Da es wieder einmal vorgekommen ist, dass Suchenden dazu geraten wurde einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister anzufordern, möchte ich kurz auf etwas aufmerksam machen: In diesem Register findet man die biologische Abstammung des Kindes!!! Das bedeutet, dass die leiblichen Eltern in dem Registerauszug eingetragen sind. Sofern werden Adoptierte damit ihre leiblichen Eltern finden können.
Es können aber andere Suchende (leibliche Geschwister, leibliche Eltern) auf diesem Wege nicht an die Daten der Adoptierten kommen!!!
Zitat von BibiBlocksteinDa es wieder einmal vorgekommen ist, dass Suchenden dazu geraten wurde einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister anzufordern, möchte ich kurz auf etwas aufmerksam machen: In diesem Register findet man die biologische Abstammung des Kindes!!! Das bedeutet, dass die leiblichen Eltern in dem Registerauszug eingetragen sind. Sofern werden Adoptierte damit ihre leiblichen Eltern finden können.
Es müsste aber ein vollständiger Auszug sein, auf den man seit Abschaffung der Abstammungsurkunde keinen Anspruch mehr hat.
Auf einen Auszug aus dem Geburtenregister hat man einen Anspruch! Das ist der Nachfolger des Familienbuches, das man bis vor ca. 2 - 3 Jahren beim Standesamt erhalten konnte.
Adoptierten würde ich dringend raten, bei der Anforderung dieses Geburtenregisters den Zusatz anzugeben, "mit allen Randvermerken", dann bekommt man erweiterte Auskünfte über die Herkunftsfamilie, die vielleicht die Suche vereinfachen könnte.
möglicherweise kommt es auf die Kulanz des jeweiligen Amtes an. In Duisburg jedenfalls wird man mit einem solchen Ansinnen barsch abgewiesen. Die Randvermerke sind laut Sachbearbeiterin nur für den amtlichen Gebrauch. Registerauszüge benötigt man vor allem, um einen Arbeitsplatz zu erhalten und nicht etwa als eine Art Ahnentafel oder Arierpass. Musste ich mir letztes Jahr sagen lassen, als ich als Helfer beim Zensus arbeitete.
Die öffentliche Information über den Unterschied zwischen Abstammungsurkunde und Registerauszug ist widersprüchlich. Anfangs hieß es, die leibliche Abstammung sei nur von marginalem Interesse. Danach wurde zurückgerudert, dass in der Sache gar kein Unterschied bestehe, weil so ziemlich dasselbe drin stehe. Danach hieß es, man könne nur nicht zufällig (etwa bei Heirat) von seinem Adoptionsstatus erfahren. Natürlich sollte man annehmen, dass spätestens mit der zusätzlichen Info über den Adoptionsstatus auch die leiblichen Eltern mit dabeistehen. Aber das stimmt so leider auch wieder nicht. Es ist zum Mäusemelken.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
PS: Ich besitze noch eine über zehn Jahre alte Abstammungsurkunde mit meinem Vater und allem Drum und Dran. Aber verwenden könnte ich die heute nicht mehr, weil sie - ähnlich wie ein polizeiliches Führungszeugnis - nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat.
Adoptierte müssen bei einer Eheschließung bei einem anderen Standesamt als dem Geburtsstandesamt einen Registerauszug mit sämtlichen Randvermerken beibringen, um die Adoption zu belegen. (Es werden damit sämtliche Aktenzeichen eingetragen).
Auch leibliche Nachkommen, die zwecks Genealogie diese Registerauszüge anfordern (von Großeltern, Urgroßeltern, soweit sie nach 1874 geboren wurden), erhalten sie auf Anforderung meist mit sämtlichen Randvermerken, weil da u. a. auch Heiraten und Todesdaten vermerkt sind. Das habe ich des öfteren gelesen.
Zitat von MartinaAdoptierte müssen bei einer Eheschließung bei einem anderen Standesamt als dem Geburtsstandesamt einen Registerauszug mit sämtlichen Randvermerken beibringen, um die Adoption zu belegen.
Dann steht in diesem Fall Information gegen Information. Vielleicht kann jemand das mal gründlicher und allgemeinverbindlich ausbaldowern. Ich will hier ja keine Unwahrheiten verbreiten.
Hallo Harald, bei unserem gemeinsamen Freund "Google" habe ich folgende Beschreibung gefunden:
Die standesamtliche Trauung ist ein formaler Akt, daher gibt es im Vorfeld natürlich auch einiger „Papierkram“ zu erledigen. Wenn Sie und Ihr Partner beide volljährig, deutsche Staatsbürger, noch nicht verheiratet und kinderlos sind, so benötigen Sie: - Identitätsnachweis (gültigen Personalausweis, Reisepass) - Neu ausgestellte (nicht älter als 6 Monate), beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages - Aufenthaltsbescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamts
Zusätzliche Dokumente benötigen Sie, wenn einer der Partner: - nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt (Sie benötigen dann oftmals zusätzliche Dokumente wie ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde etc.) - im Ausland geboren oder eingebürgert wurde - im Ausland geschieden wurde - adoptiert ist