Bist du wirklich legal ?Anständige Vermittler würden niemals in ein Adoptionsforum gehen ,und dort Werbung machen für ihre Agentur. Welchen Namen trägt denn Euer "Unternehmen" ?
Zitat von borys dzyadevych Ich kann als Vermittler den kinderlosen deutschen Familien eine Hilfe bei der Adoption der Kinder in Ukraine leisten.
Die User in unserem Forum arbeiten meines Wissens mit den hier in Deutschland ordnungsgemäß dafür zugelassenen Institutionen zusammen und die haben auch eine Adresse und eine Festnetz-Ttelefonnummer und müssen nicht auf fremde E-Mail-Adressen zurückgreifen.
Ich bin eine private Person und gehoere zu keiner Agentur. Mein Vater half im Jahre 2002 zweien deutschen kinderlosen Familien im Kreis Olpe nach der Bitte seinen Freunden aus dem Sauerland zwei kleine ukrainische Maedchen adoptieren. Diese beide Familien sind heute glueckliche harmonische Familien. Aber vor 3,5 Jahren hatte Vater einen Infarkt und jetzt hat keine Moeglichkeit Adoptionshilfe zu leisten. Aber er hilft mir mit Rat und Tat. Ich moechte so eine Taetigkeit fortsetzen. Leider sind meine Deutschkenntnisse nicht genug fuer den Briefwechsel oder fuer ein telefonisches Gespraech, darum in dieser Hinsicht muss ich mich auf Beistand meines Vaters stuetzen. Wenn Sie bestimmte Fragen haben oder mehr Information bekommen moechten, schreiben Sie, bitte, an mein E-mail Anschrift.
Das ist aber illegal.Es sei denn,das dein Vater mit einer internationalen anerkannten Agentur zusammenarbeitet,und dort auch einen Angestelltenvertrag hat.Es tut mir leid,aber dieses liest sich sehr schwammig an,und ganz und garnicht legal.Es liest sich eher an,wie illegaler Kinderhandel.Privatpersonen können nicht "Kinder vermitteln in Adoption".Jede Adoption wird auch gerichtlich festgesetzt ,und ein Vertrag wird aufgesetzt. Hmh.
ich meine, dass der Adoptionsprozess in Ukraine bis 6 Monaten dauern kann und mein Honorar insgesamt 3 Tausend Euro macht. Zusaetzliche Ausgaben von Ihrer Seite sind: Bezahlung der Uebersetzungen aller Ihrer Dokumente vom Deutsch ins Ukrainisch, Beglaeubigungen dieser Uebersetzungen durch ukrainischen Notaren, meine Reisen Lwiw/Lemberg - Kyiv und Kyiv - Lwiw/Lemberg zu ukrainischer Adoptionszentrale (Ministerium der Ukraine für Familie, Jugend und Sport), Ihre Flugkarten Deutschland - Kyiv (fuer2 Personen) und Kyiv - Deutschland (fuer 3 Personen), Uebernachtungen in Kyiv, Reisen Kyiv-Kinderheime und Kinderheime - Kyiv, Uebernachtungen in der Naehe von Kinderheimen, Ernährung fuer 3 Personen im Laufe von 3 Wochen und vielleicht moeglich sind irgendwelche unvorhergesehene Ausgaben.
Ups, da kann zu den 3000 Euro ja noch ganz schön viel auf einen zukommen. Ich frage mich wofür ich die 3000 Euro bezahlen soll. Kann ich mich nicht selbst an das Ministerium der Ukraine wenden? Bekommt das Kinderheim auch Geld? Ist das ganze überhaupt legal?
Kleiner Tipp an alle die es evtl. in Erwägung ziehen: Sucht Euch in Deutschland einen anerkannten Verein der Erfahrungen hat; entsprechende Dolmetscher (mehrere) mit Kontakten im Ausland hat und der Euch für Notfälle noch eine Telefonnummer in D gibt unter der ihr immer jemanden erreichen könnt falls es mal troubel gibt.
Und es wäre denkbar, dass die zu vermittelnden Kinder nicht einmal existieren. Eine Variante des Vorschussbetrugs, wo man sich einen Wolf für angebliche Gebühren, Bestechungsgelder usw. zahlt und nichts dafür erhält.
Sehr geehrte Bianka, selbstverstaendlich koennen Sie selbst an das Ministerium der Ukraine wenden. Aber das fordert sehr viel Zeit von Ihrer Seite. Ausserdem muessen Sie alle Ihre notwendige Papiere in Ukrainisch mit ukrainischer Notarbeglaeubigung haben. Uebersetzung von Deutsch ins Ukrainisch in Ukraine kostet bestimmt viel billiger als in Deutschland. Sie muessen auch staendig einen ukrainischen Dolmetscher und auch einen ukrainischen Betreuer mithaben, der lokale Beziehungen gut kennt und Ihre Interesse bei ukrainischen Behoerden vorstellen kann. Sie koennen diese Leute mit Hilfe der deutschen Botschaft in Kyiv auszusuchen versuchen. Ob deutsche Botschaft kann dabei helfen, weiss ich nicht. Und das kann recht viel kosten. Weiter bei der Reisen durch Kinderheime muss man irgendwo uebernachten. Die Erfahrung zeigt, dass Uebernachten in kleinen oder grossen Hotels recht teuer ist und auch nicht immer sicher. Am besten ist es Uebernachten in privaten Wohnungen bei der Mitarbeitern der Kinderheimen, wo sich zu adoptierende Kinder befinden. Auf solche Weise brauche ich Ihr Geld, um alle Vorbereitungsarbeit (bis Ihre Registrierung als Adoptionsbewerber bei Ministerium der Ukraine fuer Familie, Jugend und Sport) und dann als Sie eine Einladung von Ministerium fuer Besichtigung und Kennenlernen mit Kindern bekommen im Laufe von 3-4 Wochen mit Ihnen zusammen durch Ukraine zu fahren und ueberall von Notar bis Gericht Ihre Interesse als Ihre vertraute Person (dazu brauche ich von Ihrer Seite eine deutsche durch Notar beglaubigte Vollmacht auf meine Name) vorstellen. Aus diesem Geld wird auch meine persoenliche aufgewendete Zeit bezahlt. Hoffe, damit habe ich Ihre Frage beantwortet.
Erstens, Sie schreiben "Und es wäre denkbar, dass die zu vermittelnden Kinder nicht einmal existieren." In dieser Hinsicht moeglicherweise haben Sie recht. Meine Information ist 8 Jahre alt. Wenn Sie um Quelle Ihrer Information schreibt, waere ich Ihnen sehr dankbar. Zweitens, es kann Rede um keine irgendwelche Vorschusse gehen, ausserdem anfangs Geld (vermutlich 500 oder 1000 Euro) fuer Uebersetzung Ihrer Papiere und Ihre Beglaubigungen durch ukrainischen Notar. Dieser Prozess endet sich bei der Registrierung in ukrainischem Ministerium und Sie bekommen darueber eine schriftliche Bestaetigung. Sie bezahlen dafuer mein Honorar in Hoehe 1000 Euro. Wenn Sie eine Einladung von ukrainischem Ministerium bekommen und nach Ukraine kommen, dann begleite ich Sie ganze Zeit (etwa 3-4 Wochen) als Betreuer und stelle Ihre Interesse bei allen ukrainische Behoerden vor. Wenn alles gut geht, am Ende muss es eine Sitzung des ukrainischen Gerichtes sein, wo Ihre Adoption legal bestaetigt wird, und Sie koennen zusammen mit dem Kind nach Deutschland fliegen. Fuer sehr intensive Arbeit im Laufe von 3-4 Wochen gehoert mir als Honorar 2000 Euro. Wenn Sie hier etwas falsch findet, schreiben, bitte, mir. Es kann nicht ausschliessen, dass Sie mehr wissen in dieser Frage als ich und koennen mich verbessern.
Zitat§ 236 StGB: (1) Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht einem anderen auf Dauer überlässt und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Satzes 1 das Kind, den Mündel oder Pflegling auf Dauer bei sich aufnimmt und dafür ein Entgelt gewährt.
(2) Wer unbefugt 1. die Adoption einer Person unter achtzehn Jahren vermittelt oder 2. eine Vermittlungstätigkeit ausübt, die zum Ziel hat, dass ein Dritter eine Person unter achtzehn Jahren auf Dauer bei sich aufnimmt, und dabei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer als Vermittler der Adoption einer Person unter achtzehn Jahren einer Person für die Erteilung der erforderlichen Zustimmung zur Adoption ein Entgelt gewährt. Bewirkt der Täter in den Fällen des Satzes 1, dass die vermittelte Person in das Inland oder in das Ausland verbracht wird, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. aus Gewinnsucht, gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung eines Kinderhandels verbunden hat, oder 2. das Kind oder die vermittelte Person durch die Tat in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(5) In den Fällen der Absätze 1 und 3 kann das Gericht bei Beteiligten und in den Fällen der Absätze 2 und 3 bei Teilnehmern, deren Schuld unter Berücksichtigung des körperlichen oder seelischen Wohls des Kindes oder der vermittelten Person gering ist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach den Absätzen 1 bis 3 absehen.
Thema geschlossen, ich warte auf Antwort von BJM und dem BKA. Admin