hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema? Ich würde die Meine nämlich gerne annullieren lassen. Meine Meinung dazu wurde damals logischerweise nicht eingeholt, da ich unter 2 Jahren war. Die Adoption erfolgte nach DDR-Recht, falls das eine Rolle spielt.
Hallo Daniel, herzlich Willkommen bei uns. Ich kopier dir mal einen post hierher, den Harry in einem anderen thread gepostet hatte.
ZitatDas Rückadoptieren im Erwachsenenalter ist heute (seit 2002 oder so glaube ich) wieder möglich. Das Jugendamt hat da nicht mehr mitzumischen. Die Adoption muss gerechtfertigt und das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten sein. Für viele ältere Fremdplatzierte wie mich kommt diese Neuregelung leider zu spät. Mein leiblicher Vater ist mehr als fünf Jahre vorher gestorben.
§ 1742 Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden.
§ 1768 Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.
das ist natürlich nicht dasselbe wie anullieren.
kannst ja auch in dem thread selber noch mal stöbern.
Oh Daniiel ich kann deinen Wunsch so gut verstehen, aber leider ist dieses eine Einbahnstraße .. Es gibt kein Zurück! Nach der Wiedervereinigung wurden daraus BRD - Gesetze und somit ist auch nach dem Mauerfall deine Adoption weiterhin gültig! Es tut mir leid !