Habe gerade im Internet einen interessanten Artikel gefunden, der einige von Euch mit Sicherheit interessiert: Dieser Artikel wurde von der Stadt Friedrichshafen veröffentlicht, dürfte aber allgemein auf Deutschland zutreffen. Link: http://www.friedrichshafen.de/rathaus-bu...Hash=4d7cf01d65
Die Einsicht der Vorfahren (im Todesfall des Adoptierten) bezieht sich doch wohl auf die A-Vorfahren, oder? Denn di9e leiblichen Vorfahren der Adoptierten wissen doch meist gar nichts von der Existenz Ihrer adoptierten Nachfahren.... Umgekehrt ist es mir ja auch nicht möglich den Personenstandsregister meiner leiblichen Vor- und Nachfahren einzusehen. ?????
Außerdem würde ich immer noch gerne in Erfahrung bringen, was mit den Geburtseiunträgen von Pfllegekindern passiert, wenn sie nachträglich adoptiert werden? Werden diese gelöscht?