Das dürfte einige Betroffene interessieren, obwohl mir einiges dabei nicht ganz klar ist, anderes bemerkenswert erscheint:
Zitat von kostenlose-urteile.deDas Wohl des Kindes muss bei Entscheidung über Adoptionsaufhebung im Mittelpunkt stehen
Das hört man in diesem Zusammenhang sonst nicht. Bisher hieß es immer, das die Gesetzeslage so etwas nur in Extremfällen vorsieht, Basta!
Zitat von kostenlose-urteile.deIm zugrunde liegenden Fall waren die leiblichen Eltern eines heute 12-jährigen Jungen nicht miteinander verheiratet und trennten sich bereits vor seiner Geburt. Der Sohn hatte nie mit seinem leiblichen Vater Kontakt und wurde 1999 vom Ehemann seiner leiblichen Mutter adoptiert.
Das heißt wohl, dass die Mutter diesen neuen Mann noch nicht lange gekannt haben kann, als sie ihn geheiratet hat. Das Kind muss wohl ca. 1 Jahr alt gewesen sein, als es adoptiert wurde. Wie kann so etwas in dieser Geschwindigkeit und unter solchen Bedingungen über die Bühne gehen? Wo hat das JA da eine derart gefestigte Familie gesehen, dass gleich eine Stiefkindadoption genehmigt wurde? Wenn ich mir anhöre, welche Prüfungen "normale" Ado-Bewerber über sich ergehen lassen müssen, erscheint mir diese Vorgehensweise etwas sehr fahrlässig.
Zitat von kostenlose-urteile.deNach der Trennung im Jahr 2000 erhielt die Mutter das Sorgerecht für beide Kinder.
Das heißt, sie wurde von diesem tollen neuen Vater ihres KIndes bereits ein Jahr später geschieden?
Zitat von kostenlose-urteile.deAuf Antrag der Mutter hob das Amtsgericht Köln das Adoptionsverhältnis zwischen ihrem Sohn und ihrem Exmann auf.
Bleibt offen, wann das gelaufen ist.
Zitat von kostenlose-urteile.deDa den leiblichen Vater dadurch wieder Unterhaltspflichten trafen, legte dieser dagegen Beschwerde ein.
Bleibt offen, warum oder ob er überhaupt der Adoption zugestimmt hat.
Zitat von kostenlose-urteile.deDie Richter des Oberlandesgerichts Köln bestätigten jedoch die Aufhebung der Adoption.
Das heißt, dass dieses aktuelle Urteil überhaupt nicht die ursprüngliche Aufhebung betrifft, sondern die Klage des Vaters ob der Rechtmäßigkeit einer solchen Aufhebung. Leider wird das aus dem Text nicht klar.
Zitat von kostenlose-urteile.deDas Verhältnis des Jungen zu seinem Adoptivvater sei erheblich belastet und unter anderem auch durch Gewalt geprägt gewesen. Es habe sogar schon während des Zusammenlebens zu Verhaltensauffälligkeiten des Jungen geführt. Zudem könne nicht mit einer positiven Veränderung der Beziehung zwischen Adoptivsohn und -vater gerechnet werden, da der Sohn den Adoptivvater vollkommen ablehne.
Ich fasse mal zusammen: Der Junge war maximal 2 Jahre alt, als der neue Vater wieder ging. Danach muss er aber noch mit ihm zusammengebracht worden sein, obwohl es bereits während des Zusammenlebens "Verhaltensauffälligkeiten" gegeben hatte. In der Folge haben irgendwelche Leute festgestellt, dass der Junge den A-Vater vollkommen ablehnen würde.
Das alles lässt doch auf erhebliche Probleme seit seiner Geburt schließen.
Zitat von kostenlose-urteile.deAuch aus unterhaltsrelevanter Sicht sei hier keine andere Entscheidung geboten, da in der Leistungsfähigkeit zwischen dem Adoptiv- und dem leiblichen Vater keine wesentlichen Unterschiede bestünden.
Diese Geldargumentation schlägt dem Fass den Boden raus. Soll dem derart geplagten Jungen jetzt auch noch ein biologischer Vater zugemutet werden, zu dem er auch keine Beziehung aufbauen konnte? Es ist ja wohl anzunehmen, dass der, wenn er schon zahlen soll, dann auch ein Besuchsrecht haben will. Wie soll das denn aussehen?
Ich finde, diese Suppe sollten das JA auslöffeln, die diese Stiefkindadoption offenbar etwas zu voreilig befürwortet haben.
ich war schon länger nicht mehr hier und weiß gar nicht, ob Du hier noch mitschreibst. Aber vielleicht liest Du ja hier dann und wann.
Ich habe heute auf einer Adoptionsseite diesen Artikel verlinkt gefunden und gleich an Dich gedacht: Aufhebung einer Adoption
Es geht um ein offenbar aktuelles Urteil des OLGs Köln, bei dem eine Stiefkindadoption aufgehoben wurde. Viielleicht hilft es Dir ja weiter.
Viele Grüße, Johanna
Hallo Johanna,
zunächst einmal vielen Dank für den Hinweis.
In letzter Zeit bin auch ich hier eher selten, weil meine vom persönlichen Kummer diktierten Beiträge anscheinend nicht mehr gerne gesehen sind. Außerdem bin ich momentan stark zwischen Arbeitsuche und meiner Rolle als Herrchen von Carline (zehn Wochen alt und noch nicht ganz stubenrein) eingebunden.
Meine Adoption wurde von der Amtsgerichtsrätin einen (!) Tag nach Eingang ausgesprochen. Meine Mutter war zu dem Zeitpunkt genau zwei Jahre mit meinem Stiefvater verheiratet (eher wäre nicht gegangen). Das Einverständnis meines leiblichen Vaters einzuholen, wurde einfach vergessen. Auch hinsichtlich meiner eigenen Vertretung durch die Jugendbehörde (Amtsvormund usw.) gab es Ungereimtheiten, die aber nachträglich nicht mehr zu klären sind, weil die Akte längst nicht mehr existiert.
Es verhält sich leider so, dass die Aufhebung nach derzeitiger Gesetzgebung allein den noch minderjährigen Adoptierten vorbehalten ist. Identitätsprobleme und dergleichen tun die Richter als ideologischen Unsinn ab. Es stehe mir ja frei, Kontakte meiden, lautet die gängige Antwort.
Zitat von Harry4244 Es verhält sich leider so, dass die Aufhebung nach derzeitiger Gesetzgebung allein den noch minderjährigen Adoptierten vorbehalten ist.
Ach, das tut mir leid. Ich hab beim Lesen gedacht, dass sich da mittlerweile doch etwas in der Rechtsprechung geändert hätte und das ein Hoffnungsschimmer für Dich sein könnte. Schade. Deine Geschichte ist mir immer als sehr tragisch und aus rechtlicher Sicht unverständlich im Kopf geblieben. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Stellensuche und viel Freude mit Deinem Hund. Ich hätte auch gern einen
Das ist ein Beispiel, dass da sehr verantwortungslos mit der Adoption umgegangen wurde. Und es zeigt auch, wie schwammig die Gesetzeslage ist. Da wird jemand zum rechtlichen Vater erklärt und wenn es nicht funktioniert, dann muß halt der leibliche Vater wieder ran? Das man die Adoption zum Wohle des Kindes aufgehoben hat ist ja in Ordnung! Aber das drumherum erscheint mir suspekt. Und es wirft natürlich die frage auf, warum geht die Aufhebung bei einem Minderjährigen aber nicht bei einem Erwachsenen.
Hallo Harald, da dies ja ein recht frisches Urteil ist, könntest Du dies vielleicht mal mit Deinem Anwalt durchsprechen.
Ich freue mich für Dich über Carline! Was hat es mit Deinem neuem Profilbild auf sich?
Zitat von BibiBlocksteinDa dies ja ein recht frisches Urteil ist, könntest Du dies vielleicht mal mit Deinem Anwalt durchsprechen.
Im Laufe der Jahre habe ich schon alles versucht und dafür bestimmt zehntausend Euro ausgegeben. Und obgleich es ein wenig nach Verschwörungstheorie klingt: Die Anwälte halten mit dem System. Das Geld nehmen sie natürlich trotzdem gerne. Dafür kriegt man dann ein aufgeblähtes (ca. zwanzigseitiges) "Rechtsgutachten", dessen tatsächlicher Inhalt kaum genug wäre, um eine Din A5-Seite zu füllen. Schließt meistens mit dem Rat ab, sich andere Lebensinhalte zu suchen. Beschwerden werden damit abgetan, ich wolle doch eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und kein Gefälligkeitsgutachten. In einigen Fällen fragte mich der Anwalt/die Anwältin noch, warum ich mir keinen Anwalt suche.
Zitat von BibiBlocksteinWas hat es mit Deinem neuem Profilbild auf sich?
Ich habe es jetzt berichtigt. Das ist Carlinchen (gehalten von meiner Mutter, die die Webcam ausrichtet; ich musste den Auslöser betätigen).
Der ist ja schnuckelig und offenbar sehr lernfähig, so aufmerksam wie er das Geschehen verfolgt. Ich glaube, so einen schaffe ich mir auch an und nenne ihn vielleicht Carlo
Aber jetzt mal Spaß beiseite.
Ich vermute inzwischen auch, dass man als Erwachsener so gut wie keine Chance hat, obwohl es sich ja nur um einige wenige Einzelfälle handelt, denn das ist nicht im Sinne der Politiker. Da hebt noch eher der Papst eine erzkatholische Fürsten-Ehe auf, als dass eine Erw.-Ado aufgehoben wird. Gerade neulich las ich wieder in einem Forum, wo es "nur" um einen Namensänderung ging, dass der Betroffenen doch froh sein soll, dass er damals von seienn Ado-Eltern aufgenommen wurde. Das ist nun mal die landläufige Meinung zu Adoption. Dagegen könnte man nur in der Masse ankmpfen, aber die gibt es hierbei nicht.
Zitat von mausi51Der ist ja schnuckelig und offenbar sehr lernfähig, so aufmerksam wie er das Geschehen verfolgt.
Ja. Allerdings legt er Wert darauf, dass er eine sie ist. Ist nach zwei Rüden (Benno und Carol, genannt Ben und Carlchen) mal eine neue Erfahrung. Als gemeiner Tierquäler habe ich Carlchen gerne in seinem männlichen Stolz verletzt und ihn manchmal Carline gerufen. Da lag es nicht fern, unserem neuen Hund diesen Namen - diesmal passend - ganz amtlich zu geben.
Meine Großmutter hatte als Kind einen Foxterrier, den sie in ihren Erzählungen immer der Nelly nannte. Auf meine Bitten, doch lieber die Nelly zu sagen, konterte sie immer, es heiße ja auch der Hund.
Zitat von mausi51Da hebt noch eher der Papst eine erzkatholische Fürsten-Ehe auf, als dass eine Erw.-Ado aufgehoben wird.
Eine Erwachsenenadoption ist aufhebbar. Nicht aber eine Minderjährigenadoption, wenn der damals Minderjährige inzwischen volljährig ist.
Zitat von mausi51Gerade neulich las ich wieder in einem Forum, wo es "nur" um eine Namensänderung ging, dass der Betroffene doch froh sein soll, dass er damals von seinen Ado-Eltern aufgenommen wurde.
Als hätte man die pauschalisierende Undankbarkeitskeule nicht schon oft genug über sich ergehen lassen müssen. In vielen Fällen - so auch meinem - war die Adoption dabei vollkommen unnötig und mit reinen Negativleistungen (schwerste physische und psychische Misshandlungen, Veruntreuung meines Mündelvermögens u.v.a.) verbunden.
Zitat von mausi51Das ist nun mal die landläufige Meinung zu Adoption. Dagegen könnte man nur in der Masse ankämpfen, aber die gibt es hierbei nicht.
Habe ich auch festgestellt. Schon in Fasens Tagen wurde ich niedergebrüllt, weil keiner mein Problem wirklich verstand. Die Ratschläge beschränkten sich auf esoterisch anmutende Bewältigungsstrategien. Dass ich die verwarf, wurde mir als Beleidigung ausgelegt.
Meine Mutter heißt Nelly und zu ihr würde eine ganz bestimmte Hunderasse passen - mehr sag ich jetzt nicht.
ZitatEine Erwachsenenadoption ist aufhebbar. Nicht aber eine Minderjährigenadoption, wenn der damals Minderjährige inzwischen volljährig ist.
Ja, solche Feinheiten, die für dich garantiert keine sind, muss unsereins erst noch ergründen. Danke für die Aufklärung Fragt sich nur zu wessen "Wohl" das schon wieder ist. Erschließen tut sich mir der Unterschied jedenfalls nicht, aber es wird vermutlich um Kohle gehen
Eine Erwachsenenadoption ist aufhebbar. Nicht aber eine Minderjährigenadoption, wenn der damals Minderjährige inzwischen volljährig ist.
Ja das stimmt, bei mir ist das auch eine Minderjährigenadoption, aber meine Lmama kann mich adoptieren damit sie und ich wieder die alten Rechte haben. Ich bin dann doppelt adoptiert ich verliere nicht die Rechte an meinen Adoeltern ich gewinne die Rechte meiner Leltern zurück.
Eine Erwachsenenadoption ist aufhebbar. Nicht aber eine Minderjährigenadoption, wenn der damals Minderjährige inzwischen volljährig ist.
Ja das stimmt, bei mir ist das auch eine Minderjährigenadoption, aber meine Lmama kann mich adoptieren damit sie und ich wieder die alten Rechte haben. Ich bin dann doppelt adoptiert ich verliere nicht die Rechte an meinen Adoeltern ich gewinne die Rechte meiner Leltern zurück.
Lg baltoros
Hallo baltoros,
die Möglichkeit, sich als Adoptierter von seinen leiblichen Eltern adoptieren zu lassen, existiert aber erst seit einigen Jahren (wieder). Für mich ist dieser Zug leider abgefahren, da mein leiblicher Vater schon vor beinahe fünfzehn Jahren gestorben ist. Damals galt noch die Regelung, dass ein Adoptierter zu Lebzeiten seiner Adoptiveltern nie mehr adoptiert werden kann. Mittlerweile wurde das Gesetz durch Ausschlussvermerk dahingehend berichtigt, dass dies nur für die Dauer der Minderjährigkeit des Angenommenen gilt.
Hallo Harald, jeder gibt ja nur solche Ratschläge, von denen er glaubt, dass sie einem selbst helfen könnten. Und wenn jeder rechtliche Weg zugemauert ist, kann man nur noch vor die Wand rennen, oder aber versuchen das Problem anderweitig zu bewältigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bewältigungstrategien als Beleidigungen gemeint waren.