hey, ich habe mich hier im forum angemeldet, weil ich meine leibliche mutter suche. ich wurde mit neun monaten zur adoption freigegeben. ich liebe meine jetztige familie über alles, möchte jetzt aber gern meine leibliche mutter finden. allerdings weiß ich nicht so wirklich wie ich das anstellen soll.... ich würde mich freuen wenn mir jmd tipps und anregungen geben könnte. lg, rockabella
Wie alt bist du denn? Wenn du unter 16 bist, hast du nur die Möglichkeit, mit deinen Elten zu reden. Bist du älter, wäre der erste Weg zum Jugendamt deiner Stadt.
hey ich werd in 10 tagen 22... mit meinen eltern habe ich mal versucht darüber zu reden aber die haben auf stur geschaltet... das was mich so wundert ist die tatsache, das meine geburtsurkunde geändert wurde. ich habe also keinen offiziellen nachweis mehr dass ic adoptvkind bin, das einzige was ich habe ist das untersuchungsheft für säuglinge-..
ich bin immer traurig, wenn ich höre, dass Ado-Eltern oder H-Eltern sich nicht fair den Adoptierten gegenüber verhalten. Warum das so ist, kann man nicht pauschal sagen. Zu einfach machen es sich aber die, die gnadenlos verurteilen, ohne die Fakten zu kennen. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und manchmal selbst für (offensichtlich) unverständliche Handlungsweisen einen verständlichen Grund.
Dass die Geburtsurkunde geändert wurde, ist vom Gesetz so vorgesehen, was aber nicht heißt, dass dir die Information über deine Herkunft vorenthalten wird. Habe gerade auf einer Seite gelesen, dass die Suche ohne Zustimmeung der Eltern erst ab 18 möglich ist:
Wenn Sie sich als adoptierte Person selbst an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, ist das Offenlegen der Adoption unter folgenden Umständen zulässig:
* Adoptierte unter 16 Jahren: nur mit Zustimmung der Adoptiveltern * Adoptierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: Zustimmung der Adoptiveltern ist erforderlich. Ist die Zustimmung auch nach einer Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle nicht zu erhalten, können nur Auskünfte über allgemeine Lebensumstände gegeben und besonders sensible Bereiche nicht aufgezeigt werden. * volljährige Adoptierte: Zustimmung der Adoptiveltern ist nicht erforderlich
Eine Einsicht in das Personenstandsregister beim Standesamt können Personen nehmen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Einsicht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Weitere Informationen findest du hier im Forum hinreichend und natürlich an unendlich vielen Stellen im Internet.
danke für die antwort mausi, ich bin froh dass ich dieses forum gefunden habe. ich habe nämlich nie die möglichkeit mit jmd über dieses thema zu sprechen.... selbst mein freund scheint es nicht so wirklich zu verstehen, was in mir vorgeht. ich werde mich dann wohl mal ans jungendamt wenden.... ich war vor kurzem mal in dem mutterkind heim in dem ich als säugling war, jedoch konnte mir dort niemand eine auskunft geben, was mich irgendwo sehr verwundert... lg, Lina
Außer dem Jugendamt darf dir (offiziell) keiner Auskunft geben. Bevor du dort hin gehst, lese Dich aber vorher hier durch, denn leider gibt es große Unterschiede im "Service" bei de Ämtern und manche nutzen die Ahnungslosigleit ihrer Klienten gnadenlos dazu aus, dir gewisse Info nicht zu geben, die sie herausrücken müssten. Es ist viel klüger, wenn du dort mit einem gewissen Wissen über die Materie auftauchst.
Dass dein Freund dir keine wirkliche Hilfe ist, kann ich (inzwischen) verstehen, denn Menschen, die nicht von Adoption betroffen sind, können da meistens nicht mitfühlen. Das betrifft nicht nur Adoptierte, sondern auch die Herkunftsseite. Aber auch dazu findest du hier Fäden, in denen Adoptierte von ihren Erfahrungen berichten.
Zitat von mausi51Außer dem Jugendamt darf dir (offiziell) keiner Auskunft geben.
Man kann zudem einen Auszug aus dem Geburtenregister beim Standesamt, notfalls auch die Unterlagen - wie z.B. die ursprüngliche Geburtsurkunde, notarielle Einverständniserklärung der leiblichen Eltern usw. - beim zuständigen Amtsgericht anfordern. Die aktuelle Adresse erfragt man am besten beim Einwohnermeldeamt.