Wenn ihr schon am Ende eurer Gespräche seid, dann würdet ihr mittlerweile merken, wenn euch das Jugendamt für völlig ungeeignet halten würdet. Uns wurde immer gesagt, wenn dem so wäre, würden sie das schon während der Gespräche ansprechen. Es ist also nicht so wie bei einer Prüfung, wo man wochenlang nicht weiß, ob man besteht oder durchfällt. Zumindest bei unserem Jugendamt war das so und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie Gespräch um Gespräch machen, ohne zu signalisieren, wenn sie so massive Probleme sehen, dass sie euch als Bewerber nicht annehmen würden. Hast du denn Gründe für deine Befürchtungen?
es gibt eigentlich keine wirkliche Uneignung. Es sei denn, man besteht auf extreme Erziehungsmedthoden o.Ä. Aber ich denke, Paare, die sich wirklich bemühen um eine Adoption und sich auch sehr kooperativ zeigen, werden nicht abgelehnt.
Es kam eben nur sein, dass das JA andere Bewerber für "geeigneter" hält.
Aber ich denke, da wäre schon der eine oder andere Hinweis gefallen oder die Gewissheit, dass die Gespräche nicht gut gelaufen sind.
Zitat von Lucky04Nein, Befürchtungen haben wir eingentlich nicht, aber man bekommt halt wenig Rückmeldung während der Gespräche ( bei uns war das zumindest so ) und weiß dann nicht so genau wo man dran ist.
Ja, das stimmt. Wir hatten manchmal auch den Eindruck, dass es vielleicht nicht gut läuft, weil wir eine SB hatten mit der Fähigkeit, einem ohne gross Fragen zu stellen, trotzdem zum Reden zu bringen. Und oft dachten wir an den Mist, den wir vielleicht von uns gegeben haben. Doch trotzdem lief es immer sehr gut, man merkt es ja auch an Mimik und Gestik.
Frag doch mal nach! Wir haben es beim letzten Gespräch gemacht, und es war sehr positiv.
klare Ausschlusskriterien gibt es nur wenige. Das sind
* ansteckende, lebensverkürzende oder psychische Erkrankungen * Suchterkrankungen * Altersgrenze nach unten: Wer ein Kind adoptiert, muss mindestens 25 Jahre alt sein bzw. ein Partner mindestens 25, der andere mindestens 21, wenn ich den entsprechenden Paragraphen richtig verstehe * eine gesetzliche vorgeschriebene Altersgrenze nach oben gibt es meines Wissens nicht, es wird aber empfohlen, dass der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind nicht wesentlich größer als 40 Jahre sein sollte. Vom Hörensagen habe ich schon gehört, dass manche Jugendämter Bewerber über 40 oder über 35 (z.T. angeblich sogar über 30) als "zu alt" ablehnen, persönlich haben wir diese Erfahrung aber nicht gemacht. Wir haben uns bei mehreren Stellen beworben, und alle SozialarbeiterInnen, mit denen wir zu tun hatten, sagten übereinstimmend, dass es keine Höchstaltersgrenze gibt und dass es für sie neben dem Alter der Bewerber andere und schwerwiegendere Eignungskritererien gibt. *Familienstand: Verheiratetsein ist keine unabdingbare gesetzliche Voraussetzung, wird aber nach meinem Eindruck von vielen JÄ/Vermittlungsstellen schon gerne gesehen. Ein nicht verheiratetes Paar kann meines Wissens nicht gemeinschaftlich adoptieren, sondern dann kann nur einer adoptieren. Alleinstehende können grundsätzlich adoptieren, müssen aber dann nachweisen, dass sie sowohl finanziell für ein Kind sorgen als auch die Betreuung gewährleisten können. * Wohnung: Wenn die Wohnung als total ungeeignet eingestuft wird, kann es sein, dass man gesagt bekommt "Mit dieser Wohnung wird das nichts". Wenn man aber nicht gerade in einer Bruchbude oder einer total verdreckten Wohnung haust, passiert das nach meiner Einschätzung nicht. Man muss nachweisen, dass man genügend Platz hat, um ein Kind gut unterzubringen und die Wohnung muss in halbwegs ordentlichem Zustand sein. Einen Palast muss man nicht vorweisen. Eigenes Zimmer fürs Kind muss nicht unbedingt sein (so sah es "unser Jugendamt"). Es kann aber sein, dass verschiedene Jugendämter das unterschiedlich sehen. * Finanzen: Man muss nachweisen, dass man finanziell in der Lage ist, für ein Kind zu sorgen. Große Reichtümer werden nicht erwartet. * Vorstrafen: Das dürfte ein klares Ausschlusskriterium sein. * Ich vermute, dass die Zugehörigkeit zu einer Sekte als Ausschlusskriterium gewertet wird.
"Weiche Kriterien"
* Wenn man Erziehungsvorstellungen äußert, bei denen der Sozialarbeiter zu der Erkenntnis kommt, dass er da nicht guten Gewissens ein Kind unterbringen kann, z.B. die Prügelstrafe befürwortet o.ä.
* Wenn man den Eindruck macht, nicht gut mit seinem Leben zurechtzukommen
* Wenn man den Eindruck vermittelt, das gewünschte Adoptivkind soll einem bestimmten Zweck dienen, z.B. die Ehe kitten oder so etwas ...
Das ist aber sicher sehr von der Einschätzung der Sozialarbeiter (und evtl. Psychologen/Psychiater), die die Überprüfung machen, abhängig.
Soviel fällt mir im Moment dazu ein - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Vielleicht nutze ich einmal diese Gelegenheit, daran zu erinnern, dass immer auch der Link dazu gehört, wo man die Information "gefunden" hat, wenn der Text nicht aus der eigenen Feder stammt