den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde. Außerdem seien bei automatischer Einbürgerung uneheliche Kinder von Österreichern schlechter gestellt, wenn die Mutter Ausländerin ist. Für diese Kinder muss nämlich auch erst eigens um die Staatsbürgerschaft angesucht werden. Und schließlich würde dies zu Doppelstaatsbürgerschaften führen – und auch das wolle man vermeiden.
danke für antworten mit dem thail. vater vater ist alles geregelt. bis auf das empfehlungsschreiben habe ich alles in österr und bangkok erledigt. vielleicht hat jemand ein muster oder vorlage für empfehlungsschreiben. habe auch von der fremdenpolizei schriftlich das den kindern ein visum als `familienangehöriger´ zu erteilen ist, bekommen. wegen der staatsbürgerschaft mach ich mir noch keine gedanken, da ich nach thailand auswandern und bei der familie leben werde. mein wohnsitz wird auf absehbare zeit thailand sein. fliege ende märz zu meiner frau und kinder. melde mich dann nochmal mit mehr details. lg