Ich möchte erfragen wie es ist mit den Adoptionsunterlagen. Ich möchte seit 3 Jahren so gerne eine Kopie erhaschen,aber sie verweigern mir jegliche Kopien für zuhause. Kann ich es nicht einfordern ?!Irgendwie ?
Da ich nicht mehr dort wohne, wo ich geboren und zur Adoption weggegeben wurde, habe ich die Akten schriftlich angefordert. Die JA-Akte existierte nicht mehr (weil man sie bereits Jahrzehnte zuvor) weggeworfen hatte. Beim Amtsgericht existiert eine 2. Akte, die noch vorhanden war. Ich habe also das Amtsgericht angeschrieben, mich dann allerdings lange (3 Monate) immer wieder vertrösten lassen. Schließlich wurde mir dann die Akte an ein nahegelegenes Amtsgericht gesandt. Dort habe ich dann Akteneinsicht erhalten. Ich war sehr aufgeregt und hätte mir nicht alles merken können. Deshalb hane ich genau sämtliche Seiten gezählt und eine Kopie der Akte angefordert (Du solltest dies unbedingt als Forderung formulieren und nicht als Bitte!). Hierfür musste ich (dem Umfang der Akte entsprechend) ungefähr 35 Euro bezahlen. Die Kopien wurden mir dann zugesandt. Enis
Hallo Enis ,danke für deine Antwort.Ich hatte bereits schon ausführlich verlangt,und auch von mir aus einen Geldbeitrag angeboten,den ich sofortig!überweisen wollte in der nächsten Sekunde,aber diese sagten,dass ich nur unter strenger Aufsicht der Behörden reinschauen darf,und die MA vom Ja aber immer kommen würde wannimmer ich mir das wünsche,aber nur unter steter Beobachtung. Es ist sehr schwierig,da der Inhalt weder geschwärzt war,noch in irgendeiner Weise weg war.Ich durfte in viele Akten schauen (illegal) Es ist schrecklich,dass ich mit dem skandalträchtigen Inhalt nicht an die Öffentlichkeit gehen kann,weil sie es mir verbieten bzw es verhindern,dass ich an die Akten komme,ohne Aufsicht.grrrrr Außerdem würden die MA des Ja fristlos gekündigt werden wenn herauskäme,man hat mich in alles!!! eingucken lassen.Staatsanwalt,Polizei,Gerichtnotizen,JA,Adoptionsunterlagen und statusberichte zu meiner Mutters Situation,wie Berichte über meinen DAD,und Gefängnisunterlagen.Und Verlaufsbericht über meine Suche die ganzen Jahre zuvor,wie die Anzeige meiner Adoptiveltern bzw die Meldung des Kontaktes zu ihr 1997.Wie auch eine detaillierten Bericht,wie ich wann gesucht habe,und wann ich kontaktierte meine Mutter.Alles streng dokumentiert. Wow,da saß ich drei stunden lang dran,und seitdem ist mein Leben ein reiner Scherbenhaufen . Dabei sind nun 2 Jahre vergangen,und ich hoffte es gäbe neue Gesetze ,die dieses nun zur Pflicht machen,Kopien herauszugeben .
35 Euro hast du für eine Aktenkopie(en) bezahlt?????Wie dick war die denn?! *staun *
ich habe auch meine Akte angefordert, beim zuständigen Amtsgericht. Das hat auch gar nicht lange gedauert, ich habe damals eine Kopie meinem Personalausweises hingeschickt, und die haben mir die Akte ( und die Akte "Vormundschaftssache" ! Danach hatte ich gar nicht gefragt ! ) kopiert und sogar zugeschickt ! Wirklich ganz Problemlos, ich mußte fast lachen, wie lange ich im Gegensatz dazu rumgemacht habe, bei allen möglichen Anlaufstellen..... Da werden anscheinend sehr große Unterschiede gemacht, ich blick da nicht durch ( und ihr wahrscheinlich auch nicht ), die Unwissenheit wird dadurch immer größer, und die eigenen Vermutungen immer wilder..... Ich habe für knapp 40 Seiten 18,50 Euro bezahlt. Eine eigene Vergangenheit für 18,50, schon makaber, oder ? Irgendwie.... Aber auch bei mir sind einige ( wenige ) Stellen geschwärzt, und ich glaube, 2 Blätter fehlen ganz, müßte ich aber nochmal nachschauen. Trotzdem fehlen einige "Abschnitte" in der Aktenkarriere, wie zum Beispiel Heimaufenthalte, kein einziges Wort darüber.
Aber das alles so dermaßen unterschiedlich gehandhabt wird. hätte ich nicht gedacht !!!
(1) Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs. 1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten.
(2) Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen.
ich hoffe, du liest hier nochmal. Also, ich habe letzte Woche eine Mail an das Jugendamt meines Geburtsortes geschrieben und um Auskunft gebeten, ob noch Akten vorhanden sind(ich bin ja schon 56). Ich bekam auch gleich am nächsten Tag die Mail, dass sie mir leider nicht helfen können und dass das Amtgericht an dem kleinen Ort, wo meine Adoption rechtskräftig wurde, nicht mehr existiert und ein anderes Amtsgericht (der Ort wurde mitgeteilt) zuständig ist. Es kam gar kein Kommentar zu meinen Unterlage. Muss das JA diese nicht auch 60 Jahre aufbewahren und ist nicht immer das JU des Geburtsortes, wo ich auch 5 Monate im Kinderheim war, zuständig?? Ich weiss, viele Fragen, aber du hast bis jetzt immer so kompetent geantwortet, dass ich hoffe, du kannst mir helfen.
Wie lange werden Adoptionsakten aufbewahrt? Gemäß § 9b Abs. 1 AdVermiG sind Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden Vermittlungsfall bis zum sechzigsten Geburtstag des Adoptierten aufzubewahren. Diese Regelung gilt jedoch erst seit 2002. Vorher wurden in vielen Jugendämtern die Akten nach 30 Jahren vernichtet. Die Akten beim Amtsgericht (das für den Wohnort der Adoptiveltern zum Zeitpunkt der Adoption zuständig war) wurden länger aufbewahrt. Ebenso die Unterlagen beim Geburtsstandesamt.
Auszug aus dem Adoptionvermittlungsgesetz: § 9b Vermittlungsakten (1) 1 Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. 2 Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs. 1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. 3 Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten. http://www.adoption-unser-weg.de/index.p...id=23&Itemid=17
Ich würde an deiner Stelle bei dem Amtsgericht anfragen, das jetzt deine Akten verwaltet. Meines Wissens müssen Adoptionsakten dort unbefristet aufbewahrt werden (wegen möglicher Erbansprüche, die irgendwann einmal relevant werden könnten.) Du solltest dich aber unabhängig davon an den für dich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden und um seine Unterstützung bitten.
hab vielen Dank für deine Antwort und deine Mühe. Es werde das ganze nach Ostern in Angriff nehmen, obwohl viel Hoffnung habe nicht, nach all den Jahren und nachdem das Amtgericht,dass damals zuständig war, aufgelöst wurde. Aber wie heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Ich wünsche dir und deiner Familie ein schönes Osterfest Brigitte
ich habe jahrelang warten müssen, bis man mir überhaupt geantwortet hat. Letztlich hat man dann zugegeben, dass die Akten längst weggeworfen worden waren (zu einem Zeitpunkt als ich noch nicht einmal volljährig war). Die Vernwortlichen hierfür sind nicht mehr im Amt; entschuldigt hat man sich trotzdem für dieses nicht nachvollziehbare Handeln. Die Umstände meiner Adoption sind nicht besonders spektakulär, wenn man das überhaupt in diesem Zusammenhang jemals sagen darf. Die Daten der Amtsgerichtsakte beziehen sich auf auf die beteiligten Personen (meine H-Eltern und meine A-Eltern - von allen liegt beispielsweise ein Gesundheitszeugnis vor; über die Umstände bzw. familiäre Situation meienr H-Mutter gibt es lediglich ca. 8 Zeilen, über die des H-Vaters gar nichts, obwohl er ja bekannt war.)
Hallo Enis,unfasslich was dir widerfahren ist.Laut Gesetz müssen die Akten 50 oder 60 Jahre aufbewahrt werden,bevor sie vernichtet werden können. Wie hast du denn dann von den "Umständen" erfahren,wie es zur Ado kam?!