Hallo liebe Community, auf der Suche nach Erfahrungsberichten Betroffener bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich bin 44 Jahre alt und wurde etwa 1 Jahr nach meiner Geburt adoptiert. Mein Adoptivvater war dabei mein leiblicher Vater (k.a. warum das dann trotzdem "adoptiert heisst", aber so stehts halt in den Unterlagen), er hat nie darüber geredet und ist vor 5 Jahren gestorben. Der Einfachheit halber nenne ich ihn im weiteren Verlauf dieses Beitrags Adoptivvater. Meine Adoptivmutter lebt zwar aber ich habe damals, als ich es (mit 18) erfahren habe schon den Hass herausgehört, den meine Adoptiveltern für meine leibliche Mutter empfanden, als sie mir das erzählt hatten. Dies war wohl auch mit ein Grund, daß ich das Thema erstmal in eine "Schublade" gepackt habe. Irgendwann hat mich aber der Gedanke nicht mehr losgelassen, doch gern mal zu erfahren, was damals los war und wer meine leibliche Mutter ist. Über div. Ämter-Ecken habe ich dann Kopien des damaligen Schriftverkehrs bekommen. Eine notarielle Einwilligungsurkunde meiner Mutter zur Adoption und noch div. unschönen Schriftverkehr, wo meine leibliche Mutter damals offensichtlich versucht hat aus diesem Umstand Kapital zu schlagen und von meine Adioptiveltern Geld erpresst hat für die Freigabe zur Adoption. Wie auch immer - Weitere Nachfragen bei Ämtern waren ebenfalls erfolgreich. Ich habe vom Melderegister des Heimatortes die Adresse einer Frau mit dem Namen meiner leiblichen Mutter erhalten - jedoch keine Aussage, daß es sich dabei 100% um die von mir gesuchte Person handelt. Den Namen gibt es in Deutschland in der Kombination Vorname+Nachname wohl nicht oft. Im Telefonbuch und bei sonstigen Internetrecherchen habe ich niemanden gefunden der noch so heißt. Die Gegend (zwischen Hamburg und Kiel) würde auch passen, bin in Hamburg geboren und die Adresse meiner leiblichen Mutter auf der Einwilligungsurkunde war auch im Raum HH. Außer ihrem Alter (70) habe ich nicht mehr und trotz intensiver Suche finde ich auch keine Telefonnummer.
So, grundsätzlich wäre ich ja dafür, ihr mal einen Überraschungsbesuch abzustatten. Ist etwas aufwändig, zumal ich am anderen Ende der Republik wohne. Aber am Geld solls hier jetzt mal nicht liegen. Ich male mir dann aus, wie das abläuft. Ist es überhaupt die gesuchte Frau? Was ist, wenn sie einen Mann hat und der die Tür aufmacht? Was sag ich dem, wenn er fragt wer ich bin und was ich will? Die Wahrheit? Wohl eher erstmal nicht oder? Ja wie denn sonst....hmmm einen Brief schreiben wäre noch eine Alternative. Was aber mache ich, wenn dieser unbeantwortet bleibt? Dann würde ich mich sicher fragen, warum. Will sie mir nicht antworten weil sie keinen Kontakt will? Oder liest ihr eventueller Lebensgefährte den Brief und ich entfessle damit vielleicht Reaktionen in derer Beziehung was ich auf keinen Fall will? Vielleicht gar noch Gerede im Ort?... Oder ist es hier das Beste ich lasse das Thema ruhn?
Ich weißt, daß wohl Fachleute von einem Überraschungsbesuch abraten, aber von den beiden genannten Möglichkeiten finde ich diesen immer noch die bessere Variante, da ich eine entstehende Situation vielleicht besser steuern kann...
Wie denkt ihr darüber? Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Gibt es vielleicht noch eine dritte Möglichkeit?
Vielen Dank vorab für eure Meinungen und euren Rat Caveman
Hallo Cavemann, zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN hier im Forum! Ich hoffe, Du findest hier die Antworten auf all Deine Fragen!
Die Idee mit dem Spontanbesuch ist sicherlich keine gute. Als ich die Adresse meiner L-Mutter über diverse Einwohnermeldeamtsanfragen endlich gefunden hatte, habe ich einen Brief an das Jugendamt ihres Wohnortes geschrieben. Diese Vorgehensweise werden Dir sicher auch die meisten anderen hier im Forum vorschlagen.
Ich hatte Glück und die Angelegenheit wurde von einem wirklich super netten und engagierten Sachbearbeiter übernommen. Er nahm dann Kontakt zu meiner L-Mutter auf, bestellte sie zu einem Gespräch ins Jugendamt und erzählte ihr von meiner Suche. Hinterher rief er mich an und berichtete mir ausführlich und auch sehr einfühlsam. Auch ich hatte bis dahin Riesenangst, mit meiner "Offenbarung" ihr heutiges Leben durcheinander zu bringen. Sie war inzwischen zum dritten Mal verheiratet und ich hatte keine Ahnung, ob sie ihrem Mann von mir erzählt hatte. Deshalb war diese neutrale Art der Kontaktaufnahme für mich ideal. Zum Gespräch ins Jugendamt brachte sie dann ihren Mann mit. Es schien also alles in Ordnung zu sein. Und sie wollte unbedingt Kontakt mit mir aufnehmen. Also haben wir uns geschrieben.
Dass es im Nachhinein zu keinem persönlichen Kontakt kam, steht auf einem anderen Blatt der Geschichte. Nur eines: das lag dann an mir.
Hier im Forum kannst Du die verschiedendsten Möglichkeiten lesen, wie solche Geschichten ausgegangen sind. Letztlich ist es bei jedem irgendwie anders. Manche haben richtig zueinander gefunden und stehen jetzt im engen Kontakt. Manchmal verkraften die Mütter die Situation nicht, weil sie es möglicherweise ihr ganzes Leben verdrängt haben. Einige haben guten Kontakt zu ihren "neuen" Geschwistern...
Du bist also nicht allein! Und Du hast das Recht, nach deinen Wurzeln zu forschen. Wie Deine Mutter auf die Kontaktaufnahme reagieren wird, kann Dir leider niemand voraussagen.
Ich drücke Dir fest die Daumen, dass Du findest, wonach Du suchst!
Zitat von CavemanHallo liebe Community, auf der Suche nach Erfahrungsberichten Betroffener bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich bin 44 Jahre alt und wurde etwa 1 Jahr nach meiner Geburt adoptiert. Mein Adoptivvater war dabei mein leiblicher Vater (k.a. warum das dann trotzdem "adoptiert heisst", aber so stehts halt in den Unterlagen), er hat nie darüber geredet und ist vor 5 Jahren gestorben. Der Einfachheit halber nenne ich ihn im weiteren Verlauf dieses Beitrags Adoptivvater. Caveman
Rechtlich massgeblich für die Vaterschaft nicht die Frage der biologischen Vaterschaft. Das BGB § 1592 besagt: Vaterschaft.Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Es gab eine Zeit, in der der nichteheliche Vater nichteinmal als mit dem Kind verwandt galt. (Geändert durch das Nichtehelichengesetz (NEhl) vom 19.08.1969 / In Kraft seit dem 01.07.1970. Schlechter gestellt blieb das Kind jedoch beim Sorgerecht, das der Mutter zugewiesen wurde, eingeschränkt durch die mit der Geburt des nichtehelichen Kindes eintretende Amtspflegschaft des Jugendamtes. Der Vater konnte zwar sein nichteheliches Kind für ehelich erklären oder adoptieren, wenn die Mutter zustimmte, jedoch mit der Folge, dass er dann allein das Sorgerecht erhielt und die Mutter das Sorgerecht verlor. http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtehelic..._Kind_und_Vater
Es gab eine Zeit, in der die leibliche Mutter ihr eigenes Kind adoptieren konnte/musste um den leiblichen Vater rechtlich auszuschalten. Die ganze Marterie ist für Nichtjuristen äusserst verwirrend. Erst 1995 hat das Bundesverfassungsgericht die Stellung des nichtehelichen Vaters grundlegend verbessert.
1. Väter nichtehelicher Kinder sind unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammenleben oder mit dieser gemeinsam die Erziehungsaufgaben wahrnehmen, Träger des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Der Gesetzgeber ist aber befugt, bei der Ausgestaltung der konkreten Rechte beider Elternteile die unterschiedlichen tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. 2. Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, daß für die Adoption des nichtehelichen Kindes durch seine Mutter oder deren Ehemann weder die Einwilligung des Vaters noch eine Abwägung mit dessen Belangen vorgesehen ist. 3. Dem Vater muß im Verfahren über die Adoption des nichtehelichen Kindes rechtliches Gehör durch das Vormundschaftsgericht gewährt werden. Die Belehrung durch das Jugendamt nach § 51 Abs. 3 Sozialgesetzbuches VIII reicht hierfür nicht aus.
Beschluß des Ersten Senats vom 7. März 1995 -- 1 BvR 790/91 und 540, 866/92 -- in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn L... ... Entscheidungsformel: I. § 1747 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz) vom 2. Juli 1976 (Bundesgesetzblatt I Seite 1749) ist mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit darin für die Adoption des nichtehelichen Kindes durch die Mutter oder den Stiefvater weder eine Einwilligung des Vaters noch eine Abwägung mit dessen Belangen vorgesehen ist.
ja, in einer tiefen Höhle scheinst Du wohl zu sitzen Erst einmal herzlich Willkommen, auch von mir!
Wie das zum Zeitpunkt Deiner Geburt mit der Vaterschaft war, hat Dir Burkhard ja schon erklärt. Warum die Reaktion Deiner leiblichen Mutter so und nicht anders ist, kann viele Gründe haben. Ich bin selbst "so eine" Mutter und mir ist mit meiner Tochter und ihrem Vater etwas ähnliches passiert: sie lehnte mich von Anfang an ab, während sie mit ihm inzwischen befreundet ist. Lange Jahre konnte ich mir das nicht erklären, aber vergangenen Herbst habe ich ein Stück der Wahrheit erfahren: Als sie 17 war, hat sie uns beide gesucht und sofort ihren Vater gefunden. Es kam auch gleich zu einem ersten Treffen. Bei diesem ist mein Ex dermaßen über mich hergezogen, dass sie wohl damals den Grundstein zu ihrer Abneigung mir gegenüber gelegt hat. Einen ersten Kontakt zu mir hat sie damals sogar über eine Tante von mir hergestellt, sich aber nie mehr gemeldet. Später (bis vor wenigen Wochen!) hat sie immer wieder behauptet, sie hätte mich nie gefunden!! Nachdem ich dann fast 20 Jahre später selbst auf die Suche ging, reagierte erst einmal ziemlich hochnäsig, hat sich dann aber auf einen mehrere Jahre andauernden Briefwechsel eingelassen. Dieser wurde, nachdem sie selbst ein Kind bekam, immer dünner und inzwischen "kennen" wir uns gar nicht mehr. Jahrelang glaubte ich, dass es an der Schwangerschaft oder dem Buch liegen könnte, das ich über ihre Wurzeln geschrieben hatte, bis ich die Hauptursache von meinem Ex erfuhr. Er hat wohl inzwischen ein sehr schlechtes Gewissen und sich dieses durch seine "Beichte" vom Hals schaffen wollen.
Wenn ich diesen Gedanken jetzt auf Deinen Fall übertrage, dann könnte auch folgendes passiert sein: Deine leiblichen Eltern waren befreundet und Deine Mutter wurde ungeplant schwanger. Er (oder seine Familie) hat eine Ehe ausgeschlossen. Sie war zutiefst enttäuscht, wütend etc. Er hatte bald (oder schon parallel?) eine neue Frau, die er statt Deiner Mutter heiratete. Dadurch hat er beste Voraussetzungen für eine Familie geschaffen, während Deine ledige Mutter ja die gesellschaftlich Geächtete war. Deswegen bot man ihr das mit der Adoption an. Warum "Adoption", hat Burkhart erklärt. Das hat Deine Mutter derart in Rage und Hassgefühle versetzt, dass sie sich diesen Deal wenigstens bezahlen lassen wollte. Und so weiter ...
Verstehe mich jetzt bloß nicht falsch! Ich würde so etwas nicht etwa gutheißen, aber es wäre eine plausible und mögliche Erkläerung und Du solltest auch so etwas in Deine "Berechnungen" mit einbeziehen, denn das könnte/wird die Reaktion Deiner Mutter heute noch in beide Richtungen beeinflussen. Nicht nur bei Adoption muss man sehr vorsichtig mit voreiligen Urteilen sein, denn viel mehr Verlogenheit bei Personen und in Akten, kann es kaum geben, als das bei Adoption immer wieder an Licht kommt!
Ja, hallo und vielen Dank für eure Antworten. Habt mir ja schon damit weitergeholfen. Ullis vorschlag mit der Einschaltung des Jugendamtes ihres Heimatortes klingt als gute Alternative, das werd ich auch machen. Und Burkhard's kleine rechtliche Aufklärung hat mir geholfen den Hintergrund einer Adoption n bisschen besser zu verstehen. Werds hier zu gegebener Zeit reinposten, wie die Sache ausgegangen ist :-) Viele Grüße