Hallo BlueMoon, das ist ein "alter" Fall, der jahrelang in den Medien als Fall Görgülü diskutiert wurde! Das war eine riesen Sauerei und es ist eines der unrühmlichen Beispiele, wie Neugeborene ohne Not zur Adoption gegeben werden. LG, Mausi
Hier ist ein Brief, den die Frau des Kindsvaters ins Internet gestellt hat, nachdem sie endlich den Kampf (man muss sich das mal vorstellen!) um den Sohn gewonnen hatten:
Sonntag, 14. Dezember 2008 Neun Jahre Kampf um unseren Sohn goerguelue, 15:49h
Lieber Besucher, ich bin Celestina Görgülü. Neun Jahre habe ich mit meinem Mann, Kazim Görgülü um dessen Sohn Christofer gekämpft. Die Mutter hatte Christofer gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters zur Adoption frei gegeben. Das Jugendamt und die Pflegeeltern bildetetn ein Bündnis gegen die Rechte des Vaters und seines Sohnes. Wir haben alle gerichtlichen Instanzen, vom Amtsgericht - Oberlandesgericht - Bundesverfassungsgericht - Bundesgerichtshof bis zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals durchlaufen müssen. Nach neun Jahren war es uns gelungen, das Bündnis Jugendamt - Pflegeeltern - Oberlandesgericht zu durchbrechen. Unser Sohn lebt nun seit Februar 2008 in unserer Familie. Mit dieser Webseite möchte ich allen Elternteilen und Großeltern Mut machen. Es lohnt sich um unsere Kinder zu kämpfen. Kinder brauchen beide Eltern und Großeltern. Ein Staat der nichts für seine Kinder und deren Eltern tut, muss sich nicht wundern, wenn keine Kinder geboren werden. Auf der Webseite von Väteraufbruch für Kinder e. V. haben wir unseren Fall veröffentlicht. Wir danken dem VAFK für seine große Unterstützung.
ach die haben ihren Sohn nun wieder? Dachte der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Mich wundert allerdings eins: Es gibt doch klare gesetzliche Regelungen. Ich zähle jetzt mal auf was ich weiß (wo ich jetzt denke das es so ist): - Die Adoption ist nach der Unterschrift der Mutter nicht mehr rückgängig zu machen (auch durch den Vater nicht (?) ) - Ein Vater der angegeben wurde als Vater, muss seine Einwilligung zur Adoption geben - ist der Vater nicht angegeben und somit unbekannt, so darf die Mutter allein darüber entscheiden über die Weggabe - ist ein Vater nach der Unterschrift plötzlich noch ,,aufgetaucht", so hat er leider keine Möglichkeit mehr die Adoption umkehren zu lassen. ( das wurde mir damals auch so gesagt in meinem Fall) Jetzt weiß ich eines nicht: In dem oben genannten Fall habe ich jetzt nicht herauslesen können ob die Unterschrift schon folgte oder nicht. Wenn nicht, dann ist es wirklich eine Sauerei, wenn doch, dann war doch die Gesetzeslage eindeutig. Oder liege ich daneben? Menschlich betrachtet ist es nicht gerade toll als Vater vor vollendeten Tatsachen zu stehen. Traurig! Und schlimm für das Kind! Aber gesetzlich betrachtet ist es doch so: Wenn ein Vater unbekannt ist, woher wollen die Ämter wissen ob sich ein Vater überhaupt noch meldet oder nicht? Die können ja nicht jahrelang erst suchen um ihn zu fragen. Also darf die Mutter die Unterschrift setzen, ungewiss dessen ob der Vater noch auftaucht oder nicht. In dem Fall tauchte er eben noch auf! Und wenn man überhaupt mal so nachdenkt: Die Mutter hätte den Vater angeben müssen. Das ganze Theater hätte sonst gar nicht entstehen müssen, theoretisch! Und ich finde Adoption ist auch keine gute Lösung für ein Kind wo es noch einen Elternteil gibt der für das Kind sorgen will! Ich weiß nicht inwieweit man das bestehende Gesetz da noch ändern kann, das ein Vater nach getaner Unterschrift die Adoption noch rückgängig machen kann? Vorrausgesetzt es passiert nicht erst nach 1 Jahr.
Unabhängig davon, ob ein anzunehmendes Kind innerhalb oder außerhalb einer bestehenden Ehe geboren worden ist, müssen seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1995 grundsätzlich immer beide leiblichen Elternteile in die Adoption einwilligen, selbst wenn sie nicht Inhaber des Sorgerechts sind (§1747 BGB)
Im Falle Görgülü haben Mutter und Jugendamt unter dem Vorwand "Vater unbekannt" gezielt versucht, die zwingend erforderliche Zustimmung des Vaters zu umgehen.
ich habs nun eben gelesen, die Mutter gab tatsächlich bereits ihre Einwilligung schriftlich! Nun verstehen ich es trotzdem nicht, da könnte doch in Zukunft jeder Vater kommen der als unbekannt angegeben wurde und die Adoption anfechten, vorrausgesetzt er wurde nicht gefragt. mmmh ich kapiere das grad gar nicht.
Es gibt keine "entscheidende Unterschrift". Für die Einwilligung in die Adoption sind die Unterschriften beider leiblichen Eltern erforderlich. Nur in Ausnahmefällen kann die Unterschrift eines Elternteiles gerichtlich ersetzt werden.
Zitat von BlueMoonwenn der Vater nicht angegeben wird?
Görgülü erfuhr erst im Oktober 1999 von der Geburt des Kindes und der beabsichtigten Adoption. Mit Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom 20. Juni 2000 wurde seine Vaterschaft rechtskräftig festgestellt.
@BlueMoon: Das Problem im Fall Görgülü ist ein rein finanzielles. Hätte die Mutter den Vater (der ihr ja gesagt hat dass er zu dem Kind steht und für es aufkommen möchte) beim Jugendamt angegeben, wäre das Kind nicht zur Vermittlung gegangen. Da damals genau wie heute, mehr Adoptionsbewerber als Kinder da sind, wurde da halt schon mal ab und an getrickst.
In meinem Fall steht in der Akte des Jugendamtes:"Der Vater soll ein gewisser Herr xyz sein." Desweiteren stehen etliche andere komentare in denen mein Vater namentlich erwähnt wird. Dennoch ist NIE einer des Jugendamtes auf die Idee gekommen das Telefon in die Hand zu nehmen und meinen Vater anzurufen. Meine Mutter hat letzendlich nach der Geburt dann auch "Vater unbekannt" angegeben. Aufgrund der Tatsache, dass sie vorher immer ganz normal mit dem JA über meinen Vater gesprochen hat gehe ich davon aus, dass ihr von Seiten des JA dazu geraten wurde. Das Resultat war, dass mein Vater 28 Jahre lang davon ausgegangen ist, dass meine Mutter mich abgetrieben hat. Hätte er von mir gewusst hätte er sich um mich gekümmert.
ZitatMich wundert allerdings eins: Es gibt doch klare gesetzliche Regelungen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen und die wurden im Fall Görgülü alle ignoriert. Ich zähle jetzt mal auf was ich weiß (wo ich jetzt denke das es so ist): - Die Adoption ist nach der Unterschrift der Mutter nicht mehr rückgängig zu machen (auch durch den Vater nicht (?) ) Die Adoption kommt nicht durch die Unterschrift der Mutter zustande, sondern durch den Ausspruch der Adoption durch das Familiengericht. Unwideruflich ist die Einwilligung in die Adoption. - Ein Vater der angegeben wurde als Vater, muss seine Einwilligung zur Adoption geben - ist der Vater nicht angegeben und somit unbekannt, so darf die Mutter allein darüber entscheiden über die Weggabe Ein Vater wird nicht dadurch Vater, dass die Frau ihn als Vater benennt, sondern dadurch, dass er die Vaterschaft notariell anerkennt, bzw. dadurch, dass die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Die Jugendämter sind gehalten, die Frage der Vaterschaft nach Möglichkeit zu klären. Das Kind hat nicht nur ein Recht auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft, es hat auch gegenüber dem Vater sowie der väterlichen Verwandtschaft z.B. erbrechtliche Ansprüche und der Vater ist Verpflichtet Alimente zu zahlen. Die Tatsache, dass die Mutter den Vater nicht angibt bedeutet ja nicht, dass der Vater unbekannt ist. Da sich die Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft zeitlich hinziehen kann, ist es für das Jugendamt natürlich verlockend das Verfahren abzukürzen, in dem es die Behauptung akzeptiert, dass der Vater unbekannt sei. Wenn die Mutter wahrheitswidrig behauptet der Vater sei ihr unbekannt, erfüllt sie damit den Straftatbestand der Personenstandsfälschung(§ 169 Strafgesetzbuch). - ist ein Vater nach der Unterschrift plötzlich noch ,,aufgetaucht", so hat er leider keine Möglichkeit mehr die Adoption umkehren zu lassen. ( das wurde mir damals auch so gesagt in meinem Fall) Nun grübel ich seit zwei Tagen darüber nach, ob du den Vater deines Kindes auch aus dem Verfahren heraugetrixt hast.