Vor einiger Zeit schoss mir mal ein etwas schräger Gedanke durch den Kopf das das Adoptionsgefüge (ohne biologische Bande) auch völlig anders herbeigeführt werden kann, ohne den Weg über die Vermittlung, allerdings auch ohne den Gedanken unbedingt ein Kind haben zu wollen, sondern das hier schon alle Beteiligten vorhanden sind. Und ich denke und bin auch froh das dies eher selten ist: Bsp: Nehmen wir mal an, ein Paar bekommt Kinder auf natürlichem Weg, der Vater ist jedoch nicht der leibliche, erkennt aber denoch die Vaterschaft an und bekommt auch ein Sorgerecht für die Kinder. Nach einiger Zeit, oder auch nach kurzer Zeit, verlässt die leibliche Mutter die Familie und lässt Vater und Kinder allein zurück ( und sowas gibts leider tatsächlich, traurig!). Der Vater lernt irgendwann eine neue Frau kennen und sie ziehen alle zusammen. Die Frau möchte die Kinder gern adoptieren und ein Antrag wird gestellt, die leibliche Mutter willigt ein. Und somit gibt es Nicht-biologische Eltern und Adoptivkinder. Ist quasi das selbe Prinzip wie bei einer Scheidung und dem Sorgerechtsstreit, aber da besteht zumeist immernoch ein biologischer Elternteil im Falle einer Adoption durch den neuen Partner.
Ich habe den Beitrag jetzt bewusst rational formuliert, ich denke es versteht sich von selbst das ich solch eine Variante nicht beführworte, aber es in Deutschland immer wieder vorkommt nach der Trennung der Eltern. Aber in meinem Beispiel wäre es sozusagen eine ,,Entwurzelung" der anderen Art, mit dem selben Endergebniss. Nur Wartezeit und gezielter Kinderwunsch fallen hier weg.
Nun habe ich mal gehört auf der rechtlichen Schiene das bereits adoptierte Kinder nicht zur erneuten Adoption freigegeben werden können. Aber was ist wenn eine Adoptivfamilie sich trennt und ein Elternteil einen neuen Partner kennenlernt der das Kind gern adoptieren würde? Das dürfte dann auch nicht funktionieren? Klar das ein Kind sowas nur schwer wegstecken könnte, es musste schon eine Adoption verkraften, und dann nochmal eine zweite? Aber gilt das auch in meinem genannten Fall?
ZitatBsp: Nehmen wir mal an, ein Paar bekommt Kinder auf natürlichem Weg, der Vater ist jedoch nicht der leibliche, erkennt aber denoch die Vaterschaft auch ein Sorgerecht für die Kinder.
Wenn ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennt, wird er damit rechtlich zum leiblichen Vater des Kindes. Eine "en block" Anerkennung für mehrere Kinder ist nicht möglich, die Vaterschaft muss für jedes Kind einzeln anerkannt werden. Das setzt aber voraus, daß bisher kein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat oder die Vaterschaft für sich beansprucht. Ist die Vaterschaft stritttig muss ein gerichtliches Anerkennungsverfahren durchgeführt werden. Eine Vaterschaftsanerkennung ist aber auf jeden Fall keine Adoption. Von daher ist dein Beispiel schon vom Ansatz her unsinnig.
habe ich auch so nicht behaupten wollen. angenommen eine frau geht fremd und schiebt dem Vater die Kinder unter, und er erfährt davon, liebt die Kinder aber wie die eigenen. Und er erkennt dann aus Liebe die Vaterschaft an. Ja eine Adoption ist es nicht, aber genauso wie bei einer Adoption haben dann die Kinder Eltern denen eines Tages erklärt werden muss das sie nicht die biologischen Eltern sind.
Wenn die Mutter mit dem Mann verheiratet ist, dann gilt der Ehemann automatisch als Vater der Kinder. Er muss dafür die Vaterschaft nicht anerkennen. Wenn der Ehemann trotz Kenntniss des Fehltrittes seiner Frau auf die Anfechtung der Vaterschaft verzichtet bleibt sein Status als Vater unberührt. Eine Verpflichtung die Kinder darüber zu informieren gibt es nicht.
http://eltern.t-online.de/vaterschaft-ku..._18825354/index Es gibt zwar keine genauen Zahlen, wie viele Väter „fremde“ Kinder aufziehen, Schätzungen von der "Interessengemeinschaft für Abstammungsgutachten" in Dortmund gehen jedoch davon aus, dass jedes zehnte in Deutschland geborene Kind nicht vom angenommenen Vater ist. In Berlin, so mutmaßen Experten, könnte gar jedes fünfte Neugeborene ein Kuckuckskind sein.
na klasse, wusste ja gar nicht das es so häufig vorkommt. Aber da jedes Kind ein Recht auf seine Herkunft hat, so müsste eigentlich menschlich betrachtet der Vater des ,,Kuckuckskindes" darüber aufklären das es nicht das leibliche Kind ist, soweit der Vater es selbst weiß! Ein Muss gibts hier nicht, das gibt es aber auch bei einer Adoption nicht.
Es gibt nur für Adoptivkinder ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Kenntniss seiner biologischen Herkunft. Für Samenspenderkinder ist dieses Recht nicht verbürgt. Für alle anderen Kinder ebenfalls nicht. Übrigens wäre es primär die Pflicht der Mutter einem Kind seinen Vater zu nennen. "Mater semper certa, pater incerta". (Die Mutter ist immer gewiss, der Vater ungewiss). (Alter römischer Rechtsgrundsatz.)